Aktuelle Zeit: So 28. Sep 2025, 06:05

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
Beiträge: 3736
Registriert: 03.01.2022
Wohnort: Lüneburg
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Konrad R. » Di 29. Apr 2025, 22:25

Hannes 2.0 hat geschrieben:.. je nachdem, wie sich die Gesellschaft und deren Moralvorstellungen weiter entwickeln kann sich IMMER jemand am Nacktwandern außerhalb der offiziellen Nacktwanderwege stören.

Das bedarf keiner weiteren Entwicklung, denn das kommt heute bereits vor.
Hannes 2.0 hat geschrieben:Mich stören die vielen SUV´s, die unsere Straßen verstopfen deutlich mehr, als ein Nackter,
der durch ein Wildschweingehege läuft.

Schreibt jemand, der vornehmlich auf einem Naturistenweg wandert und so Provokationen an von Textilern frequentierten Orten meidet. :roll: ;)
btw: Oh, die bösen SUV verstopfen unsere Strassen. Leiste Abbitte, denn ich fahre auch einen. Aber: die sind mehrheitlich nicht größer als ein normaler PKW und die großen sind auch nicht größer als viele Vans oder große Limousinen.

 
Beiträge: 1458
Registriert: 30.01.2023
Wohnort: Pegau
Geschlecht: Weiblich ♀
Alter: 46

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Trixi » Di 29. Apr 2025, 22:40

Hannes 2.0 hat geschrieben:Die Richterin hat betont, dass es ordnungswidrig ist, weil es GEEIGNET ist, andere zu stören,
auch wenn sich expizit niemand dran gestört hat!

Woher willst Du das wissen? Warst Du dabei? Hast Du die Leute befragt wie sie das empfinden?


Hannes 2.0 hat geschrieben:Mich stören die vielen SUV´s, die unsere Straßen verstopfen deutlich mehr, als ein Nackter,
der durch ein Wildschweingehege läuft.

Aha. :roll: SUV´s verstopfen also alleinig die Straßen. Die sind ja auch soooooooooooooo exorbitant größer als andere Fahrzeuge. Man Hannes - wache endlich auf aus Deiner Traumwelt. :evil:

 
Beiträge: 210
Registriert: 02.06.2022
Wohnort: Paderborn
Geschlecht: Paar
Alter: 56

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von huibu » Di 29. Apr 2025, 23:14

Wilhelm_online hat geschrieben:Leider muss ich gestehen, habe ich zu meiner Schande durch Unaufmerksamkeit schon mehr Geld durch die Blitzsäulen bezahlt als das eine mal wegen meiner Nacktheit.
Wieviel kostet sowas denn?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1064
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 54

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Di 29. Apr 2025, 23:44

Jetzt wird es mir zu wild. Die zitierte Stimme - stille Post - einer Amtsrichterin oder Richterin auf Probe, als hätte der Bundespräsident für das Volk mit einer Stimme gesprochen. Vergleiche mit SUV (danach kommen gewiss absichtlich falsch und gefährlich abgestellte Elektroroller). Keiner kennt die Details, aber jeder weiß rechtstheoretisch und -historisch staatstragend alles besser. Nur Bundestrainer gibt es noch mehr in Deutschland.

So, wie ich die Quellen lese, ist ein Querulant losgezogen und hat geerntet, was er gesät hat. Mit Nacktwandern hat das nichts zu tun, allein mit Provokation und Geilheit auf Aufmerksamkeit.

Komisch. Ich suche mir meine Wege und habe solche Probleme nicht.

