Klausi60 hat geschrieben:Vielleicht nochmal die erste Frage warum dauerned vom "öffentlichen Bereich" beim Nacktbaden im Schwimmbad die Rede ist. Soll das nicht oder ist das nicht doch eher ein geschützter Bereich sein ?
Vor allen Dingen ist es ein Bereich, in dem es ein Hausrecht vom Badbetreiber gibt, das es ihm ermöglicht, solche Verbote aufzustellen und dann auch durchzusetzten.
Klausi60 hat geschrieben:Jetzt sind/ kommen natürlich die " Rechtsexperten " wieder an den Start.
Das ist dumm. Die "Rechtsexperten" erläuterten, dass z.B. ein Schwimmbrillenverbot von den Betreibern aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts erlassen werden darf (dem du vermuttlich zustimmen würdest) und du lenst diesen Hinweis ab. Das ist unlogisch. Versuche deine Gedanken zu sortieren. (Nebenbei: Das allgemien zugängliche Schwimbad/die Therme ist kein "geschützter" Bereich, schon gar kein "besonders geschützer" Bereich, aber ein Bereich, der Ge- und Verbote duch die Betreiber aufgrund deren Hausrechts ermöglicht.)