Eule hat geschrieben:Frage in diesem Thread ist, ob die voll ausgebildete weibliche Brust als ein Intimorgan angesehen werden muss und soll, die unausgereifte männliche Brust hingegen dieses nicht ist.
Phragmites hat geschrieben:weibliche Brüste haben sexuelles Potential, wie alle möglichen sekundären Geschlechtsmerkmale auch, auch eine männliche Brust, Ärsche, Hände, ggf Füße, usw ; insofern ist eine Vergleichbarkeit, die keine Gleichsetzung ist, durchaus gegeben. ich finde es also verständlich und der geistigen Solidarisierung wert, hier gleichermaßen für alle m/w/d eine Minimierung des Textilgebots auf textile Bedeckung der primären Geschlechtsorgane einzufordern – in der münchner Badeverordnung ist es so geregelt.
die Frage ist freilich, ob das der Fkk weiterhilft, denn der geht es ja um nackt sein
Für Kommerzielle Anbieter ist das der springende Punkt. Für sie können Änderungen in den Besucherzahlen (u.U. geht es um nur wenige Prozentpunkte) der Weg in die Insolvenz bedeuten.ynda hat geschrieben: die Betreiber müssen auch auf eine gewisse 'Rendite' achten.
Ich bin kein Jurist.(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Hervorhebungen durch mich.)
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