Jetzt habe ich mich mal durch diesen Thread gekämpft und mir so einige Notizen mitgenommen (immer in eine Word-Seite neben dem Forum rüberkopiert - mein Trick, um weniger Rechtschreibfehler im Text zu machen).
Deshalb wird es jetzt aber etwas länger:
OpaMike hat geschrieben:Ich bin schon seit 1958 so oft es geht und wo es geht nackt unterwegs gewesen
Echt schon im Alter von 6 Jahren? (gemäß deiner Altersangabe) Oder war das bei FKK mit den Eltern?
Nun, meine ersten Nackt-"Wanderungen" allein waren auch schon in jungen Jahren, aber nicht mit 6 sondern zwischen ca. 10 und 13. Wir hatten einen kleinen Fluss in der Nähe und ich bin bei ungefährlichem Niedrigwasser mit dem Schlauchboot ca. 2 Km stromabwärts gepaddelt (zeitweise musste man an Kiesbänken austeigen - das nur zum Zeichen, dass es auch für dieses Alter ungefährlich war). Zurück habe ich das Boot an Land über Wiesengelände mit einigen etwas Sicht-schützenden Bäumen hinter mir her gezogen - nackt (war ich allerdings immer schon kurz nach dem Start im Schlauchboot), da die Badehose nass war! Nachdem mich damals das erste Mal ein Erwachsener gesehen hatte, der das ohne Erklärung sofort erkannte, dass es nicht gut wäre mit der kühlenden nassen Badehose zurückzugehen, und der nur meinte, vorn kurz vor den Häusern sollte ich besser die Badehose anziehen, hatte ich ein sicheres Gefühl, das sei so voll in Ordnung. Nur vor gleichaltrigen Spielkameraden habe ich mich damals nicht so gezeigt. Vielleicht kommt daher die von Beginn an recht ungezwungene Einstellung zur Nacktheit bei mir. FKK-Camping mit den Eltern kam erst 2-3 Jahre später in den 1960ger Jahren dazu.
Cronewcleus hat geschrieben:Schonmal was von "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gehört?
Gibt es, und den Tatbestand kennen alle längeren User dieses Forums (samt Vorläuferforum) zur Genüge, hat aber mit einfachem Nacktsein in der Öffentlichkeit nichts zu tun.
Und dazu direkt:
FKKpaar-BaWü hat geschrieben:Das ist Auslegungssache des Gerichts. Wenn man z.B. nackt auf einem Gehweg läuft, und ein Autofahre dreht sich nur deswegen um, ist man an einem evtl. Unfall mit schuld. Klingt dumm, ist es auch, aber leider wahr.
Nicht falsch verstehen, wegen mir darf jeder überall nackt sein wo er möchte, allerdings ist es eben nicht rechtens, sich in der öffentlichkeit nackt zu bewegen.
Ein einziger Fall ist in den letzten 20 Jahren bekannt geworden, dass es wegen eines „Nacktheits-ablenkungs-Unfalls“ zu einer ausgesprochenen Mitschuld kam: Das war bei Berlin aufgrund einer nackten Reiterin. Es gab aber keine Klage zur Nacktheit an sich. Außerdem hat das nichts mit "Erregung öffentlichen Ärgernisses" zu tun, wenn ein Autofahrer abgelenkt wird. Auslegungssache des Gerichts ist es ohnehin nicht, da dieser Straftatbestand ganz klar im Gesetz beschrieben ist und grundsätzlich im Zusammenhang mit einer sexuellen Handlung steht (dabei egal ob nackt oder nicht).
Cronewcleus hat geschrieben:Sowas gabs schon in der Vergangenheit, was Verkehrsunfälle solcher Art betrifft. Ich sage blos: Dessous- oder Duschkabinenwerbung auf Jumboplakaten gleich neben einer Schnellstraße.
Und was hat jetzt diese Werbung an der Straße mit nackten Menschen in Feld, Wald und am See zu tun? Wenn es Verkehrsunfälle solcher Art aufgrund nackter Menschen in Mehrzahl gab, dann nenne doch bitte mal Zitate, wo man das nachlesen kann!
Cronewcleus hat geschrieben:Da bin ich ganz Deiner Meinung, denn es ist, leider Gottes, laut Gesetz, sittenwidrig,
Laut welchem Gesetz? Bitte klar benennen!
Cronewcleus hat geschrieben: denn die Öffentlichkeit würden einen FKK-ler, der öffentlich nackt, wenn auch, spazieren geht, für einen Exhibitionisten halten und Exhibitionismus ist in Deutschland, soviel ich weiss, strafbar, weil sittenwidrig.
Gerichte interessieren bei solchen Klagen nur Fakten, nicht, für was es vielleicht manche gesetzesunkundige Menschen gehalten haben. Freisprüche wurden schon einige im alten Forum zitiert, die darauf beruhten, dass der Ankläger bzw. Polizist keine sexuelle Absicht beweisen konnte.
Klaus_59 hat geschrieben:Hilfe! Meine Fußnägel! Ich bekomm sie nicht mehr runtergeklappt.
FKKpaar-BaWü hat geschrieben:Auch in einem FKK Forum darf man seine Meinung vertreten
Meinung selbstverständlich, aber keine falschen Tatsachenbehauptungen! Wenn einer zu leicht überprüfbaren Sachverhalten falsche Aussagen macht, ist das keine Meinungsäußerung sondern eine falsche Tatsachenbehauptung. So wie wenn ich ein rotes Auto sehe und sage, das sei grün. Das ist dann eben keine Meinung mehr.
FKKpaar-BaWü hat geschrieben:Ich habe mich stehts damit abgefunden dass ich einfach nicht überall nackt sein kann, denn das möchte ich auch gar nicht.
