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Nacktwandern ? Darf er das ??

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von riedfritz » Mo 9. Okt 2023, 16:16

Um dieses "nicht alles" geht es ja beim Nacktwandern.
Wie viele Nacktwanderer und "MOVEHACKER" :lol: ausser den 132 die dIe Petition unterstützen, gibt es in Deutschland? Und dafür soll das Grundgesetz geändert werden?

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von regenmacher » Mo 9. Okt 2023, 17:16

Wenn denn die Erwähnung eines "Sittengesetzes" in Art 2 GG dem einfachen Nacktwandern (in der Form in der es hier praktiziert wird) entgegensteht - was mir (mit immerhin jahrzehntelangen Erfahrung neu wäre) - dann sollte sich eine Petition vorrangig auch gegen die Erwähnung des "Sittengesetzes" wenden. Das wäre sogar relativ leicht möglich - dazu müssten nur die Begründungen zu vergleichbaren Fällen (ich nannte ein bekanntes Beispiel) kopiert / bzw. minimal angepasst werden.

Nebenbei: Selbst wenn die Erwähnung des "Sittengesetzes" (das noch nie gegen Nacktwandernde angewandt wurde) aus Art 2 GG gestrichen würde, ändert das prinzipiell nichts an Anwendungen des §118 OWiG, der keinen Bezug zum "Sittengesetz" hat, und daher ganz ohne dieses auskommt.

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Mo 9. Okt 2023, 17:28

Ja, genauso wie es Regenmacher formuliert, sehe ich es in meinen verschiedenen Ausführungen zum Thema "Nacktheit im öffentlichen Raum und der § 118 OWiG"

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Mo 9. Okt 2023, 17:50

regenmacher hat geschrieben:Wenn denn die Erwähnung eines "Sittengesetzes" in Art 2 GG dem einfachen Nacktwandern (in der Form in der es hier praktiziert wird) entgegensteht - was mir (mit immerhin jahrzehntelangen Erfahrung neu wäre) - dann sollte sich eine Petition vorrangig auch gegen die Erwähnung des "Sittengesetzes" wenden. Das wäre sogar relativ leicht möglich - dazu müssten nur die Begründungen zu vergleichbaren Fällen (ich nannte ein bekanntes Beispiel) kopiert / bzw. minimal angepasst werden.

Nebenbei: Selbst wenn die Erwähnung des "Sittengesetzes" (das noch nie gegen Nacktwandernde angewandt wurde) aus Art 2 GG gestrichen würde, ändert das prinzipiell nichts an Anwendungen des §118 OWiG, der keinen Bezug zum "Sittengesetz" hat, und daher ganz ohne dieses auskommt.


Ich werde mich nicht hundertmal wiederholen: Anstand (das Sittengesetz) ist nötig, damit Unanständigen bei ihrer "Entfaltung der Persönlichkeit" Einhalt geboten wird. Wie juristisch blind muss man sein, eine Abschaffung des Sittengesetzes zu verlangen?

So, das Sittengesetz wurde also Deiner Meinung nach noch nie angewandt? Frag mal CHICO, warum er einen Bußgeldbescheid bekommen hat! Ja doch, weil sein Nacktwandern die Ordnungshüter als unanständig betrachtet haben. Wieviele Beispiele brauchst Du denn noch?
Ist das nicht auch einfach mit etwas Verstand nachzuvollziehen, dass irgendwo »anstandsmäßig« eine Grenze gezogen wird, wie nah an Menschenmengen sich nackt aufgehalten werden darf? Ist das wirklich eine intellektuell so anspruchsvolle Aufgabe?

Und Deiner Meinung nach hat der §118 OWiG also nichts mit Anstand zu tun?

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Mo 9. Okt 2023, 18:03

riedfritz hat geschrieben:
Um dieses "nicht alles" geht es ja beim Nacktwandern.
Wie viele Nacktwanderer und "MOVEHACKER" :lol: ausser den 132 die dIe Petition unterstützen, gibt es in Deutschland? Und dafür soll das Grundgesetz geändert werden?

Wie kommst Du auf den unsinnigen Schluss, dass alle (inzwischen 151) Unterzeichner meiner Petition Nacktwanderer oder Movehacker sind?

Es freut mich, dass Dich der Begriff der genialsten Erfindung der Zukunft zum Lachen bringt. Es ist typisch für Kinder und Menschen mit besonders geringer Intelligenz, dass sie über Dinge, die sie nicht begreifen, lachen.

Die Rechtsicherheit für nackten Aufenthalt im öffentlich zugänglichen Raum auch außerhalb gekennzeichneter Areale würde alle betreffen, die an nicht gekennzeichneten Bereichen nackt baden, sonnen, spazieren, wandern oder nackt Sport treiben. Das dürften einige zig-Tausend sein. Wieviel Personen müssen es denn Deiner hochwichtigen Meinung nach sein, damit man eine Petition einreichen darf?

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Hans H. » Mo 9. Okt 2023, 18:24

Begriff der genialsten Erfindung der Zukunft
Es ist typisch für Kinder und Menschen mit besonders geringer Intelligenz, dass sie über Dinge, die sie nicht begreifen, lachen.

Wie beschreibt man Menschen, die ihre eigene Idee als die genialste Erfindung der Zukunft bezeichnen und die andere als Menschen mit besonders geringer Intelligenz abqualifizieren, die darüber Lachen?

1. Selbstgefällig: Diese Personen neigen dazu, sich selbst zu beweihräuchern und ihre eigenen Fähigkeiten und Ideen übertrieben zu betonen.

