An diese Sache wird sich wahrscheinlich kaum noch jemand erinnern, und viele waren ja in den 1970er Jahren noch nicht im "Zeitungs-Leser-Alter":
Es war Anfang der 1970er Jahre irgendwo in Bayern und wurde in der damaligen Zeitung bei uns in einer Kolumne berichtet. Ein junger Mann hat sich in seiner Küche im Erdgeschoss nackt Spiegeleier gebraten. Er hatte keine Gardinen, wurde beobachtet und angezeigt, obwohl man wegen des dazwischen liegenden Kornfeldes ein Fernglas brauchte, um ihn zu beobachten. Da damals die Gesetze noch anders lagen, wurde ihm eine Strafe aufgebrummt. Dieses lag höher (die genauen Zahlen wurden damals genannt), als in einem anderen Fall zu derselben Zeit gegen einen Mann, der eine Minderjährige verführt hatte. (Auch Verführung Minderjähriger war damals ein Straftatbestand. Ob es das heute noch gibt, weiß ich nicht - muss ich ja auch nicht wissen). Der Kommentator endete dann seine Kolumne mit dem Satz: "Also lieber ein minderjähriges Mädchen verführen, als nackt in der Küche ein Spiegelei braten".
Zum Glück hat sich diese Zeit und das Recht im privaten Raum un-/bekleidet sein zu können, wie man will, egal, ob einsehbar, bald danach auch geändert, und wir können nur hoffen, dass es dabei bleibt. In Mexiko Stadt hat man ja vor nicht langer Zeit eine Verordnung erlassen, dass blickdichte Gardinen anzubringen sind, wenn man in der Wohnung nackt herumläuft und die Einsicht von außen möglich ist (wegen der Temperaturen hatte ich in der Nachricht zu dieser Verordnung gelesen, dass es dort recht verbreitet sei in der Wohnung nackt zu sein).