Das Thema „Freiheit und Toleranz“ und damit auch die Intoleranz ist aktuell auf fürchterliche Weise wieder aktueller geworden. Anlässlich des Christopher Street Days in Berlin erleben wir die Folgen übler Intoleranz. Das veranlasst, über Intoleranz auch hier neu nachzudenken.
Zu den Feinden der offenen Gesellschaft, in der wir passend gemäß Grundgesetz leben und leben wollen, gehören die Intoleranten, denen keine Toleranz gewährt werden darf (Das Paradoxon der Toleranz - frei nach Karl Popper). Wer die rechtlich zulässige Freiheit der anderen nicht toleriert, versucht die Freiheit zu verhindern und hat die Idee einer offenen Gesellschaft nicht begriffen.
Also auch die Intoleranten, die in redlicher Nacktheit eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 OWiG sehen wollen.
Diese Überlegung gehört auch in die hiesige Szene der Freunde der Freude am Nacktsein. Die angesprochene Intoleranz wird deutlich, wenn bestimmte Gemeinden Wanderwege als „Naturistenwege“ kennzeichnen und gleichzeitig das Verlassen dieser Wege im nackten Zustand als unerwünscht erklären. Die Formulierung „unerwünscht“ verdeckt den eigentlichen Wunsch nach einem Verbot; einem Verbot, das die Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 GG aufheben würde.
Solcher Intoleranz sollte dadurch begegnet werden, dass diese „speziellen“ Wanderwege der fraglichen drei Gemeinden zum nackten Wandern boykottiert werden.
Axel Geertz