Aria hat geschrieben:Ich finde deine Idee, BOeinNackter, Freiköperkultur als immaterielles Kulturerbe Deutschlands in die UNESCO-Liste einzutragen, gut. Soweit ich sehe, erfüllt die Freikörperkultur alle Bedingungen – siehe
https://www.unesco.de/sites/default/fil ... ichnis.pdf –, die für eine Aufnahme in das Bundesdeutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gestellt werden.
Laut der Unesco – siehe
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/ ... rbe-werden – können zivilgesellschaftliche Akteure - die praktizierenden "Trägergemeinschaft(en)" - Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Für uns wäre dafür irgendein FKK-Verein oder gar DFK zuständig.
In Anlehnung an die Beschreibung für das Skatspiel, das ebenfalls ein deutsches immaterielles Kulturerbe ist, habe ich auf die Schnelle Folgendes formuliert:
Freikörperkultur bezeichnet in Deutschland eine Reihe von Freizeitbeschäftigungen, die geschlechter-, generations- und schichtenübergreifend ohne Bekleidung durchgeführt werden.
Die Freikörperkultur, kurz FKK, war Ende des 19. Jahrhunderts die Antwort auf die beengten und ungesunden Wohnverhältnisse weiter Teile der Bevölkerung Deutschlands. Man ging aus den Städten in die freie Natur, entledigte sich der Kleider und genoss die frische Luft, Sonne und ggf. Wasser. Die Anhänger der FKK organsierten sich in Vereinen, die teilweise bis heute bestehen. Die Idee der Freikörperkultur wurde später auch in anderen Ländern aufgegriffen, wo sie meistens unter dem Begriff Naturismus subsummiert wird.
In den FKK-Vereinen kommen Menschen verschiedener Altersgruppen, Nationalitäten und Bevölkerungsschichten zusammen, was soziale Kompetenzen und Gemeinschaftlichkeit fördert, Spaß und Freude bringt und zur Erholung vom Alltag beiträgt. Zudem fühlt sich der Deutsche Verband für Freikörperkultur (DFK) e.V., in dem zahlreiche FKK-Vereine zusammengeschlossen sind, für die Erhaltung der FKK-Bewegung zuständig und organisiert regelmäßig Veranstaltungen für jung und alt.
Aria hat geschrieben:Ich finde deine Idee, BOeinNackter, Freiköperkultur als immaterielles Kulturerbe Deutschlands in die UNESCO-Liste einzutragen, gut. Soweit ich sehe, erfüllt die Freikörperkultur alle Bedingungen – siehe
https://www.unesco.de/sites/default/fil ... ichnis.pdf –, die für eine Aufnahme in das Bundesdeutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gestellt werden.
Laut der Unesco – siehe
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/ ... rbe-werden – können zivilgesellschaftliche Akteure - die praktizierenden "Trägergemeinschaft(en)" - Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Für uns wäre dafür irgendein FKK-Verein oder gar DFK zuständig.
In Anlehnung an die Beschreibung für das Skatspiel, das ebenfalls ein deutsches immaterielles Kulturerbe ist, habe ich auf die Schnelle Folgendes formuliert:
Freikörperkultur bezeichnet in Deutschland eine Reihe von Freizeitbeschäftigungen, die geschlechter-, generations- und schichtenübergreifend ohne Bekleidung durchgeführt werden.
Die Freikörperkultur, kurz FKK, war Ende des 19. Jahrhunderts die Antwort auf die beengten und ungesunden Wohnverhältnisse weiter Teile der Bevölkerung Deutschlands. Man ging aus den Städten in die freie Natur, entledigte sich der Kleider und genoss die frische Luft, Sonne und ggf. Wasser. Die Anhänger der FKK organsierten sich in Vereinen, die teilweise bis heute bestehen. Die Idee der Freikörperkultur wurde später auch in anderen Ländern aufgegriffen, wo sie meistens unter dem Begriff Naturismus subsummiert wird.
In den FKK-Vereinen kommen Menschen verschiedener Altersgruppen, Nationalitäten und Bevölkerungsschichten zusammen, was soziale Kompetenzen und Gemeinschaftlichkeit fördert, Spaß und Freude bringt und zur Erholung vom Alltag beiträgt. Zudem fühlt sich der Deutsche Verband für Freikörperkultur (DFK) e.V., in dem zahlreiche FKK-Vereine zusammengeschlossen sind, für die Erhaltung der FKK-Bewegung zuständig und organisiert regelmäßig Veranstaltungen für jung und alt.
Ich habe diesen Beitrag kopiert, weil in ihm ein erster Versuch gemacht wird, die FKK für einen Antrag darzustellen.
Vielen Dank für deine Mühe, Aria.
Ich bin gerade mal wieder dazu gekommen, mir das Bewerbungsformular anzusehen. Dein Beitrag könnte als Entwurf einer Kurzbeschreibung dienen, die ja auch zur Veröffentlichung im Internet gedacht ist.
Darüber hinaus wären noch folgende Themen auszuführen:
1. Beschreibung der Kulturform
a. Heutige Praxis, b. Weitergabe von Wissen und Können, c. Entstehung und Wandel, d. Reflexion der Geschichte und Entwicklung (Nationalsozialismus, DDR, Konflikte, Debatten, usw.), e. Wirkung (nach Außen, Bezüge anderer Kulturformen auf diese Form), f. Europabezug.
2. Gemeinschaften und Gruppen und die Art ihrer Beteiligung
a. Eingebundene Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen, b. Zugang und Beteiligung an der Kulturform, c. Beteiligung an der Bewerbung.
3. Risikofaktoren für den Erhalt der Kulturform.
4. Bestehende und geplante Maßnahmen zur Erhaltung und kreativen Weitergabe des immateriellen Kulturgutes.
Ich habe begonnen, mir mit einigen Stichpunkten Gedanken zu einigen Fragen zu machen. Das ist ja ziemlich umfassend. Wer mag, könnte ja vielleicht ein paar Punkte dazu beitragen.
Bei 2c. wird die Frage nach der Beteiligung bei der Bewerbung gestellt. Dabei ist erst einmal wichtig, wer den Antrag stellt. Das muss ja wohl in einem einzelnen Land geschehen. Der DFK hat seinen Ort in Niedersachsen. Ich lebe in NRW.
Ich habe mir überlegt, mich an die FSG in NRW zu wenden und auch an den DFK. Einmal hatte ich die Idee in einem Brief an den neuen Präsidenten erwähnt. Darauf gab es bisher keine Antwort.
Nun möchte ich mich in das Thema zunächst mehr einarbeiten um dann die Möglichkeiten genauer darstellen zu können. Es kann auch eine Sammlung ganz verschiedener Beiträge sein. Aus diesem Antragsformular geht ja klar hervor, dass nicht völlig konfliktfreie Kulturgüter erwartet werden. Ich wäre auch froh, wenn es jemand an meiner Stelle tun könnte.