Bummler hat geschrieben:Tim007 hat geschrieben:Pornos stellen schon vom Begriff her keine künstlerischen Darstellungsformen dar,
Da hast du aber die höchstrichterliche Mutzenbacher-Entscheidung unterschlagen:
Wikipedia hat geschrieben:Die Mutzenbacher-Entscheidung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1990, in der das Gericht seine Auslegung der Kunstfreiheitsgarantie des Grundgesetzes des Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verstetigte und feststellte, dass auch Pornografie Kunst sein könne.
Klar das anschließend die Produzenten die Ärmel hochkrempelten.
So einfach ist das nicht: Trotz des höchstrichterlichen Urteils, muss weiter im Einzelfall entschieden werden, ob es sich bei einem Buch, Bild oder Film/Video um Pornografie
und um Kunst handelt. Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien (BPjM) kann nach eigenem Ermessen ein Werk auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften setzen, womit dieses Werk nicht mehr frei verkauft werden darf und zugleich das Privileg des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes verliert. Der herausgebende Verlag kann zwar dagegen Einspruch erheben und/oder vor Gericht klagen und u.U. durch Gutachter nachweisen, dass es sich bei dem Werk um Kunst handelt, trotzdem kann das Werk auf der Verbotsliste bleiben, denn die BPjM kann es nach wie vor für pornografisch halten mit der Folge, dass die Verkaufsbeschränkungen bleiben.
So geschehen mit dem oben zitierten Mutzenbacher-Buch: Es darf trotz des höchstrichterlichen Urteils weiter nicht frei verkauft werden. Und das obwohl es im Grundgesetz heißt: Kunst und Wissenschaft sind frei. Diese Kunstfreiheit schützt sowohl die Herstellung von Kunst als auch deren Verbreitung. Aber das interessiert nicht, wenn – lediglich angenommene! – Jugendgefährdung vorliegt, was sich zudem von Jahrzehnt zu Jahrzehnt ändert: Die in den 1950er Jahren indizierten Werke stehen heute vielfach nicht mehr auf der Verbotsliste, gefährden die Jugend nicht (mehr). Doch das nutzt den Verlagen von damals (oder denen von heute) nichts - sie blieben und bleiben auf dem Schaden sitzen, denn die BPjM haftet nicht für ihre (Fehl)Urteile.
Überspitzt gesagt bedeutet das: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdenden Medien, eine dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde, ist mächtiger als das Bundesverfassungsgericht.
PS: Kuma, lass dich bitte nicht den Mund verbieten und bringe die „echt unanständige Dinge“ aus der Bibel. Einfach weil ich sie nicht kenne und andere vermutlich auch nicht. Als Folge davon sind wir neugierig – natürlich bis auf wenige Ausnahmen, die Solches nicht wissen wollen, wohl um in ihrem festen Glauben nicht erschüttert zu werden.