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Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Puistola » Sa 23. Jan 2016, 01:31

Aria hat geschrieben:Dieser Richter sieht sich hier als Teil der Gesellschaft, aber steht dieser auch kritisch gegenüber. Bei den Gesetzes- und Tatinterpretationen gibt es eben Spielräume, die Richter in allen Richtungen nutzen – der eine mehr, der andere weniger.


Liebe Aria
Es geht überhaupt nicht an, dass ein Richter aufgrund seiner Einstellung zur Gesellschaft
seine Urteile zurechtinterpretiert. Der Richter ist an den Gesetzestext gebunden.
Interpretation nein, Auslegung nach juristischen Regeln Ja.
Will es das nicht, hat er sein Richteramt aufzugeben.

Alles Auffüllen von Gesetzeslücken, interpretieren des Volkswillens, Definition des
gesunden Volksempfindens etc. ist Freislerei.
Das mag in Weissrussland und in Syrien gehen, aber ncht in einem Land,
das die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte*
unterzeichnet hat. Und dies vor gewichtigem Historischen Hintergrund.

Nein, nicht schon wieder!

*Schmerzvolle Grüsse aus einem Land, das sich womöglich anschickt,
diese Konvention per Verfassungsbeschluss zu negieren.
Puistola

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von nordnackt » Sa 23. Jan 2016, 14:49

Vorweg: Diesen Thread habe ich nicht ganz gelesen, sondern angelesen. Vor allem das Interview muss ich mal in Ruhe nachvollziehen; ist mir gerade zu lang.

Beim Querlesen gehe ich aber schon davon aus, dass einige hier ein falsches Bild vom Beruf und den Entscheidungsweisen eines (einfachen Amts- odet Land) Richters haben.

Übrigens: Richter am Amts- und am Landgericht gehören der gleichen Gehaltsgruppe an und stehen in keinem Über- bzw. Unterordnungsverhältnis zueinander, sondern arbeiten nur an verschiedenen Institutionen. Aber dies nur am Rande.

In der Regel haben Richter bei der Sachentscheidung kein Ermessen im eigentlich Sinn. Sie haben aber - da besteht ein Unterschied - einen Beurteilungsspielraum. Dabei sind sie keinem Zeitgeist oder etwa aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen bzw. Meinungen und und und unterworfen. Richter sind aber Menschen aus der Mitte der Gesellschaft (Sic! Es gibt nicht den Richter, sondern die Richterschaft! Da gibt es konservative, reaktionäre, liberale, alternative, fleißige, freizeitorientierte, gleichgültige, ambitionierte usw. Damit muss man leben. Deshalb: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!). In den Beurteilungsspielraum fließen also zwangsläufig auch Wertvorstellungen des Entscheidungsträgers ein. Auch deshalb sind Entscheidungen grundsätzlich überprüfbar und gibt es Rechtsanwälte/ Verteidiger zur Kontrolle des Gerichts.

Ein Beispiel zum Beurteilungsspielraum: Die Schuldfrage. War es der Angeklagte/ Beschuldigte oder ncht? Was hat die Beweisaufnahme ergeben, vielleicht nach vielen Tagen und Zeugen?

Hier gilt der Maßstab: Für die Überzeugungsbildung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH).

Schon auf den ersten Blick fallen die Unbestimmtheiten auf, die mit Leben gefüllt werden müssen. Ohne dass der persönliche Hintergrund des Entscheiders ausgeblendet werden kann. Manche Richter sind übervorsichtig oder lebensfern, andere sind forsch und nicht nur akademisch lebenserfahren. Entsprechend vielfältig sind die Entscheidungsmöglichkeiten.

Kontrolle? Nur bei einer Berufung wird eine neue Einschätzung vorgenommen, welche die vorherige ersetzt. Bei einer Revision hingegegen wird nur - und nicht mehr! - kontrolliert, ob die Begründung der Entscheidung etwa widersprüchlich ist oder unvollständig, ob sie gegen anerkannte Denkgesetze verstößt oder ob Verfahrensfehler begangen worden sind.

Kurzum: Einige hier meinen vielleicht Gleiches, reden aber aneinander vorbei. Der Richter ist dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen, nicht aber einem aktuellen Zeitgeist. Das schließt nicht aus, sondern ist menschlich, dass persönliche Hintergründe einfließen. Der Richter aus einem alten Adelsgeschlecht erkennt möglicherweise anders als der Kollege aus der Arbeiterklasse, der in einer Kommune lebt. Beides gibt es. Beides ist nicht vorwerfbar.

