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nackt Roller fahren

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nackt Roller fahren

Beitrag von PundV » Mi 26. Jun 2019, 11:14


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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von Ocean » Mi 26. Jun 2019, 13:56

Der hat doch alles richitg gemacht:
https://www.der-postillon.com/2019/06/fkk.html

Lustigerweise wird in den Kommentaren des Postillon auch der Rollerfahrer erwähnt.

 
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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von norbert » Mi 26. Jun 2019, 16:10

Ist das nicht gegen die Persönlichkeitsrechte des Rollerfahrers, diese Fotos ins Netz zu stellen?
Bei Fahndungsfotos geht das bekanntlich nicht so schnell.

 

Re: nackt Roller fahren

Beitrag von hajo » Mi 26. Jun 2019, 17:54

Womöglich. Und ja.

Zudem hätte ich daher das Gesicht verpixelt, denn für die weitaus meisten wäre er daran eher zu erkennen als an der Gesäßspalte.

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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von admin5 » Do 27. Jun 2019, 06:24

Nachdem ich gestern vormittag zuerst einen Artikel mit einem Hinweis auf eine Straftat gefunden hatte - der jetzt verschwunden ist - finde ich die rechtlichen Hinweise der Brandenburgen Polizei doch sehr interessant:
Facebook PolizeiBrandenburg hat geschrieben:Grundsätzlich ist das Nacktsein oder Nacktfahren nicht verboten… ABER: wenn sich andere Personen dadurch gestört fühlen, kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen (§118 OwiG).

Zu der Veröffentlichung gibt es auch ausführliche Hinweise bezüglich der Nichterkennbarkeit/Zuordenbarkeit der Person.

Gruß
Erik

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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von Bummler » Do 27. Jun 2019, 07:12

Ich war es nicht. Ich habe meinen Roller auch schon vor einer ganzen Weile verkauft.
Wir hatten 2016 auch schon mal einen Bericht über nackte Rollerfahrer.
viewtopic.php?f=24&t=6138&p=46035&hilit=Roller#p46035
Allerdings funktionieren die Links nicht mehr. Von wegen, das Internet vergisst nichts.

Aber schön, dass die Polizei in Brandenburg wenigstens erklärt, dass nackt fahren nicht verboten ist und nicht der übliche Quatsch von Exhibitionismus rausgekramt wurde.

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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von Maleonu » Do 27. Jun 2019, 08:36

Man muss nur die richtigen Quellen bemühen, dann gibt es auch die üblichen (angeblich von der Polizei stammenden) Quatsch-Statements zur Rechtslage:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_85990226/brandenburg-polizei-stoppt-nackten-rollerfahrer-et-is-halt-warm-wa-.html

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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von admin5 » Do 27. Jun 2019, 09:42

Der T-Online-Artikel ist doch (zumindest jetzt) in Ordnung ... ich habe den oben erwähnten Artikel auf der Webseite der Dresdner MoPo wiedergefunden. Zumindest hat man hier ein Update 'reingebaut, aber den Unsinn mit der Straftat d'rin gelassen.

Gruß
Erik

 

Re: nackt Roller fahren

Beitrag von hajo » Do 27. Jun 2019, 12:41

Der Artikel ist ziemlich blöd.
Wie überhaupt die Aufregung über einen nackten Arsch...
Zudem sachlicher Blödsinn.

Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nämlich keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Die setzt voraus:
§ 183a StGB hat geschrieben:"Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist".


Es mag ja sein, dass jemand nacktes Rollerfahren als "geil" empfindet. Eine sexuelle Handlung erscheint mir weit hergeholt... ;)

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Re: nackt Roller fahren

Beitrag von Bummler » Fr 28. Jun 2019, 07:27

hajo hat geschrieben:
Es mag ja sein, dass jemand nacktes Rollerfahren als "geil" empfindet. Eine sexuelle Handlung erscheint mir weit hergeholt... ;)


Mir auch, allerdings wahrscheinlich nur deshalb, weil ich Sexualität und Nacktheit strikt trenne. Der textile Normalbürger tut das offensichtlich nicht und sieht in jedem Nackten einen sexuellen Zusammenhang und, wenn das in der Öffentlichkeit ist, eine Straftat.

Das ist zwar m.E. nicht so, was aber aufgrund der Mehrheit der Textilen natürlich irrelevant ist. Schon klar. Da bietet sich eher an, dass es neue Formen des Exhibitionismus gäbe, hier also der mobile Exhibitionismus, der sich vom stationären Exhibitionismus, der lediglich im Park oder so rumsteht und nur beim Wegrennen mobil ist, unterscheidet. :mrgreen:

Kleiner Spaß muss sein.

Eine andere Frage ist doch, ob man den Polizisten verklagen kann, wegen Nötigung oder so. Der hat ja nun den Rollerfahrer zu einer Handlung gezwungen, zu der es kein Rechtsgrundlage gibt. Im Sinne der Straßenverkehrsordnung war er ordnungsgemäß bekleidet und fahrtüchtig.

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