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Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Klaus_59 » Sa 26. Mär 2016, 01:27

Eule hat geschrieben:
Keine Angst, Du darfst in Deiner Wohnung nackt rumlaufen, auch in Anwesenheit Deiner Bälger.
Nein, deine Antwort ist nicht richtig. Wenn die Kinder etwas dagegen haben, so wird deine Freiheit - unbekleidet in der Wohnung herumzulaufen - eingeschränkt.

Wer hat dir denn das eingeredet?

 
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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Tim007 » Sa 26. Mär 2016, 09:59

Ich kann in meiner Wohnung tun und lassen was ich will.

Außerdem weigere ich mich, ständig die Diskussion darüber zu führen, dass es verwerflich sein könnte, wenn mich Menschen, auch Kinder, nackt sehen. Das gilt auch für die eigenen Kinder.

Ich sehe so aus. Daher stellt sich das Problem noch nicht einmal. Wir haben unsere Kinder ungezwungen erzogen. Doch selbst wenn sie etwas dagegen hätten, was nicht der Fall ist, können sie ja weggucken oder in ihr Zimmer gehen. Dafür schreibe ich ihnen auch nicht vor, was sie anzuziehen haben (oder nicht).

 

Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Friedjof » Sa 26. Mär 2016, 15:05

Tim und der warsch. ebenso denkende Klaus haben recht. Kein Richter kann Eltern verbieten, sich innerhalb der eigenen Wohnung vor ihren eigenen Kindern nackt zu bewegen. Ein Problem könnte es dann werden, wenn beispielsweise die Tochter der FKK-Eltern zuhause eine Freundin empfängt und der FKK-Vater nackend mit den beiden am Tisch sitzt und mit ihnen Mensch ärgere dich nicht spielt. Wenn dann anschließend die Freundin ihren Eltern zuhause dies berichtet und dann vielleicht noch eine Handbewegung des Vaters falsch gedeutet wird (irgendwo kratzt man sich ja nun manchmal), dann von den empörten Eltern die Polizei eineschaltet wird... au weia!

 
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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Eule » Sa 26. Mär 2016, 22:58

Es ist wirklich schön zu sehen, wie hier die Aussage zu einer Frage verfremdet wird. Man sollte solche Fragenkomplexe wirklich mal vom Anfang an lesen, bevor man antwortet. Sonst gibt man einen Beitrag auf eine Antwort, ohne jedoch die Grundfragestellung zu beachten und kommt damit einem unzutreffenden Beitrag.

@ Klaus_59
Eule hat geschrieben:
Keine Angst, Du darfst in Deiner Wohnung nackt rumlaufen, auch in Anwesenheit Deiner Bälger.

Nein, deine Antwort ist nicht richtig. Wenn die Kinder etwas dagegen haben, so wird deine Freiheit - unbekleidet in der Wohnung herumzulaufen - eingeschränkt.
Wer hat dir denn das eingeredet?
Du hättest nur weiter lesen müssen. Denn da stand die Antwort auf diese deine Frage. Die Antwort lautet:
Da gibt es schon obergerichtliche Urteile zu dieser Frage.

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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Klaus_59 » So 27. Mär 2016, 00:29

Eule hat geschrieben:Du hättest nur weiter lesen müssen. Denn da stand die Antwort auf diese deine Frage. Die Antwort lautet:
Da gibt es schon obergerichtliche Urteile zu dieser Frage.

Ich hab das sehr wohl gelesen. Allerdings fehlen da die Quellen. Ich bezweifle, dass es dabei um einfache Nacktheit vor den eigenen Kindern in der eigenen Wohnung gegangen sein kann, sollte es solche Urteile geben. Wenn ich dir das glauben soll, müsstest du schon Details liefern.

 
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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Tim007 » So 27. Mär 2016, 10:50

Ich kenne solche obergerichtlichen Urteile auch nicht.

 
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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von ahajue61 » Mo 28. Mär 2016, 18:11

Auf die Idee muß man erstmal kommen !!!

Ich sehe es auch so wie Eisbär, wenn die Kinder mit der Nacktheit der Eltern aufgewachsen sind, sollte es keine Probleme geben.
Falls es die Kinder doch stören sollte, kann man innerhalb der Familie auch Kompromisse finden.

Daß Kinder nach 14 oder 16 Jahren (nach ihrer Geburt) plötzlich eine Bekleidungspflicht der Eltern einklagen können, halte ich in Deutschland für (hoffentlich) absurd.

 

Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Friedjof » Mo 28. Mär 2016, 19:40

Hier wird uns Eule, die selber stets auf nachprüfbare Quellen pocht, wenn ihr irgendwelche Aussagen suspekt erscheinen, wohl eines entsprechenden Nachweises (Urteil mit Begründung im Wortlaut, Az. des Gerichts) schuldig bleiben.
Was ich mir allerdings vorstellen könnte ist, dass sich beispielsweise eine 16-jährige Tochter weigert, ihre Eltern auf einem FKK-Urlaub zu begleiten und dieses auch rechtlich, ggf. mit Hilfe des Jugendamtes, durchsetzen könnte.

 
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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Eule » Mo 28. Mär 2016, 21:55

Es wird die Frage nach den obergerichtlichen Urteilen gestellt. Da ich jetzt schon sehr lange aus dem Berufsleben ausgeschiededn bin und daher die entsprechenden Gesetzeskommentare nicht mehr in meiner Wohnung habe, müsste ich jetzt in die Bücherei des Landgerichts fahren und dort die entsprechenden Kommentare durchsehen.

Ich stelle hier die Frage nochmals dar, weil diese für die Recherche wichtig ist. Gefragt war, ob man gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder sich diesen nackt zeigen dürfe.

Da ich jetzt keine Zeit habe, diese Recherche selbst durchzuführen, kann ich jetzt nur sagen, wo ich diese Frage überprüfen würde. Es handelt sich hier um eine Frage des Umgangsrecht/Besuchsrecht mit den Kindern. Zuständig hierfür sind der. 4. - 6. Titel im zweiten Abschnitt des vierten Buches des BGB (Familienrecht), genauer die §§ 1494 - 1548 sowie §§ 1616 bis 1698b, §§ 1705 - 1712. Nackidei ist ja, wie er hier immer wieder betont, in einem Jugendamt mit unterschiedlichen Aufgaben beschäftigt und er müsste also auch über die entsprechenden Kommentare verfügen. Für ihn dürfte es daher keine Schwierigkeit bedeuten, diese Kommentare und sozialarbeiterischen Handlungskommentare durchzusehen und dann diese entsprechenden Urteile zu finden. Hier hat jetzt Nackidei die Chance, seine fachliche Kompetenz unter Beweis zu stellen. Nackidei, nutze diese!

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Re: Erziehung - "Lauft zuhause nur nackt herum!"

Beitrag von Klaus_59 » Di 29. Mär 2016, 15:26

Ich hab bei dejure.orq mal in diese §§-Bereiche überfliegenderweise reingeschaut. Da werden ganz andere Themen behandelt.

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