An alle Freunde des hosenlosen Badens in Lychen:
Ihr seid das Volk! In der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 * steht in § 1 der Gemeindeordnung: „Die Gemeinden fördern in freier Selbstverwaltung das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.“
Merkt auf: Eine Mehrheit Eures Stadtrates fördert Euer Wohl, wenn er Euch vorschreibt, wie Ihr Euch an-, be-, verkleiden müßt, wenn Ihr in Euren Seeen Eurer Gesundheit was Gutes tun wollt.
Ihr dürft gemäß § 18 der Gemeindeordnung einen Antrag stellen:
Einwohnerantrag
(1) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass in der Gemeindevertretung eine wichtige Angelegenheit behandelt wird, die zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört. Dies gilt nicht, wenn innerhalb des letzten Jahres bereits ein zulässiger Antrag gleichen Inhalts behandelt wurde.
(2) Der Einwohnerantrag muss schriftlich an die Gemeindevertretung gestellt werden und eine Begründung enthalten. Er muss von mindestens 5 Prozent oder von mindestens 2 000 der in Absatz 1 genannten Personen unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet die Gemeindevertretung.
(3) Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung unverzüglich zu behandeln. Es ist also Euer gutes Recht zu beantragen, daß die Damen und Herren Politiker in Lychen dem Willen des Volkes folgen.
Ihr dürft Euer demokratisches Basisrecht ausüben: Ihr dürft demonstrieren! Z.B. Ihr meldet eine Demonstration nach den Regeln dafür an. Ihr versammelt Euch an der Badestelle oder am Rathaus oder an einer anderen publikumswirksamen Stelle und tut – ohne Haß und Hetze
– Euren Wohltätern (siehe § 1 der GO oben) Eure Meinung in die Ohren, selbstverständlich begleitet von den Medien. Ihr tätet bei dieser Gelegenheit etwas für die überörtliche Bekanntheit Eurer Sittenwächter – und so für den Tourismus.
Ihr könntet jeden einzelnen Eurer Badehosenfetischisten bzw. –fetischistinnen fragen, ob er bzw. sie persönlich die 500 Euro Buße für die Gemeindekasse einklagen würden, wenn mutige Aktivisten im Angesicht der Obrigkeit nackt ins Wasser hüpften. Dann wüßtet Ihr, welche Politiker Euer Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit mißachten, und sei es noch so absurd.