@ Zett
Wenn man bei change.org ein Petition einstellt, ist das meiner Meinung nach keine Einreichnung an den Bundestag, Bundesrat oder sonstige amtliche Stelle.
Eine Petition reicht man immer in einem Parlament ein. Ansonsten ist dieses keine Petition.
Bei change.org ist es ein Sammelbecken von Bekundungen zu einer Meinung - hier zum Wunsch auf Einführung des Grundrechts auf Nacktheit.
Somit ist dieses nur eine Meinungsäußerung, also mit einem Beitrag hier in diesem Forum vergleichbar.
Aus meiner Äußerung: "wenn der DFK etwas von der Nacktkultur wüsste, wäre ihm bekannt, dass dort schon immer Sport und Gymnastik der Hauptzweck war." machst Du sinngemäß, ich hätte behauptet, der DFK hätte keine Ahnung, wie FKK vor 1945 war.
Meine Interpretation war korrekt. Wenn es dir hier nur um die Umsetzung geht, dann hättest du dieses deutlich sagen müssen. Der Begriff des Körperkultes ist ein sehr umfassender Begriff und bis auf wenigen Ausnahmen im Begriff der FKK enthalten. Die Idee von Adolf Koch gehört vollumfänglich dazu, auch wenn Teilaspekte sich in der heutigen Zeit überlebt haben.
Hier kommt allerding wieder das begriffliche Durcheinander ins Spiel, dass auch der DFK nicht in den Griff bekommt/bekommen will: Naturismus hat - im Gegensatz zur f-KK (FKK) - nichts mit Sport und Gymanastik zu tun - und der DFK schmeißt Naturismus und FKK in einen Topf.
Ich sehe hier keinen Widerspruch. Für mich trennt der Naturismus das körperliche Sein des Menschen mit seinen speziellen Bedürfnissen nicht ab. Er nimmt nur die kompletten Bedürfnisse der Umwelt deutlich mit auf. Also der menschliche Körper mit seinem Bezug zur Natur und seinen Bedürfnissen und zugleich die Bedürfnisse der Natur insgesamt.
Dies macht die Aussage besonders unsinnig, der Verband für Freikörperkultur habe "nicht zum Zweck den Naturismus" - und das, obwohl er an allen Ecken und Enden auf deren Seiten verherrlicht wird.
Dieses ist deine Meinung. Aber sie entspricht nicht den Anforderungen des Steuerrechts. Wenn der DFK als ein gemeinnütziger Verband antwortet, so muss er sich an den Vorgaben des Steuerrechts halten. Andernfalls verliert er den Status eines gemeinnützigen Vereins.
Ich habe diese deine Ausführungen gelesen, welche du als Petition bezeichnest. Meine Meinung hierzu habe ich deutlich gesagt. Die Nacktheit des Menschen, also sein Aufenthalt und seine Bewegung im natürlichen Zustand (also unbekleidet) ist keine Sache, die per Grundrecht abgesichert werden muss. Es gibt auch keine Rechtsvorschrift, die dieses grundsätzlich verbietet. Das Tragen der Kleidung ist ein kultureller Sachverhalt und ändert sich innerhalb der jeweiligen kulturellen Situation. Jetzt ist das Tragen einer brustverdeckenden Kleidung für Frauen in den öffentlichen Badeanstalten gekippt worden. Der nächste Schritt wäre jetzt, das Tragen von Badebekleidung insgesamt als nicht mehr erforderlich durchzusetzen und so das Feld für deinen allgemeinen Wunsch politisch und gesellschaftlich vorzubereiten. Sich hierbei auf eine Grundrechtsverletzung zu berufen halte ich für nicht zielführend und zum Scheitern verurteilt. Zusammengefasst, deinem Anliegen kann ich zustimmen, den von dir geplanten Weg jedoch nicht.
@ Campingliesel
Von einer FKK-Lebenseinstellung ist bei dir hier nichts zu merken. Was du hier äußerst und auf das, was du als Grundlage bezeichnest sind die normalen Anstandsregeln für den Nudismus. Mehr nicht.
Nur hier sind enige Möchte-Gern-Wissenschaftler wohl irre, weil FKK gar keine Wissenschaft ist, die man unbedingt studiert haben muß, um FKK zu machen oder FKKler zu sein.
Mit dieser von dir schon wiederholt vorgetragenen Meinung machst du nur deutlich, dass dir unbekannt ist, womit sich die Wissenschaft beschäftigt und wie die Wissenschaft arbeitet.
Der Beitrag von riedfritz ist korrekt. Deine Zahlenangabe ist nicht nur unrealistisch, sie ist insbesondere kleinkindhaft!
Auf deine Scherzfrage eben eine passende Antwort. Natürlich ist der Mond näher, den kann ich immer sehen. London hingegen nicht!