Liberté 53 hat geschrieben: Initiiere doch mal jemand eine Petition gegen das unselige "gendern" beim Sprechen und Schreiben, wäre sicherlich auch zum Scheitern verurteilt.
Gott sei Dank. Denn ein Erfolg einer solchen Petition würde die Freiheit "gendern" zu dürfen, einschränken. Freiheitsbeschränkungen führen in die falsche Richtung.
Zurück zur vorgeschlagenen Petition, in der unverständlicherweise der StGB 183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aus dem Sexualstrafrecht im Zusammenhang mit einfacher Nacktheit in der Natur genannt wird, wo doch mehrfach .. auch durch hohe Gerichte ... bestätigt wurde, daß einfache Nacktheit nicht gegen die Norm StGB 183a verstößt.
Als Politiker hätte ich mit einer solchen Petition "leichtes Spiel". Ich bräuchte nur auf entsprechende Urteile und die erfreuliche Stellungsnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verweisen ... mit dem Hinweis, dass bereits jetzt einfache Nacktheit in der Natur nicht unter 183a fällt.
Was also soll eine Petition, die Änderungen / Klarstellungen fordert, die "bereits erfüllt sind" ???
Um die Absurdität zu verdeutlichen:
Was soll eine Petition, die fordert, dass Weihnachten im Dezember gefeiert werden soll ??? Oder was soll eine Petition, die versucht durchzusetzen, dass demnächst auf den Wochentag "Dienstag" der Wochentag "Mittwoch" folgt ??
Es ist leicht zu erkennen : Solche Petitionen sind sinnlos.
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