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Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Di 3. Okt 2023, 21:36
von regenmacher
"Darf er das ?" fragt Andreas S. von der "Nordsee-Zeitung" in einem Beitrag über die Nacktwanderungen eines Geestländers:

https://www.nord24.de/landkreis-cuxhave ... 64179.html

https://www.nordsee-zeitung.de/Cuxland/ ... 63982.html

Auch interessant: (Vermutlich auch) Aufgrund des Artikels meldete sich bei dem Nacktwanderer ein weiterer Interessent. Na - da sind es schon zwei.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 08:52
von Zett
Nach der Ergänzung des GG Art. 2, Abs. 1: Grundrecht auf Nacktheit, braucht man sich darüber keinen Kopf mehr zu machen.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 09:24
von CHICO
@ Zett

Einer Ergänzung bedarf es gar nicht!
Schon heute: „braucht man sich darüber keinen Kopf mehr zu machen“. Und wer will schon warten wie Sie, bis die Ablehnung in 50 Jahren kommt.

Art. 2 GG erlaubt die Nacktheit im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen. Genau wie auch Rauchen erlaubt ist und eben auch nur per Sonderregelungen eingeschränkt wird.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 10:52
von Konrad R.
Zett hat geschrieben:Nach der Ergänzung des GG Art. 2, Abs. 1: Grundrecht auf Nacktheit, braucht man sich darüber keinen Kopf mehr zu machen.

Der Inhalt des Artikels wird ja sinnvollerweise nicht mit Einzelbeispielen (was sollte da alles als Grundrecht auf... genannt werden?) konkretisiert. Deine Initiative wird das nicht ändern.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 10:55
von TaunusFKKler
Ich geh auch hier Nacktwandern, zwar mit wenig begegnungen und deshalb finde ich es auch ok. Solange man niemand damit belästigt.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 11:59
von CHICO
Mit „Nacktwandern“ kann man niemanden belästigen!! Nacktheit selber ist jedermann/frau geläufig und die natürliche Erscheinungsform der Menschen!

Ich laufe seit ca. 20 Jahren im Westtaunus mit meinen Hunden selbstverständlich – bei angemessenem Wetter - nackt. Niemals hat mir irgendjemand erklärt, sich belästigt gefühlt zu haben. Und grundsätzlich: Anspruch auf ein belästigungsfreies Leben gibt es nicht.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 12:19
von Zett
CHICO hat geschrieben:@ Zett

Einer Ergänzung bedarf es gar nicht!
Schon heute: „braucht man sich darüber keinen Kopf mehr zu machen“. Und wer will schon warten wie Sie, bis die Ablehnung in 50 Jahren kommt.
Ich warte nicht, im Gegensatz zu jedem anderen hier im Forum laufe ich täglich, Sommer wie Winter entblößt (im jiuristischen Sinne) bzw. optimal im Sinne der Nacktkultur.
Aber manche können eben keinen Milimeter weiter denken als nur an sich. Mit der Grundgesetz-Ergänzung geht es um Rechtsicherheit, damit nicht mehr jeder Ordnungshüter nach gut Dünken selber entscheiden kann, wann er ein Bußgeld ausstellt oder Platzverweis oder große Belehrungen abgibt und dergleichen. Es geht darum, dass jeder guten Gewissens seine Kleider ablegen kann, ohne erst in Foren studieren zu müssen, wo die Grenzen der Nackterlaubnis sind, bzw. der Nacktduldung, denn eine Erlaubnis gibt es ohne die Grundgesetz-Ergänzung nicht und es bleibt damit immer im juristischen Graubereich, ob das nun eingesehen wird oder nicht.

CHICO hat geschrieben:Art. 2 GG erlaubt die Nacktheit im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen.
Das GG erlaubt überhaupt nichts, was gegen das Sittengesetz verstößt - das solltest Du wissen! Dumm nur, dass keiner weiß, was er denn nun im Sinne des Sittengesetzes darf. Wo stehen denn die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen"? Und wer legt die fest? Das sind doch alles nur Phantastereien von Dir und hat nichts mit der Realität zu tun.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 12:45
von riedfritz
Das GG erlaubt überhaupt nichts, was gegen das Sittengesetz verstößt - das solltest Du wissen! Dumm nur, dass keiner weiß, was er denn nun im Sinne des Sittengesetzes darf. Wo stehen denn die von Dir genannten "wenigen Ausnahmen"? Und wer legt die fest? Das sind doch alles nur Phantastereien von Dir und hat nichts mit der Realität zu tun.
Warum wiederholst du den Unsinn ständig?
Konrad R hat erst um 10:52 den völlig richtigen Satz geschrieben:
Der Inhalt des Artikels wird ja sinnvollerweise nicht mit Einzelbeispielen (was sollte da alles als Grundrecht auf... genannt werden?) konkretisiert. Deine Initiative wird das nicht ändern.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 15:39
von CHICO
@ Zett kann sich offensichtlich auch vorstellen, dass im Art. 2 GG als freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen könnte, dass er eine Petition zum Thema Nacktheit verschicken darf. Alles, was erlaubt ist, sollte dort stehen! Was dort dann nicht steht, ist verboten. Eine Herkulesarbeit, die Liste immer aktuell zu halten. Eine neue Behörde könnte entstehen. Die ERLAUBNISBEHÖRDE Brave New World! lässt grüßen.

Re: Nacktwandern ? Darf er das ??

BeitragVerfasst: Mi 4. Okt 2023, 17:12
von CHICO
Zum Thema „Nacktwandern“ gibt es hier noch einen Beitrag in Form eines Leserbriefs - https://www.badische-zeitung.de/keiner- ... tolerieren - zur Nacktwanderung im Sternwald bei Freiburg, der auch in der Druckausgabe der Badische Zeitung heute veröffentlicht worden ist.