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Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Aria » Do 21. Apr 2016, 15:26

Es gab keine sexuelle Handlungen, trotzdem sagte die Richterin zu dem 81-jährigen - Zitat: "Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit niemand sehen kann."

Deutschland im Jahr 2016.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Horst » Do 21. Apr 2016, 15:40

Aria hat geschrieben:Es gab keine sexuelle Handlungen, ...
Und somit dürfte keine Erregung öffentlichen Ärgernisses vorgelegen haben, wie von der Neuen Presse nach meiner Auffassung offenbar irrtümlich gemeldet.

Gruß
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Andreas u. Uta » Do 21. Apr 2016, 16:04

@Horst

Ob Lendenschurz, Penissocke oder C-String, wird alles vor Gericht geahndet. Peter N. trug seinerzeit einen Lendenschurz, da schrieb Ihm der Richter in die Urteilsbegründung (was nackt aussieht, ist nackt). Schließlich war der nackte Hintern ja zu sehen. Da ist es besser gleich nackt zu sein und dazu zu stehen.

Andreas

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Do 21. Apr 2016, 16:19

Eine Farce.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Do 21. Apr 2016, 16:41

Nach dem Artikel lässt sich der geschilderte Sachverhalt nicht unter die letztlich angewendete Vorschrift subsumieren. Die Entscheidung könnte (dürfte) falsch sein. Ohne weitere Erkenntnisse ist das hier allerdings nicht abschließend zu bewerten. Nicht jedes richterliche Urteil ist richtig, nicht jeder Entscheidungsträger verfügt auch über Lebensnähe und hinreichende Souveränität, um auch mit schwierigen Beteiligten angemessen umzugehen. Hierfür gibt es das Rechtsmittel der (hier wahrscheinlich der Zulassung bedürftigen) Berufung. Ärgerlich ist sowas und überflüssig, sowohl für den Betroffenen als auch alle Freunde der nackten Unternehmungen.

Schreibt vielleicht jemand einen Leserbrief?

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Klaus_59 » Do 21. Apr 2016, 22:38

Ich erinnere an Siggi, dem ein Lendenschurz per Richterspruch als ausreichend bescheinigt wurde. Ich glaube, er sollte die Größe einer A4-Seite haben.

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Andreas u. Uta » Fr 22. Apr 2016, 06:43

Klaus_59 hat geschrieben:Ich erinnere an Siggi, dem ein Lendenschurz per Richterspruch als ausreichend bescheinigt wurde. Ich glaube, er sollte die Größe einer A4-Seite haben.


Jedoch so, dass ein seitlicher Einblick nicht möglich ist. Und genau dies war wohl bei dem 81 jährigen Herrn der Fall.
Das entwickelt sich dann wohl zu einem Origami Wettbewerb - Wer hat das kleinste suspensorium?

Andreas

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Fr 22. Apr 2016, 06:43

Es gibt nun keine verbindliche gerichtliche Entscheidung oder gesetzliche Norm, die sich zu der Notwendigkeit verhält, einen Lendenschurz von bestimmter Größe tragen zu müssen. In Einzelfällen mag jemand dazu etwas gesagt haben. Oder gemeint haben, etwas sagen zu müssen.

Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger nachvollziehbar wird der Artikel. Ich gehe deshalb von einer falschen Berichterstattung aus. Viele Lokalredakteure sind für rechtliche Erwägungen oder deren Darstellung regelmäßig schlicht unqualifiziert. Die Richterin müsste schon das Recht gebeugt haben oder komplett unfähig sein; beides schwer vorstellbar. Eine Geldstrafe wird nicht als Betrag ausgeurteilt, sondern in Tagessätzen. 150,00 € sind dabei ungewöhnlich niedrig. Warum gab es keine Verwarnung mit Strafvorbehalt, warum keine Einstellung nach ## 153, 153a StPO? Wurde evtl. Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt? Dass ein solches "Delikt" ohne Vorstrafen gleich angeklagt wird, ist nicht recht vorstellbar.

Fazit: Wahrscheinlich ging es um ein Bußgeld nach # 118 OWiG. Die Redakteurin hat das möglicherweise nicht begriffen. Hierzu kommt es auf die Einzelfallumstände an. Trotzdem wirkt die Sache auch praktisch insgesamt wenig nachvollziehbar.

