Erst mal zu den Fakten und zu mir:
Urteilsspruch Richterin Frau Seid (Alter Ende 20/Anfang 30), Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24)
Tatbestand: Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am regnerischen Welt-Naturisten-Tag 2024, festgestellt durch die Polizei 15:45 Uhr, durch das
https://Wildschweingehege-Dietingen.9gg.de (Niederschlag zwischen 12 und 16 Uhr, ca. 25 mm bzw. l/m², Luftfeuchtigkeit ca. 96 %, Quellen: https://www.timeanddate.de/ und https://www.meteoblue.com - nachträglich festgestellte Daten - lagen dem Gericht nicht vor und die Witterung sowie damit die Umstände, wie Nässe, Matsch etc. vor Ort fanden keine Berücksichtigung)Vorwurf: Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG - der Beklagte hätte eine grob ungehörige Handlung vorgenommen, die geeignet gewesen sein soll, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen
Urteil: Während der Beweisaufnahme wurde der Richterin bewusst, dass die Tat noch viel schwerwiegender gewesen sei, als sie es sich vorher vorgestellt habe - Erhöhung des Bussgeldes von 55 € auf 100 € (zzgl. Gebühren, Auslagen und Verfahrenskosten)
Zuerst zur Hauptzeugin: Frau Götz, 35 Jahre alt, nebenberuflich Hegewartin des Wildschweingeheges, vor Gericht festgestellt; hauptberuflich Polizistin, zudem Jägerin und mindestens Mitarbeiterin eines familiären Ladengeschäftes
Ihre Kernaussagen:
- als sie den nackten Mann mit einem riesigen Hund im Wildschweingehege sah, rief sie ihre Kollegen vom Polizeirevier Rottweil herbei, sicherheitshalber zur Feststellung der Personalien, da ihr das seltsam vorkam
- sie sei konservativ und möchte keinen nackten Mann im Wald sehen
- es gab keine Beschwerden oder Aussagen ihr gegenüber, dass sich jemand gestört oder belästigt gefühlt habe
- sie habe von weitem gesehen, dass eine Familie ganz kurz auf dem Spielplatz, am Rande des Geheges und offiziellen Rundweges, erschienen sei und sofort wieder weg war, während sich Dieter E. Albrecht im Sichtbereich des Spielplatzes aufgehalten habe. Ob diese den nackten Spaziergänger gesehen haben oder nicht, kann sie nicht sagen
(Anmerkung bzw. Nachtrag: Dieter E. Albrecht hat diese „Familie“ nicht gesehen und die Polizistin erwähnte auch davon nichts bei ihren herbeigerufenen Kollegen. Dieter E. Albrecht meint sich gar daran zu erinnern, dass Gesprächsbestandteil im Kreise der drei „plus einer“ Polizisten und Polizistinnen war, dass doch niemand auf dem Spielplatz wäre und dies bei dem Matsch und Regen auch unwahrscheinlich sei. Die Hegewartin äusserte sich aus seiner Erinnerung dahingehend, dass dies jedoch der Fall sein könnte, auch bei schlechtem Wetter).
- eine zweite Familie, wohl zwei Mütter mit drei Kindern, hätten sich auch nicht beschwert, da Frau Götz dem zuvor gekommen sei. Sie habe die fünft angehalten und gewarnt vor einem nackten Mann. Sie sollen ohne nach links zu schauen ganz schnell das Wegekreuz überqueren und weitergehen. Diese Familie habe Albrecht zwar kurz in einem Seitenweg in mehreren hundert Meter Entfernung gesehen, doch von dem Gespräch mit der Hegewartin mit den Personen und dem Passieren hat er nichts mitbekommen, obwohl er eigentlich in Sichtweite gewesen war.
