Fkk-Igel hat geschrieben:der Interpretation von @Aria oben zum Antrag der CSU muss ich widersprechen. Tatsächlich ging es darum, nur ein Höschen sowohl für Frauen als auch Männer als ausreichende Badekleidung noch expliziter zu definieren im Verordnungstext. der Antrag wurde wohl angenommen
Du muss nicht mir widersprechen, sondern der Formulierung der CSU, die Zeitungen übereinstimmend zitierten – so auch der von dir gestern verlinkte Artikel der Süddeutschen und heute der des Münchner Merkurs:
Die CSU spricht sich klar gegen ein Oben-Ohne-Verbot aus und fordert in einem Dringlichkeitsantrag die Änderung der städtischen Badekleidungsverordnung. Die solle so umformuliert werden, „dass Badebekleidung im Sinne dieser Satzung die „primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss“. „Auf gut deutsch heißt das, dass es reicht, wenn man eine Badehose anhat“, sagte der Sprecher der CSU-Fraktion, Markus Mochti, am Mittwoch.Tja, wie man sieht, weiß die CSU-Fraktion bzw. ihr Sprecher nicht, was primäre Geschlechtsorgane sind – Zitat aus
Wikipedia:
Primäre Geschlechtsmerkmale sind die Geschlechtsorgane, die vornehmlich der direkten Fortpflanzung dienen, wie z. B. Vulva, Vagina, die Ovarien, Uterus, Hoden, Nebenhoden, Samenwege und der Penis. Sie sind bei Säugetieren und beim Menschen schon bei der Geburt vorhanden.
Sekundäre Geschlechtsmerkmale sind nicht unmittelbar für die geschlechtliche Fortpflanzung notwendige physische Merkmale. Sie entwickeln sich durch die Geschlechtsreife. Beim Menschen sind das die weibliche Brust und der männliche Bartwuchs.