Auch wenn die Richter vielfach das Fett abbekommen: Besonders im Fokus sollten diejenigen stehen, welche die Richter einstellen. Die müssen nämlich für einen angemessenen Ausgleich sorgen zwischen Rechtsanwendungsrobotern, Sozialverstehern und und und. Das ist nicht einfach und auf höherer Ebene durch politische Interessen nicht einfacher.

Die nur im Einzelfall spannende Frage, ob # 118 OWiG einschlägig ist oder nicht, taugt deshalb nicht zur Grundsatzdebatte und sollte nicht überbewertet werden.

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Klaus_59 » Sa 23. Jan 2016, 22:28

Guter und interessanter Beitrag, Nordnackt.

 
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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Eule » Sa 23. Jan 2016, 22:50

@ Puistola
Alles Auffüllen von Gesetzeslücken, interpretieren des Volkswillens, Definition des
gesunden Volksempfindens etc. ist Freislerei.
Dein Begriff der "Freislerei" ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch insgesamt. Auch in Bezug auf Richter solltest du deine Emotionen etwas besser unter Kontrolle halten.

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Aria » So 24. Jan 2016, 00:23

riedfritz hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Dir ist sicher nicht verborgen geblieben, dass die Gerichte bei gleicher Gesetzeslage im Laufe der Zeit unterschiedlich geurteilt haben.
Selbstverständlich ändern sich Gerichtsurteile aufgrund des Zeitgeistes, obwohl der Gesetzestext nicht geändert wurde. Mit fällt leider momentan hierfür kein Beispiel ein.
Es gibt Beispiele ohne Ende. Und zwar von höchsten Gerichten: Die Geschichte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Artikel ist zwar nicht ganz aktuell (ist aus dem Jahr 1996), aber für diesen Zweck taugt er schon, denn da kann man nachlesen, wie Gerichte ihre Meinungen änderten, weil die Gesellschaft sich gewandelt hat – Zitat:

Die Sache war an sich seit Jahrzehnten juristisch klar. Wenn zwei unverheiratet zusammenlebten und der eine den anderen im Testament zum Erben einsetzen wollte, was ja irgendwo naheliegt, wenn man sich mag und viele Jahre gemeinsam verbracht hat, dann war das leider nicht möglich. Solch ein Testament war unwirksam. Sittenwidrig, wie Juristen sagen. Als Mann und Frau darf man nur zusammenleben, wenn man verheiratet ist. Alles andere ist Unrecht. Und Unzucht darf nicht mit testamentarischen Zuwendungen belohnt werden.
Bis 1970. Dann hat der Bundesgerichtshof seine Meinung geändert und tatsächlich anerkannt, daß es auch noch andere Gründe geben könnte, wenn man jemanden als Erben einsetzt, mit dem man jahrelang zusammengelebt hat, zum Beispiel ganz einfach Zuneigung. Und die ist nicht sittenwidrig. Also kann man seit 1970 seinen Lebensgefährten oder seine Lebensgefährtin als Erben einsetzen.


12 Jahre später folgte der nächste Schritt – Zitat:

Nun gibt es aber im Mietrecht eine Vorschrift, in Paragraph 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach der ein Vermieter zustimmen muß, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, jemanden in die Wohnung aufzunehmen. Eine Freundin zählte natürlich nicht dazu. Das war Unzucht. Bis 1982. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm brachte die Wende. Nichteheliche Lebensgemeinschaften würden inzwischen von der Bevölkerung weitgehend toleriert, stellten die Richter fest.


Puistola hat geschrieben:Der Richter ist an den Gesetzestext gebunden.
Interpretation nein, Auslegung nach juristischen Regeln Ja.
Interpretation ist nur ein anderes Wort für Auslegung – und umgekehrt.

Und dass Gesetze – auch das Grundgesetz! – je nach Zeitgeist interpretiert wurden und werden, kannst du hier in meiner Antwort an riedfritz nachlesen.

 
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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Eule » So 24. Jan 2016, 18:43

@ Aria
Ich empfinde den von dir genutzten Begriff "Zeitgeist" für sehr problematisch. Der Zeitgeist findet in den seltesten Fällen Einzug in die Gesetzgebung und in die Rechtsprechung. Unter dem Begriff des "Zeitgeistes" versteht man mehr geistge Strömungen, die in relativ kurzer Frist sich ändern können und ändern.

Die Frauenrechtsfrage ist eine Frage, die schon seit mehr als 100 Jahren strittig ist und eine volle und umfassende Gleichstellung der Frau ist ja immer noch nicht erreicht.

Die moralische Komponente ist ja auch noch nicht umfassend von der gesetzgebenden Gewalt angegangen worden. Da liegt ja auch noch viel Arbeit vor uns.