- Herr Albrecht „schlich wiederholt verdächtig um den in der Nähe des Spielplatzes herum“
(Anmerkung und Aussage vor Gericht: Der Weg war matschig und zwei Mal versuchte Dieter E. Albrecht in seinen Barfussschuhen den offiziellen Rundweg zu begehen, was ihm jedoch dann doch zu gefährlich war)- Herr Albrecht hat zwischendurch kurz versucht mit ihr das Gespräch zu suchen, durch Zuruf und Winken - ihr wäre das mit einem nackten Mann unangenehm gewesen, weshalb sie im Abstand von ca. 100 m davon fuhr; „das sei ja komisch, wenn ein nackter Mann einfach so auf eine junge Frau zulaufen würde“ - danach kamen gleich Ihre Kollegin und Kollegen
- sie habe als die Kollegin und Kollegen da waren Herrn Albrecht einen Platzverweis ausgesprochen -> in der Zeugenbefragung egalisierte sie das - der später befragte Polizist wusste auch nichts von einem Platzverweis
*- sie sagte es habe lediglich etwas getröpfelt - der später befragte Polizist sprach von starkem Regen
*- Frau Götz ergänzte noch, sie wisse von nackten Personen im Waldgebiet. Regelmässig wären diese auf Wildkameras zu sehen, die Bilder würden unter den Jägern ausgetauscht und man mache sich lustig darüber. Es war jedoch für sie das erste Mal, dass sie real einen nackten Mann im Wald gesehen habe
- entlastend möchte sie zu Herrn Albrecht sagen, dass er keine sexuellen Handlungen vorgenommen habe und stets freundlich war
*Ergänzung zum zweiten Zeugen, einem der Polizisten welche die Personalien aufnahmen: Auf dem ganzen Weg ins Wildschweigehege und während der Zeit der Vernehmung vor Ort habe er keinerlei Personen gesehen
Urteilsbegründung der Richterin: - Der Beklagte war nackt.
- Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte
(Anmerkung aus der Verhandlung: Beispiel nackt über einen Wochenmarkt ginge aus Albrechts Sicht nicht, in der freien Natur sehr wohl).
- Er habe den Spielplatz mehrfach überquert.
(Anmerkung: Überqueren ist definitiv falsch und wurde von der Zeugin auch nicht behauptet). Die mehrmalige Nähe zu einem Spielplatz und das gerade noch an einem Sonntag wiege erschwerend.
- Damit liege eine Belästigung vor. Dabei komme es nicht darauf an, ob jemand auf dem Spielplatz gewesen sei oder sich belästigt gefühlt habe. Es reiche, dass diese Handlung nur dazu geeignet gewesen sein könnte. Die Geeignetheit, denn so stünde es auch im Gesetz!
- Es wurde das Schamgefühl von Betroffenen verletzt, dadurch, dass es einen unausweichlichen Zwang gab einen nackten Mann zu anschauen zu müssen. Alleine die Beeinträchtigung hervorrufen zu können reiche dazu aus. Es muss dazu niemand vor Ort gewesen sein.
- Das sei eine billige Inkaufnahme, dass andere sich belästigt fühlen könnten.
- Erst jetzt habe sie erkannt, wie belästigt sich die Hegewartin Frau Götz gefühlt haben muss, wenn ein nackter Mann vorsätzlich auf sie zuliefe.
- Die Kenntnis von Nackten im Wald spiele dabei keine Rolle, die Kameras hingen ja im Wald und nicht auf den Wegen.
- Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehöre Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu.
- Aus diesen Gründen werde das Bussgeld von 55 auf 100 € erhöht.
Diese Kurzfassung ist möglicherweise teils subjektiv, doch so von bis zu sieben Personen „der Öffentlichkeit“ bestätigt und teils mitgeschrieben. Der Bericht der öffentlichen Verhandlung kann beliebig weitergeleitet und Veröffentlicht werden. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung eingeht, wird diese umgehend nachgereicht.
Wie geht es weiter: Anfechtung des Urteils durch Rechtsbeschwerde. Prüfung der Zulassung durch als OLG Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei.
Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 € und ohne, mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €. Ohne Unterstützung kann ich mir das Prozesskostenrisiko schwerlich leisten. Ein/e geeignete/r, möglichst dem Naturismus zugetane/r Anwältin bzw. Anwalt dafür ist mir nicht bekannt. Auch hier könnte ich eine gute
(nicht gut gemeinte) Empfehlung brauchen.
Auch anlässlich des Urteils soll in unmittelbarer Folge der Rottweiler Nacktwandertage (29.05. bis 01.06.2025) am Welt-Naturisten-Tag 2025, den 01. Juni, eine
angemeldete Nacktdemonstration in Rottweil durchgeführt werden, sofern diese von den Behörden genehmigt wird. Botschaften sollen sein: Freiheit, Natur/Natürlichkeit, Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art 2 GG, Toleranz, Selbstverständlichkeit der naturistischen oder nudistischen FreiKörperKultur, dänische Verhältnisse u. s. w.. Obligatorisch sollen politische Themen bzw. deren Darstellung ausgeschlossen werden, wie z. B.: Frieden, Geschlechtergerechtigkeit, Regenbogenfahnen, Deutschlandfahnen/-käppis etc.. Die Demonstration wird gerade zur Beantragung vorbereitet.
Mit naturistischen Grüssen
Dieter E. Albrecht
https://Dieter-Albrecht.de/Rottweiler-Nacktwandertage vom 29. Mai bis 01. Juni 2025