NackeDuDaDei hat geschrieben:Wird auch besser sein.
Andere Corona-Frage: Wenn Geimpfte bei den Kontaktregeln nicht mehr zählen, wie ist das dann bei Badeseen etc. mit Zugangsbeschränkungen?
Selbst wenn voll ist, müßte ein Geimpfter noch reindürfen, weil er ja ab voraussichtlich Sonntag nicht mehr zählt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Hier hingegen bleibt die entscheidende Frage ausgespart: Ob der Gesetzgeber überhaupt Freiheitsbeschränkungen unmittelbar durch Gesetz anordnen darf.
Dieser Blog ist bereits überholt, da sich das BVG bereits geäußert hat! Auch in "Eilverfahren" entscheidet das BVG selbständig und scheinbar auch unabhängig, ob und wann es eine Entscheidung, ähnlich einer "Einstweiligen Verfügung" annimmt und hier hat es entschieden, erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden.Nackedudadei hat geschrieben:https://www.lawblog.de/archives/2021/05/01/lasst-uns-nur-zappeln/
Hast du einen besseren, praktikablen Vorschlag für das Auswahlverfahren?Nackedudadei hat geschrieben:Für das Grundgesetz war es nicht gut, daß man Parteisoldaten die Richterrobe übergeworfen hat.
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