2. Eitel: Sie sind darauf aus, Lob und Bewunderung für ihre vermeintlichen Genialität zu erhalten.

3. Überheblich: Die Behauptung, die eigenen Ideen seien die genialsten der Zukunft, kann als überheblich angesehen werden, da sie andere Ideen herabzusetzen scheint.

4. Eventuell visionär. Daran wäre nichts auszusetzen, wenn ihre Ideen tatsächlich innovative Lösungen für zukünftige Probleme bieten.

5. Ehrgeizig. Auch daran wäre nichts auszusetzen, wenn sich jemand stark für die Umsetzung der eigenen Ideen einsetzt.

7. Möglicher Realitätsverlust: Es ist wichtig zu beachten, dass Menschen, die sich ständig als genial betrachten und ihre Ideen als revolutionär bezeichnen, manchmal den Kontakt zur Realität verlieren und überzogene Erwartungen haben könnten.

8. Inspirierend oder Ärgerlich: Die Meinungen über solche Personen können stark variieren. Einige Menschen könnten sie als inspirierend empfinden, während andere ihre Haltung als ärgerlich oder selbstverliebt ansehen.

Die Außenwirkung von Menschen, die sich selbst als genial bezeichnen, hängt natürlich stark von ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Erfolgen ab. Die möge im vorliegenden Fall jeder selbst beurteilen.
Sie hängt natürlich auch von der Art und Weise ab, wie sie sich in der Öffentlichkeit präsentieren. Im vorliegenden Fall sehen wir es alle und ich brauche dazu nichts zu kommentieren.

In einigen Fällen kann eine gewisse Selbstsicherheit und der Glaube an die eigenen Ideen durchaus berechtigt sein, während in anderen Fällen eine realistischere Selbsteinschätzung angebracht wäre. Ich schreibe das nur ganz allgemein, ohne es in Bezug auf den vorliegenden Fall zu kommentieren.

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Re: Nacktwandern ? Darf er das

Beitrag von Seelöwe » Mo 9. Okt 2023, 18:31

Zett hat geschrieben:….. genialsten Erfindung der Zukunft …

Einfach nur lächerlich! :D
Heißluft-Marketing (tolle Wortschöpfungen, nichts dahinter) in lehrbuchreifer Version.
Erfindung ist was völlig anderes (und setzt eine „erfinderische Tätigkeit“ voraus, und die ganzen Markting-Wortschöpfungen der letzten Jahre sollen nur blenden (aber so dumm ist kein Kunde) - oder belustigen?
Wer braucht denn einen „Lauflehrer“? Die meisten Menschen lernen das mit etwa einem Jahr ganz von alleine.und den anderen hilft auch kein Lauflehrer,
@Zett: ich wäre sehr vorsichtig mit deinen „health claims“, da du deinen Firmensitz in der EU hast. Könnte sehr teuer werden ohne Stdirn/Belege! Gutes Marketing vermeidet so etwas…
Ein lachender Seelöwe

 
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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von CHICO » Mo 9. Okt 2023, 18:39

@ Zett

Hallo, Zett,

ich warte gar nicht, bis vielleicht Regenmacher Ihren Wünschen folgt und mich fragt, warum es 2019 zu einem Verfahren gekommen ist, in dem Polizei, Ordnungsamt, Staatsanwaltshaft und Amtsgericht verwickelt waren. Sie haben selber auf die für alle verfügbare Info hierzu auf meiner Website hingewiesen. Kein einziges Mal ist in diesem Verfahren das „Sittengesetz“ erwähnt worden. Und Sie sollten nicht unsauberer Behauptungen wie diese aufstellen:

„Frag mal CHICO, warum er einen Bußgeldbescheid bekommen hat! Ja doch, weil sein Nacktwandern die Ordnungshüter als unanständig betrachtet haben.“

Die Ordnungshüter haben nicht gewusst, was sie geredet hatten. Die Ordnungshüter sind klammheimlich in ihr Mauseloch zurückgekrochen.

Auch von Unanständigkeit – auch nicht entferntesten – war die Rede!

Sie fangen an zu lügen, um Ihre Position vielleicht noch zu retten. Lassen Sie mich bei solchen hässlichen Vorhaben bitte außen vor!

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Hans H. » Mo 9. Okt 2023, 18:50

@Chico: Zett ist nicht in der Lage einer solchen Argumentation zu folgen!

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Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

Beitrag von Zett » Mo 9. Okt 2023, 18:54

@CHICO
Nein, ist schon klar, das Bußgeld wegen Deinem Nacktwandern hast Du auf keinen Fall bekommen, weil es die Beamten als unanständig gesehen haben! Wie kann man nur auf soetwas kommen??

@ Seelöwe
Deine Warnungen sind lächerlich. Ich mache keine verbotenen Heilsversprechen. Die Erwähnung, dass Ausdauerlauf gesund ist, ist nicht strafbar. Und wenn man dann noch den harten Aufprall verhindert, indem man Vorfuß läuft, mit besonders kurzen Schritten und besonders viel Schwung durch starken Arm- und Schultereinsatz, darf man wohl sagen, dass dies die gesundheitliche Wirkung erhöht.
Genau so, wie die anderen Besonderheiten des KEW Movehacking einfach nachvollziehbare Auswirkungen haben.

Deine Stimmungsmache gegen mich bringt nichts! Machst Du das nur aus Dummheit oder wirst Du dafür bezahlt?

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