Hi!
Die neue Coronaschutzverordnung NRW vom 26. Mai würde eine Öffnung (als Schwimmbad) mit Negativtest und Besucherzahlbegrenzung erlauben, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt (§15). Das könnte also schon am ersten „langen“ Juniwochenende erreicht sein.
https://www.mags.nrw/sites/default/file ... 5.2021.pdfMaßgeblich ist der Rhein-Erft-Kreis.
Also, bleibt gesund & geduldig …
BiB