Der von dir eingefügte Link hat nichts mit dem Titel "Geschichte. Rechtslage. praktische Tipps: Nackt laufen" zu tun. Und mit einer von dir vermuteten Verhaftung hat es auch nichts zu tun, denn die Unterbringung in einer (psychiatrischen) Fachklinik ist keine Verhaftung.NackeDuDaDei hat geschrieben:...
keine Verhaftung, das ist richtig. Aber letztendlich noch schlimmer, oder?regenmacher hat geschrieben:denn die Unterbringung in einer (psychiatrischen) Fachklinik ist keine Verhaftung.
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