@Fkk-Igel: Da bin ich mir aber nicht so sicher, daß Bußgelder nur von Behörden und Polizei verhängt werden können und nicht auch von privaten Sicherheitsdiensten, sofern diese von der Gemeinde beauftragt behördliche Funktion haben. Das gilt sicherlich nicht, wenn irgendwelche Figuren aus der Bürgerwehrszene private Spendensammlungen zu ihren Gunsten vornehmen.
Ein Fall sei zitiert aus den Beobachtungen eines Polizisten, die er als Privatbesucher gemacht hat am Kirchentellinsfurter Baggersee, dabei war ein mitgebrachter Hund eine Geldquelle:
Neckar-Chronik, 20170828, hat geschrieben: ... „Die Kontrollen sind für meine Begriffe lächerlich. Oft werden Verstöße konstruiert.“ Ein Beispiel: Letzte Woche sind zwei Mädchen mit einem Hund an den beiden Securitymitarbeitern vorbeigegangen, die gerade beim Eiswagen hinter der Unterführung eine Pause einlegten. Sobald sich die Mädchen auf die Wiese gesetzt hätten, seien die Sicherheitsleute losgerannt, hätten Personalien aufgenommen und ein Bußgeld von 55 Euro verhängt. ... „Der gemeindliche Vollzugsdienst und seine Helfer treten wie Polizei auf, das sind sie aber nicht“, sagt [der Polizist]. ....
https://www.neckar-chronik.de/Nachricht ... 44215.htmlBei den Kosten für den Sicherheitsdienst von 22000 EUR für 2017 und geplanten 19000 EUR für 2018 müssen halt die Ausgaben für diesen wenigstens teilweise irgendwie ausgeglichen werden, siehe:
https://www.neckar-chronik.de/Nachricht ... 80601.html