von JDK » Mo 20. Feb 2023, 23:09
Nach den ersten Sätzen dieses Artikels ist klar wessen Geistes Kind selbiger entsprungen ist. Besonders schlimm daran ist, dass hier eine Rechtskenntnis vorgetäuscht wird.
Kurzes Fazit, bitte mal das Grundgesetz für wenige Euro in die Hand nehmen und die Artikel und Kommentare zur Unverletzlichkeit der Wohnung lesen. Diese geht übrigens weit über den Balkon hinaus.
IM ZWEIFEL GILT IMMER DAS GESETZ UND NICHT DER FOCUS.
Lasst Euch nicht verrückt machen und bleibt einfach weiter schön nackig.