Das Anfertigen von privaten Fotos für den privaten Gebrauch stellt solange kein Problem dar, solange keine fremden Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis abgebildet werden bzw. die abgebildeten Fremdpersonen nicht im Zentrum des Bildes stehen.
Danke Herr (Oberlehrer) für deine sinnvolle und bestimmt gesetzlich und fachlich richtige Aufklärung. ???? Sollte mal im Gesetzestext genau geprüft werden. Was wären wir doch hier (oder besser egal bei welchem Thema ) ohne dich. Zwinker. Gruß Klaus