Da ist schon viel hier geschrieben worden. Aber kurz zur Wiederholung:
Es gibt eine rechtliche Lage (aus meiner Sicht als Laie, nichts rechtsverbindlich!):
Viel und schnell aufgegriffen der Paragraph 183a StGB ("Erregung öffentlichen Ärgernisses"): "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt ... und dadurch ein Ärgernis erregt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Heißt: ohne sexuelle Handlung kein Paragraph 183a. Weder Laufen noch Nacktsein und noch nicht einmal nacktes Laufen stellen im deutschen Kulturkreis eine sexuelle Handlung dar. Grenzfall: wenn das Laufen offensichtlich nicht sportlichem Zweck dient, sondern mit eregiertem Penis in provozierender Weise geschieht, muss man sich nicht wundern, wenn doch 183a zur Anwendung kommt.
Eher problematisch kann § 118 OWiG werden. Ein Gummiparagraph, Nachfolger des bis 1972 vorhandenen Strafparagraphen "Grober Unfug", jetzt also eine Ordnugswidrigkeit: Je näher man an einem Gebiet ist, bei dem mit mehren Menschen zu rechnen ist und je weniger der sportliche Charakter des Nacktjoggens/Nacktwanderns ersichtlich ist, desto eher wird es als grober Unfug eingestuft und desto eher wird es ein Bußgeld geben.
So die Gesetze. Die andere Seite ist das Verhältnis zu den Menschen: Ich habe mir über die Jahre Stück für Stück eine größer Strecke, näher an Siedlungsgebiet, "erschlossen". Irgendwann war es der erste Mensch, dem ich unbekleidet begegnet bin, irgendwann der zweite. Irgendwann habe ich mit dem ersten, den ich dann schon öfters gesehen und wir uns gegrüßt hatten, die ersten Worte gewechselt.
Ich war immer freundlich, nie aufdringlich, bin nie erschrocken weggelaufen, hab mich immer normal - wie mit Hose - verhalten. Bin so allmählich in der Stadt bekannt geworden und wohl von den meisten toleriert. In der Natur sind überwiegend naturverbundene Menschen, die haben ohnehin viel Verständnis für die Freikörperkultur.
Also: Es ist ein Herantasten an das, was geht. Und um so einfacher, je besser die Ideologie, die man vertritt: Ich sehe mich als Vertreter der klassischen, gesundheitsorientierten Freikörperkultur. Die meisten Unternehmer gehen an die Grenzen der Legalität, um ihren Profit zu maximieren. Ich gehe an die Grenzen der Legalität, um den gesundheitlichen Nutzen zu maximieren.
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