 
Beiträge: 18
Registriert: 29.04.2025

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von dearw » Mi 30. Apr 2025, 14:02

Erst mal zu den Fakten und zu mir:

Urteilsspruch Richterin Frau Seid (Alter Ende 20/Anfang 30), Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24)
Tatbestand: Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am regnerischen Welt-Naturisten-Tag 2024, festgestellt durch die Polizei 15:45 Uhr, durch das https://Wildschweingehege-Dietingen.9gg.de (Niederschlag zwischen 12 und 16 Uhr, ca. 25 mm bzw. l/m², Luftfeuchtigkeit ca. 96 %, Quellen: https://www.timeanddate.de/ und https://www.meteoblue.com - nachträglich festgestellte Daten - lagen dem Gericht nicht vor und die Witterung sowie damit die Umstände, wie Nässe, Matsch etc. vor Ort fanden keine Berücksichtigung)
Vorwurf: Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG - der Beklagte hätte eine grob ungehörige Handlung vorgenommen, die geeignet gewesen sein soll, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen

Urteil: Während der Beweisaufnahme wurde der Richterin bewusst, dass die Tat noch viel schwerwiegender gewesen sei, als sie es sich vorher vorgestellt habe - Erhöhung des Bussgeldes von 55 € auf 100 € (zzgl. Gebühren, Auslagen und Verfahrenskosten)

Zuerst zur Hauptzeugin: Frau Götz, 35 Jahre alt, nebenberuflich Hegewartin des Wildschweingeheges, vor Gericht festgestellt; hauptberuflich Polizistin, zudem Jägerin und mindestens Mitarbeiterin eines familiären Ladengeschäftes
Ihre Kernaussagen:
- als sie den nackten Mann mit einem riesigen Hund im Wildschweingehege sah, rief sie ihre Kollegen vom Polizeirevier Rottweil herbei, sicherheitshalber zur Feststellung der Personalien, da ihr das seltsam vorkam
- sie sei konservativ und möchte keinen nackten Mann im Wald sehen
- es gab keine Beschwerden oder Aussagen ihr gegenüber, dass sich jemand gestört oder belästigt gefühlt habe
- sie habe von weitem gesehen, dass eine Familie ganz kurz auf dem Spielplatz, am Rande des Geheges und offiziellen Rundweges, erschienen sei und sofort wieder weg war, während sich Dieter E. Albrecht im Sichtbereich des Spielplatzes aufgehalten habe. Ob diese den nackten Spaziergänger gesehen haben oder nicht, kann sie nicht sagen (Anmerkung bzw. Nachtrag: Dieter E. Albrecht hat diese „Familie“ nicht gesehen und die Polizistin erwähnte auch davon nichts bei ihren herbeigerufenen Kollegen. Dieter E. Albrecht meint sich gar daran zu erinnern, dass Gesprächsbestandteil im Kreise der drei „plus einer“ Polizisten und Polizistinnen war, dass doch niemand auf dem Spielplatz wäre und dies bei dem Matsch und Regen auch unwahrscheinlich sei. Die Hegewartin äusserte sich aus seiner Erinnerung dahingehend, dass dies jedoch der Fall sein könnte, auch bei schlechtem Wetter).
- eine zweite Familie, wohl zwei Mütter mit drei Kindern, hätten sich auch nicht beschwert, da Frau Götz dem zuvor gekommen sei. Sie habe die fünft angehalten und gewarnt vor einem nackten Mann. Sie sollen ohne nach links zu schauen ganz schnell das Wegekreuz überqueren und weitergehen. Diese Familie habe Albrecht zwar kurz in einem Seitenweg in mehreren hundert Meter Entfernung gesehen, doch von dem Gespräch mit der Hegewartin mit den Personen und dem Passieren hat er nichts mitbekommen, obwohl er eigentlich in Sichtweite gewesen war.
- Herr Albrecht „schlich wiederholt verdächtig um den in der Nähe des Spielplatzes herum“ (Anmerkung und Aussage vor Gericht: Der Weg war matschig und zwei Mal versuchte Dieter E. Albrecht in seinen Barfussschuhen den offiziellen Rundweg zu begehen, was ihm jedoch dann doch zu gefährlich war)
- Herr Albrecht hat zwischendurch kurz versucht mit ihr das Gespräch zu suchen, durch Zuruf und Winken - ihr wäre das mit einem nackten Mann unangenehm gewesen, weshalb sie im Abstand von ca. 100 m davon fuhr; „das sei ja komisch, wenn ein nackter Mann einfach so auf eine junge Frau zulaufen würde“ - danach kamen gleich Ihre Kollegin und Kollegen
- sie habe als die Kollegin und Kollegen da waren Herrn Albrecht einen Platzverweis ausgesprochen -> in der Zeugenbefragung egalisierte sie das - der später befragte Polizist wusste auch nichts von einem Platzverweis*
- sie sagte es habe lediglich etwas getröpfelt - der später befragte Polizist sprach von starkem Regen*
- Frau Götz ergänzte noch, sie wisse von nackten Personen im Waldgebiet. Regelmässig wären diese auf Wildkameras zu sehen, die Bilder würden unter den Jägern ausgetauscht und man mache sich lustig darüber. Es war jedoch für sie das erste Mal, dass sie real einen nackten Mann im Wald gesehen habe
- entlastend möchte sie zu Herrn Albrecht sagen, dass er keine sexuellen Handlungen vorgenommen habe und stets freundlich war

