riedfritz hat geschrieben:Nirgendwo sind Schuhe vorgeschrieben!
Auf Dienstreisen schreiben es die Berufsgenossenschaften mit ihren UVV vor. Bei Privatfahrten soll es die Möglichkeit geben, dass die Unfall- und Kaskoversicherungen die Leistungen kürzen, weil sie behaupten, man könne im Notfall nicht so gut eine Vollbremsung einleiten, wie mit festen Schuhen. Wenn das eine wahre Grundlage hat, dann nur für Leute mit schwachen Füßen und schwacher Wadenmuskulatur. Wer viel im Gelände läuft, besonders, wer viel barfuß läuft, bremst nach meiner Erfahrung mit viel besserem Gefühl (bezügl. der Dosierung) und ist auch bei einer Vollbremsung barfuß reaktionsschneller. Weil man fühlt, wo der Fuß ist, positioniert man ihn schneller richtig. Ich brauche ja nicht die volle Beinkraft zur Vollbremsung wie bei einem 1950er Jahre-LKW ohne Servobremse(*), sondern die Fußkraft aus den Wadenmuskeln reicht mehr als aus.
Aber wie kann man das im Streitfall nachweisen?
(*) So einen 7,5-Tonner mit Seilzugbremse ohne Servo bin ich in den 1970er Jahren mal gefahren. Da musste man sich wirklich voll in die Rückenlehne stemmen und mit voller Beinkraft und voller Fußauflage auf das Pedal pressen. Dann fing es auch noch an zu rappeln, dass das ganze Fahrzeug heftig vibriert und geklappert hat.
Zu:
"wie es in Weissenburg aufgehört hat": Was war da? Das habe ich nicht mitbekommen.