@ FKK ist Freude
Wenn ich dies so lese gibt es bei allen Unwägbarkeiten doch Aussicht bei so schönem Wetter wie jetzt eines näheren Tags unbekleidet ins Freibad gehen zu können. Welche Freude. Träum.
Last uns gemeinsam darum kämpfen, dass dieses kein Traum bleibt. Noch kurz nach der Wende habe ich es in Ostdeutschland erleben dürfen, dass es an einem Badesee ein nacktes und ein unbekleidetes Baden miteinander ging. Für mich war dieser "Gemischtwarenhandel" ein sehr friedliches und ein sehr erfreuliches Erlebnis. Schade, dass wir Wessis diese Freiheit von den Ossis nicht übernommen haben.
Wenn es wirklich denkbar ist diesen Paragraphen nicht mehr im gewohnten Sinne anzuwenden, wäre es wirklich schön.
So wie ich diese rechtlichen Bestimmungen lese und verstehe, dürfte es hierzu keine rechtlichen Probleme geben. Die einzige Einschränkung, die hier greifen kann, ist das Hausrecht. Ein solches Hausrecht gilt auch am Badesee.
Wenn man daran denkt, dass andere Lebewesen auch keine, Kleidung tragen und die kleinen wie auch erwachsen Tiere alle Geschlechtsteile frei sehen können, und von diesem Anblick keinen Schaden nehmen, wäre es ein Fortschritt bei uns Menschen.
Der Mensch ist nur deswegen nackt, weil er kein Fell mehr hat. Auch darfst du dein Augenmerk nicht auf die Sichtbarkeit der Genetalien richten. Unser Kultrverständnis und die daraus abgeleitete Moral sieht die Kleidung insgesamt. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an die breite und heftige Diskussion Mitte der 1950ger Jahre, als es darum ging, wo der Saum eines Kleides liegen müsse, um noch als anständig angesehen werden zu können.
@ hajo
Ich habe mir den § 118 OWiG noch einmal genau angesehen. Wenn du nur diesen Paragraphen alleine siehst, dann ist dein Gedankengang nachvollziehbar. Aber der § 119 beschreibt, was ein ordnungswidriges Verhalten ist. Aus der Systematik des § 119 OWiG ist zu entnehmen, dass hier grundsätzlich sexuelle Handlungen angesprochen werden. Grundsätzlich bedeutet nun nicht ausschließlich, dürfte aber heute so gesehen werden.
Wäre es anders, dann wäre ein jedes Nacktbaden an öffentlich zugänglichen Seen und ein Nacktsonnen in öffentlichen Parks grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und müsste als solche geahndet werden.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, sobald sich mind. eine Person gestört fühlt. Sonst wäre ein lautstarkes Feiern auf der Straße, im Garten, auf dem Balkon immer dann möglich, wenn die Gruppe der lautstarken Feierer größer ist, als die Gruppe derjenigen, die sich gestört fühlen.
Der Lärm ist kein "öffentliches Ärgernis"...
Auch Lärm kann ein "öffentliches Ärgernis" sein. Und zwar nur dann, wenn man aus einem anderen Grund diesen Lärm nicht dulden muss. Das OWiG greift also nicht nur in der Frage der Nacktheit, sondern überwiegend in anderen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
@ Akvario
Ich finde Nacktheit und Sexualität stehen dicht beieinander.
Nein, diese Aussage von dir wird nicht nur von mir ausführlich bestritten. Solange die die Nacktheit und die Sexualität als eine Einheit oder eben als eine so nahestehende Sache ansiehst, dass diese beiden Tatbestände verschmelzen, solange brauchst du dich nicht zu wundern, wenn die Nacktheit als solches als unmoralisch angesehen wird.
Am Strand waren wir immer Nackt und wenn mein Weibchen von mir eingecremt wurde, oder umgekehrt, war es schon sexuell.
Dann wäre es auch sexuell, wenn du dein Weibchen eincremst und ihr beide bekleidet seid. Zur Sexualität gehört nicht jeder Kontakt zum Körper eines anderen Menschens.
@ FKK ist Freude
Um deine Aussage mal konkret zu machen an dich die Frage hajo: Bedeutet es für dich eine Einschränkung der Freiheit der anderen Badegäste, wenn ich nackt in einem öffentlichen Freibad schwimmen gehen möchte?