*Ergänzung zum zweiten Zeugen, einem der Polizisten welche die Personalien aufnahmen: Auf dem ganzen Weg ins Wildschweigehege und während der Zeit der Vernehmung vor Ort habe er keinerlei Personen gesehen

Urteilsbegründung der Richterin:
- Der Beklagte war nackt.
- Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte (Anmerkung aus der Verhandlung: Beispiel nackt über einen Wochenmarkt ginge aus Albrechts Sicht nicht, in der freien Natur sehr wohl).
- Er habe den Spielplatz mehrfach überquert. (Anmerkung: Überqueren ist definitiv falsch und wurde von der Zeugin auch nicht behauptet). Die mehrmalige Nähe zu einem Spielplatz und das gerade noch an einem Sonntag wiege erschwerend.
- Damit liege eine Belästigung vor. Dabei komme es nicht darauf an, ob jemand auf dem Spielplatz gewesen sei oder sich belästigt gefühlt habe. Es reiche, dass diese Handlung nur dazu geeignet gewesen sein könnte. Die Geeignetheit, denn so stünde es auch im Gesetz!
- Es wurde das Schamgefühl von Betroffenen verletzt, dadurch, dass es einen unausweichlichen Zwang gab einen nackten Mann zu anschauen zu müssen. Alleine die Beeinträchtigung hervorrufen zu können reiche dazu aus. Es muss dazu niemand vor Ort gewesen sein.
- Das sei eine billige Inkaufnahme, dass andere sich belästigt fühlen könnten.
- Erst jetzt habe sie erkannt, wie belästigt sich die Hegewartin Frau Götz gefühlt haben muss, wenn ein nackter Mann vorsätzlich auf sie zuliefe.
- Die Kenntnis von Nackten im Wald spiele dabei keine Rolle, die Kameras hingen ja im Wald und nicht auf den Wegen.
- Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehöre Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu.
- Aus diesen Gründen werde das Bussgeld von 55 auf 100 € erhöht.

Diese Kurzfassung ist möglicherweise teils subjektiv, doch so von bis zu sieben Personen „der Öffentlichkeit“ bestätigt und teils mitgeschrieben. Der Bericht der öffentlichen Verhandlung kann beliebig weitergeleitet und Veröffentlicht werden. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung eingeht, wird diese umgehend nachgereicht.

Wie geht es weiter: Anfechtung des Urteils durch Rechtsbeschwerde. Prüfung der Zulassung durch als OLG Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei. Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 € und ohne, mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €. Ohne Unterstützung kann ich mir das Prozesskostenrisiko schwerlich leisten. Ein/e geeignete/r, möglichst dem Naturismus zugetane/r Anwältin bzw. Anwalt dafür ist mir nicht bekannt. Auch hier könnte ich eine gute (nicht gut gemeinte) Empfehlung brauchen.