Die Änderung solcher grundlegenden Fragen würde ich daher nicht einem Zeitgeist zuordnen. Als dem Zeitgeist geschuldet würde ich ehe solche Sachen, wie das Nacktbaden im Engl. Garten bezeichnen. Dieses kam als eine moderne Bewegung auf, hat sich für eine gewisse Zeitspanne dort gehalten und soll jetzt, wenn ich es richtig verstanden habe, sich auf dem Rückzug bewegen oder ist bereits wieder verschwunden.

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Bummler » Mo 25. Jan 2016, 11:10

Aria hat geschrieben:Es gibt Beispiele ohne Ende. Und zwar von höchsten Gerichten: Die Geschichte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


Das ist ja ein interessanter Artikel. Passt zwar eher zum gesellschaftlichen Wandel, aber er ist immerhin interessant.
Auch im Schlusswort:

Auch hier amüsiert sich der Historiker. Das ist nichts Neues, was hier passiert. Wenn staatliche Regeln nicht mehr passen, entwickeln sich daneben neue Formen. Und es ist auch ganz normal, daß sie zunächst diskriminiert werden.


Womit wir wieder beim Thema sind. Es entstehen neue Formen, auch mit der Nacktheit und wenn Gerichte damit umgehen müssen, dann müssen sie doch eigentlich Grundsätze einhalten, wenn sie einen Sachverhalt juristisch beurteilen.
Der im Eingangsthread vermutlich verletzte Grundsatz ist der von der Freiheit der Kunst. Vielleicht kommt da ja noch etwas, z.B. warum das keine Kunst ist, wenn eine Künstlerin ein Bild in natura nachstellt. Auf jeden Fall ist es etwas Neues, was erstmal diskriminiert wird.

Der zweite Grundsatz, den ich verletzt sehe ist der, dass keine Strafe ohne Gesetz erfolgen darf. Und wenn im Gesetz Nacktheit nicht verboten ist, weil gar nicht erwähnt, dann ist das schlüssig. Nicht aber die Begründung von Richter Schleef, dass nach seiner Vermutung eine Mehrheit der Gesellschaft Nacktheit verurteilt. Was vermutlich eine Mehr- oder Minderheit sich wünscht sollte doch nicht Grundlage der Rechtssprechung sein.

Und der dritte Grundsatz, den ich kritisch sehe ist der der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wie gesagt nicht der biologischen, sondern der sozialen. Dazu hat sich der Richter ja ziemlich eindeutig geäußert. Wenn eine schöne Frau nackt rumrennt, dann ist das in Ordnung, aber wenn ein alter Mann das gleiche tut (oder dasselbe) dann ist das verboten. Naja.

Das Richter Schleef nicht nur seine juristische Sicht, sondern auch ein Menschenbild seiner Zeit abgibt, ist das nächste was mir unangenehm aufstößt. Weil sich offensichtlich in dieser Sache kein gesellschaftlicher Wandel oder juristischer Wandel eingestellt hat. Seit Nihenke gibt es sicher einen ganzen Sack voller eingestellter Verfahren, wegen harmloser Nacktheit, aber keinen höchstrichtlichen Spruch (sagt man so?) für Sie. Und das obwohl zumindest in den 80-ger Jahren Nacktheit so eine Art Massenbewegung war. Die Normalität der Nacktheit in den begrenzten Zonen hat sich aber nicht auf die Gesellschaft übertragen lassen. Nacktheit, obwohl nachweislich sozial verträglich, wird juristisch nicht normalisiert.

Wir hängen im Zweifel von der Gläubigkeit des Richters ab. Na toll...
Die Hoffnung die bleibt: Nach der Diskriminierung folgt vielleicht die Anerkennung.

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Zeitgeist und Recht

Beitrag von Puistola » Mo 25. Jan 2016, 12:08

Aria hat geschrieben:
Puistola hat geschrieben:Der Richter ist an den Gesetzestext gebunden.
Interpretation nein, Auslegung nach juristischen Regeln Ja.
Interpretation ist nur ein anderes Wort für Auslegung – und umgekehrt.

Und dass Gesetze – auch das Grundgesetz! – je nach Zeitgeist interpretiert wurden ....