Vorsicht! Ihr verrennt euch jetzt in einen Freiheitsbegriff, der alles andere aussagt, aber nichts über die Freiheit als solches. Diese Frage zielt auf das Gefühl einer Beklemmung ab und somit auf eine Beeinträchtigung des freien Naturerlebnisses. Darum fiele dieses auch unter das OWiG, was meiner Meinung jedoch auch nicht zieht.
@ Aria
Der Begriff Sexualität wird im Duden so definiert: „Gesamtheit der im Geschlechtstrieb begründeten Lebensäußerungen, Empfindungen und Verhaltensweisen.“
Ja, dieses ist eine umfassende Aussage. Wenn wir uns jedoch mit dem Thema dieses Threads beschäftigen, dann können wir uns auf den Begriff der Verhaltensweisen beschränken. Diese Einschränkung habe ich so vorgenommen, um den Unterschied deutlich werden zu lassen.
In einer Demokratie spiegeln die Gesetze immer den Willen der Mehrheit.
In der Schule würde ich es auch so vertreten und sagen. Es gibt jedoch genug Beispiele aus der Wirtschaft und dem allgemneinen gesellschaftlichen Leben, die diese deine Aussagen stark beschädigen.
Darum widerhole ich gern, was ich schon an vielen Stellen gesagt habe: Erst muss sich das Denken der Mehrheit ändern – man sagt auch: Die Zeit muss für Veränderungen reif werden; oder: Der Zeitgeist ändert sich –, dann sind gesetzlichen Änderungen meistens kein Problem mehr.
Aria, mir wurde immer vorgeworfen, ich sei ein hoffnungsloser Idealist. Aber du scheinst ja hier mich noch zu übertreffen!

Wenn ich mir die Problematik mit der Homosexualität ansehe, wünschte ich mir, dass du Recht haben würdest. Das Denken, ja das Wissen alleine reicht leider nicht aus, fehlerhafte gesetzliche Bestimmungen zu verändern. Übrigens ein Thema, welches ich jetzt auf der politischen Bühne neu anstoßen werde, auch wenn ich hiervon nicht betroffen bin.
Du hast völlig recht, aber leider gibt es zu viele Menschen, die sich hierbei auf keinerlei Diskussion einlassen wollen. Die einen meinen, mit der Zulassung des Burkinis würde der Untergang des Abendlandes eingeläutet, und die anderen meinen, „clothing optional“ wäre das Ende von FKK.
Ich bin voll bei dir und ärgere mich häufig über die dummen und dümmlichen Argumente, die ich mir diesbezüglich anhören muss.
Dabei wäre gerade clothing optional der gangbare Weg zu mehr gegenseitigem Verständnis.
Ja, Ich habe ja oben schon beschrieben, wie ich dieses in der ehemaligen DDR so erfolgreich vorgefunden hatte.
Bezüglich deiner Meinung zum § 118 OWiG siehe meine Erklärung an hajo mit dem Verweis auf den § 119 OWiG.
Du hast völlig recht, aber Eule und Bummler werden sagen, wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle.
Na, ich hoffe, dass Bummler und ich nicht so engstirnig denken und argumentieren, wie du uns dieses jetzt unterstellst. Also für mich kann ich sagen, dass ich da viel lockerer bin. Aber diese meine Lockerheit ist für mich kein Hindernis, sexuelle Aktivitäten in der Öffentlichkeit abzulehnen.
@ hajo
Ich WEISS, dass es Situationen gibt (bei mir: GAB), da ist/war nichts zu kontrollieren.
Das ist wie Gänsehaut oder Zittern oder Schweiß, aus welchem Grund auch immer...
Wer etwas anderen VERLANGT, der WILL vergewaltigen.
Also gut, du tischst hier mir wieder meine Kritik auf. Dein gutes Recht und jetzt eine hoffentlich klärende Antwort. Wer mir erklärt, er könne sich in der Öffentlichkeit nicht gegen seine sexuellen Regungen wehren, jeder Impuls also zu einer entsprechenden Handlung führen kann, der erhält von mir die Kritik, dass er seine Sexualität nicht im Griff hat. Leichte Erektionen sind beim Mann weder unnatürlich und nicht immer sexuell motiviert. Die Grenze ist für mich jedoch dann überschritten, wenn eindeutig sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Und da dulde ich auch kein: "Es kann ja mal passieren!"
Eine Absicht, die zumindest in der christlichen Tradition weit verbreitert war.
Im Großen und Ganzen schon. Es gibt jedoch einzelne Personen oder Gruppen, bei denen sich eine Lockerung nicht eingestellt hat.
Ich hoffe, die Vergangenheitsform trifft's...
Leider nicht unbedingt.
