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Fkk im Miramar in Weinheim

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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von ad peter » Sa 16. Sep 2023, 22:29

riedfritz hat geschrieben:zum Nacktrutschen: meine Tochter mit 7 Jahren hat mich, weil ich beim Rutschen so langsam war, aufgeklärt: "Du mußt die Hose in die Arschfalte klemmen, dann bist du schneller!" Es hat funktioniert. :o
Wenn man eine Slipbadehose hat, geht das, aber diese Schlappershorts, die die Boys üblicherweise haben, geht das natürlich nicht. Die Mädels haben i.d.R keine so Shorts.

 
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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von FranzFkk23 » So 17. Sep 2023, 08:34

War jemand gestern Abend dort? Wie war der Abend?

 

Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von fkkstudent » Di 19. Sep 2023, 18:27

Es war gut besucht und bei den Rutschen waren noch ein paar Textiler unterwegs. Bin heute auch nochmal da

 
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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von riedfritz » Di 19. Sep 2023, 18:50

Nach den Badregeln dürften dort eigentlich nur Textiler unterwegs sein

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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von ad peter » Di 19. Sep 2023, 20:57

Wenn es heißt, das textilfrei im ganzen Bad gilt, wären ja auch die Rutschen textilfrei, denn die Rutschen sind ein Teil des Bades.

 
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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von riedfritz » Di 19. Sep 2023, 22:52

Elena Rothbaum hat geschrieben:Hier die Antwort auf meine Anfrage via E-Mail an das Miramar:


Sehr geehrte Frau Rothenbaum,

wir freuen uns darüber, dass Sie an unseren FKK Events interessiert sind.

Aus Verletzungsgründen ist Rutschen nur mit Badebekleidung erlaubt.


Viel Spaß

Ihr miramar Team

xyz xyz
Schlaumeier, offensichtlich nicht!

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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von Pullover » Mi 27. Sep 2023, 00:26

Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - weil ich das an anderer Stelle schon mal geschrieben habe; Groß-Rutschen oder Wasser-Rutschen sind Sportgeräte. Die Benutzung dieser obliegt auf eigene Gefahr, wenn ich mich dort verletzte, so muss ich selber für mich haften. Oder sogar für andere haften, wenn ich mich grob fahrlässig verhalten habe, bspw Abstände beim Rutschen nicht eingehalten habe.

Wie ich nun in der Rutsche bin, ob nun mit oder ohne Badebekleidung bleibt mir bei Fkk-Veranstaltungen erst mal selbst überlassen. Nur ich sollte mich möglichst so verhalten, dass ich weder mich noch andere gefährde. Das muss dann auch heißen, dass ich mich gegenüber anderen Badegästen, die dann mit Badebekleidung rutschen besonders vorsichtig verhalte. Weil man mit Badesachen in der Rutsche durchaus weitaus langsamer unterwegs ist als nackig. ;)

---

Liebe Grüße, Wilhelm.

 
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@Pullover

Beitrag von nonudo » Mi 27. Sep 2023, 11:54

Dein Beitrag gehört vielleicht eher in den Bereich "Recht".

Auch wenn das jetzt extrem oberlehrerhaft klingt, aber mit fundiertem rechtlichen Wissen und entsprechender Erfahrung den eindeutigen Hinweis:

Deine Aussagen sind zentral falsch. In allen Punkten.

Dem Betreiber des Bades obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall, auch wenn in einer Benutzungsordnung oder auf irgendwelchen Schildern steht, dass die Benutzung der Rutschen auf eigene Gefahr erfolgt. Das entsprechende Verletzungsrisiko kann der Betreiber nicht durch solche Regelungen in einer Benutzungsordnung oder irgendwelche Schilder auf die Besucher abwälzen.

Demnach kannst Du eben nicht frei entscheiden, ob Durch die Anordnung beachtest oder nicht. Genauer gesagt: Natürlich kannst Du das machen. Das hilft aber im Haftungsfalle dem Betreiber nichts.

Der Betreiber kann im Rahmen seines Hausrechts diese Vorgabe als zwingende Bedingung für den Aufenthalt im Bad machen und Das muss er auch machen, wenn er einer entsprechenden Haftung entgehen will..

Ein Verstoß dagegen rechtfertigt den sofortigen Hinauswurf bis hin zu einem künftigen Hausverbot.

Es nützt im Übrigen rechtlich überhaupt nichts, wenn Du selbst vorsichtig bist. Natürlich kommt eine persönliche Haftung eines unvorsichtigen Benutzers der Rutschen theoretisch in Betracht. Das nutzt aber dem Betreiber nichts. Der haftet gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit einem solchen fahrlässigen Benutzer.

Du solltest Dich mal, falls Du die Möglichkeit hast, mit der Rechtsprechung, vor allem des Bundesgerichtshofs, zu Verkehrssicherungspflichten bei jeder Art von Badeplätzen, im Freien oder im Gebäude vertraut machen.

Derzeit montieren viele Kommunen an nicht überwachten in ihrem Zuständigkeitsbereich, die nicht vom der DLRG oder sonst wem überwacht werden, Einrichtungen wie Wasserrutschen, Kinderspielgeräte, Badefloße, Einstiegsleitern und dergleichen ab, weil es ein neueres höchstrichterliches Urteil gibt, wonach allein der Anschein, es handele sich um eine eingerichtete und überwachte Badestelle, entsprechende Verkehrssicherungspflichten und die Haftung der Kommune auslöst.

Schon vor mehr als 40 Jahren musste der damalige Betreiber eines der sogenannten Aquatoll-Bäder dafür haften, dass sich mehrere Besucher das halbe Gebiss ausgeschlagen haben, weil sie beim Nacktrutschen zu schnell wurden. Der damalige Betreiber wurde verurteilt, obwohl eine Kontrolle durch den TÜV stattgefunden hatte. Ich kenne einen der Geschädigten persönlich. Der hat aufgrund seiner erheblichen Verletzungen als Schadensersatz für ein verlorenes Ausbildungs- und damit Berufsjahr einen D-Mark-Betrag in sechsstelliger Höhe erhalten.

Nach meiner Erfahrung bei Besuchen im Miramar kontrollieren die freundlichen Mitarbeiter viel zu wenig, ob der Anordnung Folge geleistet wird. Wenn die keine lückenlose Überwachung und Kontrolle, gegebenenfalls sogar durch Protokolle der Mitarbeiter nachweisen können, dann brauchen die beim nächsten Unfall nur noch die Kontoverbindung des Geschädigten abfragen und überweisen.

Um keine Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich halte diese Rechtsprechung und die entsprechenden Anforderungen für völlig überzogen. Das nützt nur im Haftungsfall dem Betreiber überhaupt nichts.

 
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Nachtrag

Beitrag von nonudo » Mi 27. Sep 2023, 11:59

Das sollte natürlich heißen "an nicht überwachten Seenin ihrem Zuständigkeitsbereich".

Übrigens ist Deine Begründung, es handele sich um Sportgeräte, was eine Haftung ausschließe und ausschließlichen Bereich des persönlichen Risikos gehöre, auch völlig falsch.

Dann könnte ein Fitnessstudio uraltes Gerümpel mit erheblichem Verletzungspotenzial zur Benutzung aufstellen und müsste nicht haften, weil es Sportgeräte sind???

Think, before posting! Sorry.

 
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Re: Fkk im Miramar in Weinheim

Beitrag von riedfritz » Mi 27. Sep 2023, 12:03

Ähnliches hatte ich, nicht ganz so ausführlich, bereits geschrieben. Problematisch ist das Fehlen einer Aufsicht.

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