Nun, liebe Aria, meine Wortwahl war wirklich dumm.
Statt 'interpretieren' hätte ich vielleicht 'hineininterpretieren' schreiben sollen.
So steht dem Richter, egal, wie weit 'oben' in der Hierarchie, nicht zu, einen
Tatbestand in einen Artikel hineinzulesen, der dort vom Gesetzgeber nicht
aufgeführt worden ist (Bestimmtheitsgebot).
Auch darf er nicht sagen, dass, wenn ein ähnlicher Tatbestand strafbar oder
zu ahnden ist, wohl auch der vorliegende zu ahnden wäre, obwohl dieser
im Gesetz 'vergessen' worden sei (Analogieverbot)

Das war anders in den späten dreissigern und frühen Vierzigern, als
das, was im 'Sinne' (nicht wortlaut!) des Gesetzes strafbar sei und dem
gesunden Volksempfinden entspreche, dem Richter anheim gestellt wurde,
mit Ziel und Wirkung der Aushebelung der Grundrechte.

Der 'Zeitgeist' bei der Festlegung von nicht im Gesetz bestimmten Tatbeständen
ist ganz einfach der Grad der Distanz zwischen dem jeweiligen Richter und
jener Zerstörung des Rechts als zuverlässige Quelle.

Besondes 'zeitgeistig' verhielt sich das BVergG, als es 1957. aus den im GG
verankerten 'Sittengesetz' unter Hinweis auf die Haltung der 'grossen
Konfessionen' die Strafbarkeit der Homosexualität als verfassungsgemäss
erklärte:

BVerfGE 6, 389 hat geschrieben:Die §§ 175 f. StGB verstoßen auch nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt.


Kurz: 'Zeitgeist' als Rechtsquelle ist pure Willkür.


Anders verhält es sich mit dem 'Zeitgeist' im Gesetz (soweit innerhalb der Grundrechte).
Es ist aber nicht die Aufgabe der Richter, da korrigierend einzugreifen, sondern
jene des Gesetzgebers, der dies jeweils nach einem Wechsel der Mehrheiten
auch genüsslich tut ;-))

Puistola

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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Aria » Mo 25. Jan 2016, 14:54

Auf die Justiz einzuschlagen ist einfach, aber die Staatsanwälte und Richter sind in Wahrheit diejenigen, die auf den gesellschaftlichen Wandel in der Regel als erste reagieren. So war das bei der Gleichberechtigung und z.B. auch bei der Kuppelei: Hier haben Staatsanwälte kaum noch auf die Anzeigen „besorgter“ Nachbarn reagiert, einfach weil das Leben ohne Trauschein immer mehr um sich griff: Man kann nicht hunderttausend Eltern verklagen, nur weil sie ihren erwachsenen Nachwuchs lieber im Haus statt im Auto oder irgendwo im Wald haben vögeln lassen.

Wenn die Gesetzesbrecher zu viele sind, dann muss das Gesetz geändert werden, was beim Kuppeleiparagraphen 1974 auch geschah.

Natürlich gibt es auch andersherum: Obwohl es verhältnismäßig nur wenige gibt, die Kinder und Jugendliche missbrauchen, werden seit Jahren die entsprechenden Gesetze immer mehr verschärft – weil da ein gesellschaftlicher Wandel in andere Richtung stattgefunden hat: Diese Gesellschaft toleriert diesbezüglich gar nichts mehr, schon nackte Kinder im Planschbecken des Nachbarn sind vielen suspekt.

Entsprechend wird auch ein nackter Mann auf der Straße innerhalb einer Stadt anders beurteilt als einer im freien Feld. Und das Argument ist immer das gleiche: Er könnte einem Kind begegnen. Alle sagen, man habe nichts gegen die Nacktheit, aber begegnen möchte man einem einsamen nackten Mann nicht. Das gilt natürlich nur für den Mann, Frauen können sich da erfreulicherweise mehr erlauben.

Das ist die Realität, auf die Richter Rücksicht nehmen müssen, sonst hieße es – Stichwort: nackte Claudia Schiffer – sie fällten realitätsferne Urteile, hätten kein Fingerspitzengefühl, würden blind Gesetze anwenden, etc.

 
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Re: Warum nackt und nackt nicht dasselbe sind

Beitrag von Tim007 » Mo 25. Jan 2016, 15:26

Aria hat geschrieben:Natürlich gibt es auch andersherum: Obwohl es verhältnismäßig nur wenige gibt, die Kinder und Jugendliche missbrauchen, werden seit Jahren die entsprechenden Gesetze immer mehr verschärft – weil da ein gesellschaftlicher Wandel in andere Richtung stattgefunden hat: Diese Gesellschaft toleriert diesbezüglich gar nichts mehr, schon nackte Kinder im Planschbecken des Nachbarn sind vielen suspekt. .


Missbrauchte Kinder und nackte Kinder im Planschbecken: bemerkst Du selbst den Unterschied, Aria?

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