Eric hat geschrieben:Was die Eingangsfrage ja eindeutig bejaht - es ist eine Frage des Auslegung.
Ob sich Leute, die sich subjektiv durch Nacktheit gestört fühlen, auch "juristisch objektiv" gestört fühlen dürfen, wird ja was man so hört von den zuständigen Stellen bei weitem nicht "einheitlch" gesehen. Aber für irgendwas muss ja eine Gummeparagraph ( = Gesetze von jener Unschärfe, die jegliche spätere Interpretation zulassen ) auch gut sein .....
Man braucht vielleicht schon Gummiparagraphen. Es ist z.B. nicht ausdrücklich verboten, in der U-Bahn jemandem laut etwas vorzulesen, worauf weder er noch andere Fahrgäste Lust haben. Man kann nicht ausdrücklich alle solche Sachen verbieten, gleichzeitig will man dagegen vorgehen können, wenn sich jemand belästigt fühlt. Leider wird dies oft missbraucht: sie fühlen sich gestört, aber objektiv ist dies nicht der Fall.
In den Niederlanden gibt es die Regel, dass FKK überall erlaubt ist, wo es üblich ist (Parks, Badeseen, usw.), es sei denn, die Gemeinde hat eine oder mehrere Stellen explizit als FKK-Gelände ausgewiesen.
Persönlich denke ich, FKK sollte überall erlaubt sein---nicht nur, weil es nicht verboten ist, sondern so, dass man es nicht de facto verbieten kann, wenn sich jemand gestört fühlt. Aber dadurch kommen wir nicht weiter. Es kann sogar nach hinten gehen, Stichwort Barcelona. Was jetzt nicht verboten ist, kann verboten werden.