Campingliesel hat geschrieben:Zett hat geschrieben:Wenn aber ein Mann eher weggefangen wird, wenn er nackt in der Stadt ist als eine Frau, dann ist es kein gleiches Recht
Offenbar ist es wohl so.
An der Stelle hast Du es eigentlich begriffen. Es ist keine Gleichberechtigung.
Danach versuchst Du Dich in der Erklärung, warum keine Gleichberechtigung in dieser Sache vorliegt bzw. nicht vorliegen sollte:
Campingliesel hat geschrieben:Warum wird wohl eine nackte Frau in diesem Umfeld eher toleriert als ein nackter Mann? Weil von einer nackten Frau keine Gefahr ausgeht, weil sie vermutlich ganz andere Motive hat, das zu tun, als ein Mann. Und weil die Männer eben gerne nackte Frauen sehen wollen. Wenn aber ein Mann nackt in einer Stadt sind, betrachten das die meisten Leute wohl als Exhibitionisten und so wird es dann meist auch in einer Zeitung dargestellt, wenn der dann weggefangen wird.
Bei gleichem bzw. ungleichem Recht geht es aber nicht darum, wie der Pöbel etwas sieht oder gern sehen möchte. Es geht darum, wie es im Gesetz geschrieben steht. Wird das Gesetz dann jedoch durch die Ordnungskräfte und Justiz für Männer und Frauen unterschiedlich ausgelegt, liegt eine Ungleichberechtigung vor.
Nun ist das Ordnungswidrigkeitsgsetz, Paragraph 118 (Belästigung der Allgemeinheit, hervorgegangen 1972 mit der Strafrechtsreform aus dem ehemaligen Straftatsparagrphen »Grober Unfug«), um das in erster Linie bei Nacktheit in der Öffentlichkeit geht (wenn keine eindeutige sexuelle Absicht zu erkennen ist, sonst greifen die Straftat-Paragrahen 183 »Exhibitionistische Handlung« oder 183a »Erregung öffentlichen Ärgernisses«), äußerst schwammig formuliert und lässt damit den Behörden großen Auslegungsspielraum.
Wöllte man genauer wissen, ob es tatsächlich eine Ungleichberechtigung beim 118 OWiG gibt, müsste man eine Sammlung der Fälle der letzten Jahre haben. So ist es eigentlich nur eine Vermutung.
Campingliesel hat geschrieben:Weil die Männer eben gern nackte Frauen sehen wollen.
Es gibt wohl Frauen, die möchten die Männer keinesfalls gerne nackt sehen!
Soll sich Recht nach der Ästhetik des Menschen ausrichten? Schöne Menschen dürfen viel, hässliche wenig? Spricht so ein FKKler?