Nackidei hat geschrieben:Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom Olantis erhalten, weder telefonisch noch per Mail. Ich glaube, dass da auch nichts mehr kommen wird. Schade. Anscheinend verstehen die keinen Spaß.
Stadt Murrhardt hat geschrieben:Rechtsverordnung der Stadt Murrhardt für das Freizeit- und Erholungsgebiet Waldsee
§6 VERHALTEN IM FREIZEIT- UND ERHOLUNGSGEBIET WALDSEE
(4) Beim Baden ist Sport- oder Badebekleidung zu tragen.
Umweltschutz- und Polizeiverordnung der Stadt Konstanz
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes
(PolG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Konstanz als Ortspolizeibehörde
mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Polizeiverordnung:
§ 17 Unbekleideter Aufenthalt
Ohne Bekleidung (zumindest Badebekleidung) ist der Aufenthalt am Ufer des Bodensees
und des Rheins und im Sichtbereich öffentlicher Wege und Anlagen verboten,
ausgenommen an als FKK-Anlage ausgewiesenen und gekennzeichneten Stellen.
Puistola hat geschrieben:Dennoch wird dann in Art. 19 Abs. 17 der Unbekleidete Aufenthalt an Rhein und See zur Odnungswidrigkeit erklärt und mit Bussgeld von 5 bis 1'000 Euro belegt.
Irgendwas passt da nicht.
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