danke für den Link.

NaturKraxler hat geschrieben:Danke @TomNudi für den Hinweis auf die nun zur Verfügung stehende Urteilsbegründung.
Danke @dearw (Dieter) und Ulrich Wolfstädter für den PDF-Scan und die Bereitstellung. -nacktspaziergang-amtsgericht-rottweil.pdf]Urteilsverkündung, Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24)[/url] (PDF, 7 Seiten-Scan, 4,6 MB) dann doch an passender Stelle "Das Urteil" gefunden.
Für mich stellt sich damit die Frage, wo "genau" die (akzeptierte) Natur (in DACH wohl regional verschieden) aufhört (unscharfe Grenze) und damit (für einen einzelnen nackten Mann (#wanderpenis), denn Frauen dürften da wohl weiter gehen...) die sog. "Gemeinschaftsordnung" beginnt -).
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Ich vermute, diese Definition wird es niemals geben ("Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls") und am Ende muß doch der gesunde Menschenverstand eines wohlerzogenen Menschen bzw. das individuelle Bauchgefühl eines sozialkompetenten Menschen diesen unscharfen Übergang erkennen.
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Nicht zur "freien Natur" gehören somit anerkennenderweise die nähere Umgebung von z.B. Waldkindergärten, Waldspielplätze und Wildtiergehege.
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