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Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG

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Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG

Beitrag von Markus Muster » Do 22. Okt 2026, 10:16

Hallo zusammen ich habe wegen nacktem Fahrradfahren eine Busse gem. OWG 118 bekommen. Mich würde interessieren ob es hier auch ein paar hat, die schon eine solche Busse erhalten haben. Ich finde sie ist bei mir etwas hoch ausgefallen. Denn sie ist 250 Euro. Da ich aus der Schweiz komme, musste ich eine Sicherheitsleistung von 250 gleich vor Ort bezahlen. Und nun ist sie genau so hoch wie meine Sicherheitsleistung. Ich hoffe ihr könnt mir da eure Bussen höhen angeben. Denn ich werde Einsprache machen.
Zuletzt geändert von Horst am Do 22. Okt 2026, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel des Themas geändert von "Busse OWG 118" nach "Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG"

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