Auch anlässlich des Urteils soll in unmittelbarer Folge der Rottweiler Nacktwandertage (29.05. bis 01.06.2025) am Welt-Naturisten-Tag 2025, den 01. Juni, eine angemeldete Nacktdemonstration in Rottweil durchgeführt werden, sofern diese von den Behörden genehmigt wird. Botschaften sollen sein: Freiheit, Natur/Natürlichkeit, Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art 2 GG, Toleranz, Selbstverständlichkeit der naturistischen oder nudistischen FreiKörperKultur, dänische Verhältnisse u. s. w.. Obligatorisch sollen politische Themen bzw. deren Darstellung ausgeschlossen werden, wie z. B.: Frieden, Geschlechtergerechtigkeit, Regenbogenfahnen, Deutschlandfahnen/-käppis etc.. Die Demonstration wird gerade zur Beantragung vorbereitet.

Mit naturistischen Grüssen
Dieter E. Albrecht
https://Dieter-Albrecht.de/Rottweiler-Nacktwandertage vom 29. Mai bis 01. Juni 2025

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4933
Registriert: 27.07.2010
Wohnort: 25541 Brunsbüttel
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von ynda » Mi 30. Apr 2025, 14:31

Danke für die ausführlich Info, welche schon mal hilfreicher zur Beurteilung ist, als die bisherigen.
Ich würde zwar die Nähe zum Spielplatz für die Aktion immer noch kritisieren, allerdings finde ich
das Urteil trotzdem bedenklich und anfechtbar.
Die namentlich erwähnte Zeugin hat sich, meiner Meinung nach, teilweise widersprüchlich geäußert,
was nicht berücksichtigt wurde. Für mich klingt das so, als ob die Polizisten selber am liebsten nichts
unternommen hätten?
Ich wünsche Viel Glück (du wirst es brauchen, fürchte ich) bei deinem weiteren Vorgehen.

 
Beiträge: 18
Registriert: 29.04.2025

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von dearw » Mi 30. Apr 2025, 15:28

„Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal“
Nacktwanderungen und Nacktspaziergänge in Wald und Flur, bei welchen im Kontext der/die Wandernde/n als solche erkennbar ist/sind (auf offiziellen Wander- und Spazierwegen, "erkennbar" z. B. <und/oder> mit Hund, Rucksack, Hut, Wanderschuhe, Stöcke etc.), sind legal (https://nacktwanderfreunde.de/unser-verein/rechtliches oder https://www.getnakedgermany.de/wp-conte ... _druck.pdf)!

Zu folgenden Kommentaren - Antworten meinerseits jeweils zwischen den Aussagen:
@NaturKraxler; „… Dass es hier nicht zufällig einen üblichen Nacktwanderer "getroffen" hat, sondern jemanden, der vielleicht exemplarisch die Grenzen des (rechtlich) Möglichen "ausloten" möchte, ist u.a. in weiteren älteren Presse-Artikeln sichtbar …“
-> Ein Nacktspaziergang mit einem Protest gegen den Impfzwang zur Corona-Zeit und meiner künstlerischen Tätigkeit im Rahmen von https://asu.art als Vergleich zu meiner Verteidigung heranzuziehen, hinkt etwas. Richtig ist, dass ich mir nicht jegliche staatliche Willkür und Verurteilungen Dritter gefallen lasse. Sehr selten, doch wo es aus meiner Sicht geboten ist, nutze ich den Rechtsweg.

@ynda; „… Somit wäre ich vorsichtig damit, das Grundgesetz in einem diesbezüglichen Fall, als Argument für Nacktheit in der Öffentlichkeit heran zu ziehen. …“, „… Zu versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sollte man nur wenn man sicher ist: die Wand ist dünn! ...“
-> Nun, Basis für die Regeln unseres Zusammenlebens ist das Grundgesetzt, hier vor allem die Artikel 2 und 1. Gerade dann, wenn unsere freiheitlichen Rechte unangemessen und unverhältnismässig eingeschränkt werden sollen, ist das Grundgesetzt und damit ggf. eine Verfassungsgerichthofentscheidung unser letzter Schutz vor Ungerechtigkeit.

