keksekeksekekse hat geschrieben:Entschuldigt dass ich diesen alten Thread wieder nach oben hole. Ich würde mir wirklich gerne diesen Beitrag anschauen, aber er ist mittlerweile in der Mediathek nicht mehr verfügbar (und das obwohl sich dort Beiträge noch von 2015 finden, nur dieser fehlt). Die Suche anderswo hat auch keinen Erfolg gebracht.
Das hängt u. a. mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusammen, der es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (anders als den privaten) verbietet, Inhalte länger als eine bestimmte Zeit im Internet anzubieten (sog. „
Dreistufentest“). Nach einer für mich nicht nachvollziehbaren Logik dürfen Multimedia-Inhalte (also Ton- und Videoinhalte) zwischen einem Tag und mehreren Jahren im Internet angeboten werden.
So muß etwa der
Verbrauchertip des DLF nach nur 90 Tagen gelöscht werden; Gleiches gilt für das
Kalenderblatt, eine Rubrik, in der an vergangene Ereignisse erinnert wird, die genau an diesem Datum stattgefunden haben. Solch eine Rubrik gibt es in vielen Programmen, z. B. auch WDR 5 und SWR 2. Dort gibt es meines Wissens keine zeitliche Begrenzung, obwohl es sich um vergleichbare Inhalte handelt.
Aufgrund einer anderen Reglung in den Rundfunkstaatsverträgen dürfen die Öffentlich-Rechtlichen keine „presseähnlichen“ Inhalte mehr anbieten, weil sie damit angeblich den Verlagen mit ihren Bezahlschranken Konkurrenz machen würden.
Absurd: Wenn ich den Text einer Sendung nachlesen will, nützt mir ein Bezahlangebot einer Zeitung rein gar nichts. Und wenn die Öffentlich-Rechtlichen das nicht mehr anbieten dürfen, wird kein Mensch deswegen einen Artikel bei einer Zeitung kaufen. Trotzdem haben viele öffentlich-rechtliche Anstalten ihr Internetangebot so umgebaut, daß es kaum mehr ist als eine einzige Mediathek: WDR, ZDF, Deutschlandradio, ...
Noch absurder wird das Ganze, wenn dieselben Politiker die Anstalten dazu zwingen, lineare Angebote einzustellen und mehr und mehr aufs Internet umzusteigen. Das schließt weite Teile der Bevölkerung aus (die auch ihren Beitrag zahlen) und macht es den anderen weitaus schwieriger. Ich habe jedenfalls keine Lust, stundenlang am PC zu sitzen und „fernzusehen“, was den Prozessor bis zum Anschlag belastet (100 % Prozessorleistung mit entsprechend lautem Lüfter), statt die Sendung im Fernseher zu sehen und nebenher am Rechner Beiträge für FKK-Freunde.info zu schreiben.
Für private Rundfunkanstalten gelten diese Beschränkungen überhaupt nicht: Sie düften alles veröffentlichen und beliebig lange anbieten, mit und ohne Bezahlschranke, mit und ohne Werbung (über die übrigens auch alle diese Angebote bezahlen müssen, auch wenn sie sie gar nicht nutzen - ein Argument, das oft gegen den Rundfunkbeitrag ins Feld geführt wird).
Das ganze beruht übrigens auf einer Einmischung der EG in die Rundfunkpolitik, für die sie gar nicht zuständig ist. Das ist allein Ländersache. Selbst der Bund hat hier (mit Ausnahme der Deutschen Welle) nichts zu sagen. Die EG mißbraucht hier das Wettbewerbsrecht, um sich selbst zu ermächtigen, auf diesem Gebiet Vorschriften zu erlassen. Ein Meisterstück der Verlegerlobby! Selbst in der Schweiz bieten die Öffentlich-Rechtlichen ihre Inhalte nur zeitlich begrenzt an, obwohl sie von den EG-Regelungen gar nicht betroffen ist.
Mit Ausnahme des Werbeverbots halte ich diese Beschränkungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für verfassungswidrig. Gerade in einer Zeit, in der unsere Demokratie massiv durch gezielte Falschinformationen bedroht ist wie niemals zuvor, ist unabhängiger, seriöser, gemeinwohlorientierter Journalismus, der nicht auf Quoten und reißerische Schlagzeilen angewiesen ist, wichtiger denn je - bei aller berechtigten Kritik, z. B. an Quiz-Shows, Gehaltsexzessen oder hunderten Millionen, die an korrupte Sportverbände wie FIFA und IOC gezahlt werden.
Damit will ich natürlich keinesfalls sagen, daß die Presse nicht auch einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Kontrolle der Mächtigen, zur Information und Bildung der Menschen und zur Aufdeckung von Mißständen leistet.
keksekeksekekse hat geschrieben:Hat den jemand noch einen Link? Z.B. in YouTube?
Das wäre eine Urheberrechtsverletzung.
Aber ich habe tatsächlich noch die Videodatei und kann Dir anbieten, sie in einen von Dir anzulegenden Speicher im Netz hochzuladen. GMX, Web.de und T-online bieten so etwas bei ihren kostenlosen Postfächern inklusive an. Enthalten ist jeweils auch eine Möglichkeit, anderen das Hochladen von Dateien zu ermöglichen, ohne ihnen Zugang zum Postfach zu gewähren. Das ist viel besser als riesige Postanhänge.
Anderen, die gezielt danach fragen, könntest Du die Adresse mitteilen. Das wäre vom Recht auf Privatkopie gedeckt.
Grüßle
Waldkauz