Hier kann ich dich beruhigen. Ich habe mein gesamtes Leben mit Juristen verbracht und da mein Enkel jetzt Juras studiert, werde ich es bis zu meinem Lebensende weiter tun. Ich kenne den Unterschied und ich weiß auch, wie im schweizerischen Dialekt es ausgedrückt wird. Nur bin ich im schweizerischen Dialekt nicht so bewandert, um feststellen zu können, ob dort im Dialekt diese Unterscheidung ebenfalls getroffen wird. In unserer Alltagssprache wird ja auch oft diese Unterscheidung nicht mehr getroffen.Juristisch sollte man aber schon zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterscheiden. Die daraus folgenden Konsequenzen sollten auch dir bekannt sein.
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