@Wilhelm_online; „So sehe ich das auch. Er hätte das Knöllchen bezahlen sollen, dann war alles gut und hätte den Ort gemieden. So wie ich das auf Google Maps gesehen habe, gibt es dort genügend Möglichkeiten in freier Natur nackt zu wandern. Ich denke, jetzt kommt zum Bußgeld noch die Gerichtskosten dazu. Ich bin auch schon mal außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nackt gelaufen und wurde angezeigt. Ich bezahlte und laufe dort nicht mehr. …“
-> Natürlich ginge immer: Bezahlen, Augen zu und durch. Doch, dadurch wird in beispielsweise wie in diesem Fall der Naturismus immer weiter eingeschränkt und den Ordnungsbehörden steht jegliche Willkür oder handelt aus persönlichen Motiven offen. Zur Örtlichkeit: Es regnete, der Boden war nass und matschig, auf dem Wanderparkplatz stand kein Auto ausser meines. Es war gar nicht damit zu rechnen, dass es viele Begegnungen gibt. So war es auch. Das Gebiet wird von offiziellen Wanderwegen gequert. Je nachdem von welcher Seite man als Ortsunkundige/r hineinläuft, erkennt man gar nicht, dass der Weg zu einem Wildgehege führt. Ein Spielplatz ist gar nicht zu erkennen. Das gilt zwar nicht für mich, doch hätte jedem z. B. mit der Komoot-App passieren können. Auf Google sind die vielen Wanderwege in der Nähe gar nicht zu erkennen. Zudem heisst es damals wie heute auf Google zu dem Schwarzwildgehege, das es vorübergehend geschlossen sei. Das stimmt allerdings nicht. Es ist und war offen. In der Satellitenansicht ist jedoch gut zu erkennen, dass der Wanderparkplatz der Einstieg zu einen sehr grossen, zusammenhängenden Waldgebiet ist, ohne Querung von Ortschaften. Fazit: Ich bin nicht mit Vorsatz in ein Gebiet, wo relevante Begegnungen zu erwarten gewesen wären und es hätte jede/n Naturistin und Naturisten treffen können.

@nudamus; „… Ich denke, ich hätte auch einfach bezahlt und die Gegend fortan gemieden. Aber Dieter vertritt auch öffentlich den Naturismus und hat wohl sein Ziel mit der Aktion. Das will ich nicht bewerten. Was bleibt, ist ein weiterer Fall, der in den Medien vermutlich wieder und wieder zitiert wird und auch das abseits jeglicher Behausungen und frequentierter Wege ausgeübte Nacktwandern ein bisschen schwieriger machen kann.“
-> Siehe vorhergehende Antworten.
@riedfritz; „… Mit Zahlung desBußgelds wäre die Angelegenheit schnell und kostengünstig aus der Welt geschafft. …“, „… Dass an einem Touristenziel mit mehr Besuchern zu rechnen ist, hat ihn anscheinend nicht von einem nackten Auftritt abgehalten, wenn nicht dazu animiert.“
-> Siehe vorhergehende Antworten. Und nein, es hat mich nicht animiert, vorsätzlich jemandem zu begegnen. Im Gegenteil. Allerdings verstecke ich mich bei meinen Spaziergängen und Wanderungen nicht "hinter Büschen und Bäumen".
@nordnackt; „Wenn ich die Artikel lese und den Kerninhalt als wahr unterstelle, hat ein Quertreiber wider alle vorgeschobenen Beteuerungen eine Provokation gesucht und gefunden. Genau solche Leute vermitteln in der Öffentlichkeit den Eindruck, Nacktwanderer und wohl Nudisten allgemein seien Spinner. Es geht nun nicht mehr um eine Sache, sondern um eine Person. Von mir gibt es dafür nur Kopfschütteln, kein Verständnis. Nichts, was das Nacktwandern voranbringt. Im Gegenteil.“, „… Hier hat sich jemand aus persönlicher Eitelkeit und Querulanz gegen die Sache gestellt. Unter diesen Umständen ein Verfahren zu provozieren, ist mindestens ungeheuer dämlich. Ein klug agierender Mensch hätte es in einer Sache darauf ankommen lassen, in der ein solches Urteil nicht mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten gewesen wäre.“, „Wer sich allein die Örtlichkeit mal ansieht, erkennt schnell, dass sie vollkommen ungeeignet zum sozialadäquaten Nacktwandern war und ist. Wer sich den Betroffenen ansieht, kann erkennen, dass es diesem offenbar jedenfalls auch um die Befriedigung der eigenen Eitelkeit ging. Keine gute Kombination.“, „… Hier hätte man allerdings gar nicht erst nackt gehen sollen. Verlauf und Ergebnis erwartbar, offenbar sogar gewollt, jetzt bald auch durch (wahrscheinlich kurzes) schriftliches Urteil. Bekommen wie bestellt, jetzt auch durch öffentliche Klatsche mit höheren Kosten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen wird.“, „… So, wie ich die Quellen lese, ist ein Querulant losgezogen und hat geerntet, was er gesät hat. Mit Nacktwandern hat das nichts zu tun, allein mit Provokation und Geilheit auf Aufmerksamkeit. …“
-> „Danke“ für die Verurteilung und Charakterisierung von vorne bis hinten. Ich denke solche Aussagen sprechen eher gegen den Verfasser als gegen mich. Deshalb erspare ich mir darauf einzugehen. Doch, wann und wo kann und sollte man es in einer solchen Sache darauf ankommen lassen, um dann ein genehmes Urteil zu „erzeugen“!? Ein solches Ansinnen lag mir fern. Es war ein Zufall, dass dieser Fall so eintrat. Und ja, die Rechtsbeschwerde wird höchstwahrscheinlich vom OLG abgelehnt werden. Damit ist der vorgeschrieben Instanzenweg vollzogen und der Weg zu einem der Verfassungsgerichtshöfe direkt frei.