Hier hat niemand geschrieben, man könne überall nackt sein. So war auch der Start-Eintrag von Opa-Mike nicht gemeint, da bin ich mir sicher!
FKKpaar-BaWü hat geschrieben:Wegen mir kann gerne jeder und überall nackt sein, warum auch nicht. Aber einfach mal darüber nachdenken wie es Leuten vorkommt die damit gar nichts anfangen können.
Deshalb sage ich ja immer wieder, man muss ein gewisses Augenmaß wahren und darauf verzichten, wo eine erhebliche Öffentlichkeit gestört wird (dann kann es schließlich bußgeldrelevant werden). Aber wenn ich weit abseits auf Wald- oder Bergwegen vereinzelten Menschen begegne, warum sollte ich dann darüber nachdenken? Denken die denn darüber nach, dass ich gar nichts damit anfangen kann, wenn einer bei 22° und schwülwarmem Regen (kürzlich vorgekommene Begegnung) mit wasserdichter langer Kleidung, Regenschirmen und Schweißtropfen an Stirn und Nase durch die Landschaft gehen? Oder die Gassi-Geher, die außerorts nicht mehr auf Reinlichkeit achten, denken die daran, dass ein Jogger in der Dämmerung in den Hundehaufen hineintreten könnte?
norbert hat geschrieben:Letztens sagte einer im Wald zu mir, ich soll mir was anziehen, hier ist kein FKK.
So reagieren höchstens 1-2% der Leute. Neben mir stoppte mal ein Radfahrer von hinten plötzlich, ich schaute mich um und er fragte lediglich nach dem Weg. Ein anderer kam ein Andermal entgegen, stoppte und warnte mich vor einer Großfamilie von Wildschweinen mit vielen Jungen neben dem Weg. Da musste man tatsächlich vorsichtig sein mit dem Weiterlaufen! Viele, viele mehr solcher Stories könnte ich erzählen, bevor dann die erste kommt von einem, der meinte, das ginge doch nicht (auf die Frage, was er meint, was nicht geht, kam keine Antwort), oder eine Radfahrerin, die sagte „das glaub ich jetzt nicht“ – meine Antwort „ich schon“ wurde allerdings mit Lachen quittiert, und sie fuhr weiter.
Cronewcleus hat geschrieben:Ich weiss, was für Meinungen (erz-)konservativ denkende Menschen über unsere Einstellung zur Nacktheit, haben.
Und ich weiß, was für Meinungen die Einen von den Grünen, die Anderen von der CSU und die Nächsten von den Linken haben. Und ich weiß was für extreme Gegensätze zu Migranten und zur aktuellen Flüchtlingslage in den Meinungen der Menschen bestehen. Soll ich in meinem Verhalten mich allen andersdenkenden beugen? Dann müsste ich mich wohl in 100 Stücke zerreißen, die alle verschieden reden und sich verhalten! Daher: lass doch diese Menschen hier aus dem Spiel. Es sind viel weniger, als die, die in Mitteleuropa der Nacktheit sehr tolerant gegenüberstehen.
Wieder ein Beispiel einer Begegnung vor ca. 10 Jahren (damals habe ich viel weniger als heute Begegnungen vermieden – ist vielleicht eine Alterserscheinung, wenn man faltiger wird und sich nicht mehr so athletisch aussehend fühlt -?-) – also die Begegnung: Eine geführte Senioren-Radlerinnen-Gruppe überholte mich (kaum schnelleres Tempo als mein Joggen). Die Leiterin: „Wen wollen Sie hier eigentlich provozieren“. Meine Antwort: „Niemanden, ich will einfach nur frei in der Natur joggen, und ich denke das provoziert doch niemanden“. Antwort einer der älteren Teilnehmerinnen: „Nur Mut, weiter so!“ – Beifall von mehreren anderen und kein Wort mehr von der deutlich jüngeren Leiterin der Gruppe.
FKKpaar-BaWü hat geschrieben:Das ist leider immer noch Auslegungssache des Gerichts und kommt auf viele Faktoren an. Aber ja, alleine weil man nackt in der Öffentlichkeit war könnte man eine Anzeige und Strafe bekommen.
Nein, nein und nochmals nein! Eine Strafe kann man nur für einen Straftatbestand bekommen, der im Strafgesetzbuch definitiv genannt ist, und dass ist nur die sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit und der Exhibitionismus mit der klaren Definition, dass diese Handlung mit der Absicht der sexuellen Erregung verbunden ist.
Und da zuvor auch noch P. Niehenke als Beispiel genannt worden ist: da ging es am Ende bei den höheren Summen, die ihm aufgebrummt wurden um Zwangsgelder, die gesetzlich möglich sind, wenn einer gerichtlichen Anordnung nicht Folge geleistet wird. Das hatte also nichts mehr mit Bußgeld oder Strafe nach einem der zitierten §§ zu tun. Das Gericht hatte angeordnet, dass er im nahen Stadtwald von Freiburg nicht mehr nackt laufen durfte. Bis dahin hatte es nur ein begrenztes Bußgeld gegeben. Dem hat er sich aber mehrfach widersetzt und wurde immer wieder angezeigt. Die Leute dort kannten schließlich schon sein Gesicht.
Ich lief in der Zeit mal nackt auf einem Bergweg im Schauinsland-Bereich. Bei einer Begegnung fragte ein Junge den Vater: „Ist das der Nacktläufer von Freiburg?“ Der sagte: „Nein, der sieht anders aus.“ Aus der Gegend des Südschwarzwaldes hätte ich noch so manche Geschichten auf Lager, z. B. wie ich nackt (>1000 m Höhe, 10 Km vom Auto) in ein Gewitter mit länger anhaltendem Graupelschauer kam – da hat man vor Kälte bald kein Gefühl mehr in Händen und Füßen!