Vielleicht haben sich da ein paar Leute gefunden, die nicht anders aufeinander reagieren konnten. Es scheint nicht so, als hätte das Rechtliche im Vordergrund gestanden. Besser abhaken und vergessen.

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Calcit » Mo 25. Apr 2016, 14:50

@nordnackt: Den Bericht über die Verurteilung des 81-jährigen Nacktfans halte ich nicht für abhakens- und vergessenswert. Die nächstliegende Erklärungsvariante ist die, daß es sich um ein Beispiel journalistischer Unfähigkeit handeln könnte, die zur Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung führte mit der Angabe, daß die Verurteilung wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und somit nach §183a StGB erfolgte:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

Neue Presse, 20160418 / 20160421, hat geschrieben: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe
Das Amtsgericht Burgdorf hat am Montag einen Nudisten zu einer Geldstrafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Der 81 Jahre alte Mann läuft am Rande der Weststadt regelmäßig nur mit einem Lendenschurz bekleidet durch die Natur und macht Turnübungen. ... Denn nach dem Gesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Mit Sex hatte der Fall freilich nicht das Geringste zu tun. ...
http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-R ... rgernisses

Damit wäre der Artikel nicht nur ein Angriff auf das Ansehen der Richterin sondern umfassender auf das Ansehen der Rechtsprechung, er erzeugt bei der Öffentlichkeit den Eindruck, daß entweder ein Verstoß gegen § 339 StGB (Rechtsbeugung) oder fachliche Inkompetenz bei Richtern folgenlos bleibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Bei etwaigem Vorliegen einer falschen Tatsachenbehauptung kann ich nur hoffen, daß die im Artikel genannte Strafrichterin Stephanie Rohe sich spätestens in 3 Monaten mit einer Gegendarstellung in dieser Zeitung wehrt:
Niedersächsisches Pressegesetz, 19650322 / 20011120, hat geschrieben: ... § 11 Gegendarstellungsanspruch.
(1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. ...
(2) ... Der Betroffene kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger zugeht. ...
http://88.198.44.111/index.php?option=c ... &Itemid=27

Mal abwarten, ob Spuren einer solchen Gegendarstellung in absehbarer Zeit zu finden sind. Der Fall hat die Dimension einer lokalen Provinzposse vom Niveau "Amtsgericht verhandelt am selben Tag um drei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Gartenzwergzipfelmützenfarbe" verlassen, es dürfte von öffentlichem Interesse sein, ob der Bürger vor einer aus dem Ruder laufenden Rechtsprechung zittern muß. Deshalb halte ich eine Klärung für wichtig, ob wirklich eine Verurteilung nach dem indirekt, aber eindeutig genannten Paragraphen erfolgte bei der erwähnten Unerfülltheit des Kriteriums der öffentlichen sexuellen Handlung. Das Thema sollte man nicht bequem versickern lassen in die Kategorie des tiefer zu hängenden Kleinkrams.

Zweifel habe ich daran, daß der kaum sprachfähige, sich nicht mit einem Anwalt aufplusternde und den Gerichtssaal weinend verlassende 81-Jährige die Kraft hat, den Kampf für die Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen, der will vermutlich nur noch seine Ruhe haben und wird wohl kaum einen Einspruch einlegen und stattdessen bis zum Lebensende über die als solche empfundene Unrechtsprechung weiterweinen.

Die zentrale Frage, Rechtsbeugung / richterliche Inkompetenz oder Journalistenpanne, kann der Öffentlichkeit am einfachsten von der Richterin beantwortet werden mit der von mir erhofften Gegendarstellung.

Unerfreulich im Fall einer Fehlberichterstattung ist, daß der Öffentlichkeit suggeriert wird, daß die "Einfachnackten" schon beim Bad in einer Kiesgrube ohne von der Gemeinde aufgestellten FKK-Schildern als Sexualstraftäter gelten und bestraft gehören. Noch destruktiver wäre eine Entwicklung dahingehend, daß Richter Gesetze nach eigenem Geschmack selber basteln dürfen, so wie im Artikel unterstellt. Da bliebe nur das große Zittern übrig, als nächstes wird man als Beitragsschreiber in diesem Forum zum Mitglied einer kriminellen Vereinigung erklärt.

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