Seit Jahrzehnten ging und gehe ich fast überall in Europa und vor allem "zu Hause" nackt spazieren und wandern. Dies unzählige Mal. Das ist der erste Bussgeldbescheid welchen ich dafür erhielt!

 
Beiträge: 1458
Registriert: 30.01.2023
Wohnort: Pegau
Geschlecht: Weiblich ♀
Alter: 46

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Trixi » Mi 30. Apr 2025, 16:15

Erwartest Du jetzt in irgendeiner Form Bewunderung und Mitleid? Deine selbstdarstellerische Art erinnert mich an eine andere Nervensäge, welche auch permanent mit dem GG kommt.

Schrecklich solche Zeitgenossen. :roll:

Benutzeravatar
 
Beiträge: 620
Registriert: 10.09.2022
Wohnort: Schleswig - Holstein
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 60

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von Ich liebeFKK » Mi 30. Apr 2025, 20:52

Ist "ihr wisst schon wer" wieder da? Das ganze kommt mir doch sehr bekannt vor.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1064
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 54

Re: Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht legal

Beitrag von nordnackt » Mi 30. Apr 2025, 21:05

Ein Bußgeld auf eigene Veranlassung durch eine Hauptverhandlung selbst in die Verböserung zu treiben, Respekt, das muss man erst einmal schaffen. Das ist selten und ich kenne mich wahrlich damit aus.

Bei der Hauptverhandlung war ich nicht dabei, kenne Akten und Beteiligte nicht, aber in aller Regel hat so etwas auch damit zu tun, welchen Eindruck der Betroffene macht. Das scheint hier trotz all der Vernunft und redlichen Zurückhaltung, die der Betroffene sich hier nun selbst bescheinigt, nicht ganz so gut gelaufen zu sein. Ach was.

Einen solchen Sachverhalt nicht zur Einstellung zu bringen, das muss man auch erst einmal fertig bringen.

Die geschilderten Kosten sind übrigens dummes Zeug. Was soll da jetzt kommen? Sammelaktion? Aber ein Hobby kann man sich schon mal was kosten lassen. Es muss ja nicht vernünftig sein.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste