riedfritz hat geschrieben:Ich jedenfalls wurde nicht gefragt. Was die Beteiligung bzw. Belastung angeht, empfehle ich die einfachen Grundrechenarten.
Daß du, nach Wochen des Stillschweigens auf einem seltsamen Trip bist, haben wir bereits in anderen Threads gemerkt!
Du solltest dich aber erst mal über das Vereinsrecht informieren, welche Inhalte Vereinssatzungen haben, welche Organe ein Verein hat und nicht einfach irgendwelche unhaltbare Behauptungen aufstellen. Welche Vereine gefördert werden, wird im Normalfalle von den Gemeinden in öffentlich zugänglichen Gemeinderatssitzungen beschlossen, an denen du dich gerne beteiligen kannst, d.h. du brauchst nicht gefragt zu werden.
Dies ist, mit Verlaub, so ziemlich der grösste Unsinn, den ich bisher zu Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung gelesen habe. Ich bin selbst Gründungsmitglied, früher Mitglied des erweiterten Vorstands und inzwischen auch 1. Vorstand eines (gemeinnützigen) Vereins, der sich an der gesellschaftlichen Entwicklung und auch an der Fortbildung der Gesetzgebung beteiligt.
Die Kommunen und Gemeinden haben mit der Förderung von Vereinen i.s. der Gemeinnützigkeit ABSOLUT NICHTS zu tun. Inwiefern sie in ihrem Stadt-/Gemeindegebiet ansässige Vereine fördern und unterstützen, ist eine hiervon vollkommen unabhängige Geschichte, denn auch nicht gemeinnützige Vereine können durch ihre Kommunen gefördert werden. Dies liegt allein im Ermessen und in der Liquidität der Kommunen. So unterhält unsere Verbandsgemeinde z.Bsp. eine Wanderhütte, die sie den VG-ansässigen Vereinen per Los zur Nutzung und Bewirtschaftung an den Wochenenden kostenfrei überlässt. Somit können sich unsere Vereine (Sport-, Karnevals-, Brauchtumsvereine usw.) ihre Vereinskassen aufbessern. Sofern an bestimmten Terminen kein VG-ansässiger Verein Ansprüche anmeldet, können sich auch Vereine aus Nachbargemeinden bewerben.
Auch kann man als Bürger zwar an den öffentlich zugänglichen Gemeinderatssitzungen als Zuschauer teilnehmen, jedoch hat man hier kein Mitsprache-, noch nicht einmal ein Rederecht.
Gemeinnützigkeit wird allein durch das zuständige Finanzamt anerkannt und das (fortgesetzte) Vorliegen der Voraussetzungen i.d.R. alle drei Jahre durch das zuständige Finanzamt geprüft.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind
u.a.:
Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.Dies bedeutet:
Gemeinnützig ist ja wohl klar, dass dies der Allgemeinheit dienen muss, nicht nur einer (kleinen) Randgruppe. Dass ein Naturisten-/Nudistenverein nicht für Jedermann gedacht ist, liegt in der Natur der Sache. Aber er erhält seine Gemeinnützigkeit nicht dadurch, dass er seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, unter sich zu sein. Er muss vielmehr gemein
nützig sein, z.Bsp. dadurch, dass er das Verständnis für FKK und Naturismus fördert und sich in der Gesellschaft für deren Akzeptanz einsetzt. Hierzu zählt nicht, sich abzuschotten - weder gegen Nicht-Naturisten/FKKler, noch gegen bestimmte Personengruppen innerhalb der FKK-/Naturistenszene. Ich bitte davon abzusehen mich darauf hinzuweisen, dass es auch andere Möglichkeiten der Gemein
nützigkeit gibt, deswegen habe ich extra "z.Bsp." eingefügt.
Selbstlos bedeutet, dass nicht das Wohlgefühl an erster Stelle steht, sondern der Vereinzweck. Wir beklagen uns - zu Recht - immer wieder, dass bestimmte Positionen in Wirtschaft/Gesellschaft/Politik zu Gunsten einer Quote durch die zweit- oder gar drittbeste Wahl besetzt werden. Genau so sollte aber ein Verein auch nicht jemanden, der evtl. sogar enorme Power im Sinne des Vereinszwecks und des dahinterstehenden Gedankens einbringen könnte, lediglich auf Grund einer Nebensächlichkeit (da es den Vereinen ebenso wie den meisten Teilnehmern in diesem Forum nicht um Sexualität geht, ist das kleine Anhängsel zwischen den Schenkeln tatsächlich eine Nebensächlichkeit) nicht grundsätzlich mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen. Wäre nicht der bessere Weg, diese Manpower zu nutzen, um die Akzeptanz unserer Lebensweise und -einstellung zu steigern, die mit Sicherheit vorhandenen Interessenten der untervertretenen Geschlechter für den Eintritt in die Vereine oder wenigstens für ein Engagement auf solchen Plattformen wie hier zu begeistern?
Letztendlich ist es insbesondere einem gemeinnützigen Verein ebenso wie einem Wirtschaftsbetrieb nicht erlaubt, jemanden auf Grund seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung oder seines Alters auszuschliessen (§ 1 AGG).
Der hier zitierte unbekannte Verein bietet seinen Mitgliedern steuerliche Vorteile. Im Gegensatz zu einem nicht-gemeinnützigen Naturisten-/Nudistenverein können diese Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag sowie ggfs. geleistete Spenden (z.Bsp. für Unterhalt/Erhalt/Erweiterung der Vereinseinrichtungen) steuermindernd geltend machen. Insofern verschaffen sie sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu Lasten der Steuergemeinschaft = zu Lasten von jedem von uns. Damit verstösst er gegen § 2 Abs. 1 Ziff. 6 AGG. Sofern also dieser Verein oder dessen Mitglieder gemeinschaftliche Leistungen in Anspruch nimmt/nehmen, dann darf er /dürfen sie die Gemeinschaft auch nicht ausschliessen.
Darüber hinaus verwehrt er Interessenten den Zugang zur Versorgung mit Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 8 AGG.
Die einzige Lösung für den Verein ist also, die Gemeinnützigkeit aufzugeben. Dann stehen ihm auch mehr Möglichkeiten offen, seine Satzung frei zu gestalten.
All das Vorgenannte bezieht sich ausschliesslich auf den hier unbekannten Verein und die Informationen, die der Threadstarter zur Verfügung gestellt hat. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Korrektheit, wenn nachträglich weitere, möglicherweise abweichende Informationen und Tatsachen bekannt werden.
Schlusswort:
Ich bin zwar erst seit wenigen Wochen hier angemeldet, habe aber bereits viele Beiträge hier mit Interesse verfolgt. Der Ton, in dem hier teilweise miteinander umgegangen wird, ist eigentlich einer Gemeinschaft, die sich angeblich so ausgegrenzt und missverstanden sieht und die vor allem eine zunehmende Inakzeptanz in der breiten Masse und insbesondere der Politik festzustellen meint, nicht würdig und auch allgemein nicht angemessen.
Man kann zu jedem Thema anderer Meinung sein, als andere Forumsteilnehmer. Aber in einer Diskussion kann man immer einen sachlichen Ton anschlagen. Argumente werden nicht zutreffender, wenn man sie in ausfallendem Ton vorträgt und/oder mit Beleidigungen verbindet. Und ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass dies ein Kommunikations- und Diskussionskanal sein soll und keine sektenähnliche Bekehrungsplattform.