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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Di 30. Aug 2016, 14:19

FKK ist Freude hat geschrieben:... die Frage hajo: Bedeutet es für dich eine Einschränkung der Freiheit der anderen Badegäste, wenn ich nackt in einem öffentlichen Freibad schwimmen gehen möchte?

So ganz versteh ich das jetzt nicht.
Aber ich geb mich mal naiv:
Selbstverständlich bin ich dafür, dass jeder so baden darf, wie er möchte.
Die EINSCHRÄNKUNG der Freiheit, so wie ich es verstanden wissen wollte, wäre gegeben, wenn vorgeschrieben wird, ob oder wie wir uns z. B. zu bekleiden haben oder nackt sein müssen.
Wie nun schon mal mehrfach erwähnt: Wer mich nicht sehen möchte, darf jederzeit das Gleiche tun, was er möglicherweise täte, wenn er im Film eine ihm nicht angenehme Szene sieht: weggucken oder die Augen schließen.
Bei der Möglichkeit der 360° Umsicht dürfte der durch mich - wenn auch zu dick, wie Zett meinte, unbedingt in den Vordergrund stellen zu müssen, - in Beschlag genommene Teil dieser Rundumsicht doch so klein sein, dass ein Vorbei-sehen an dem nackten Dicken, so gewünscht, möglich wäre...

Insofern sehe ich weder die Freiheit anderer Badegäste bedroht, da ich mangels eigener Badekleidung sogar noch einige Kubikmillimeter weniger Raum verdränge als mit, als auch meine eigene...
... wenn es denn möglich wäre:
Das Nacktbaden unter Bekleideten ;)

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Aria » Di 30. Aug 2016, 14:58

Eule hat geschrieben:Wenn Aria schreibt:
Wenn die Mehrheit meint, die Nacktheit kann als „grob ungehörige Handlung“ aufgefasst werden, dann ist dem so – eine logische oder rationale Begründung wird nicht gegeben, höchsten wird gesagt: Das ist bei uns so Sitte. Dagegen lamentieren kann man, aber ändern wird sich deswegen nichts, weil die Nacktheit von der Mehrheit in der Nähe der Sexualität sieht, die noch stärker tabuisiert ist und gar als Straftat gilt, wenn öffentlich ausgeführt.
, dann gibt sie in der Tat die Meinung einer recht konservativen, um nicht zu sagen kleinkarrierten und in rechtlichen Fragen unwissenden Bevölkerungsgruppe wieder. Eine "grob ungehörige Handlung" erfüllt auch dann keinen Straftatsmerkmal, selbst wenn dieses gegen die "guten Sitten" verstößt.
Nein, das ist keinesfalls „die Meinung einer recht konservativen, um nicht zu sagen kleinkarrierten und in rechtlichen Fragen unwissenden Bevölkerungsgruppe“, sondern die der Mehrheit. Außerdem ist es klar ersichtlich, dass ich mich bei der Nacktheit mit „grob ungehörige Handlung“ auf den § 118 (Belästigung der Allgemeinheit) bezogen habe, der keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit konstatiert. Bitte vermische nicht die beiden Begriffe!


Eule hat geschrieben:Die Nacktheit ist ein Zustand, nämlich das Fehlen von Kleidung. Sexualität ist ein Handeln. Das ist der grundlegende Unterschied.
Der Begriff Sexualität wird im Duden so definiert: „Gesamtheit der im Geschlechtstrieb begründeten Lebensäußerungen, Empfindungen und Verhaltensweisen.“ Dieser Begriff ist also keineswegs mit den sexuellen Handlungen, wie du meinst, gleichzusetzen.


Eule hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Die Gesetze spiegeln den Willen der Mehrheit, was gut ist, aber für eine Minderheit wie uns ein Ärgernis.
So einfach ist die Sachlage nicht. Hier musst du erheblich differenzierter denken und argumentieren. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die wirklich nicht den Willen der Mehrheit darstellen, sonst würde nicht so konsequent dagegen verstoßen.
In einer Demokratie spiegeln die Gesetze immer den Willen der Mehrheit. Dass dagegen verstoßen wird, tut hier nichts zu Sache. Erst wenn sich der Wille der Mehrheit ändert, andern sich auch die Gesetze – siehe die umfangreiche Änderungen im Strafgesetzbuch im Zuge der gesellschaftlichen Umwälzungen (sexuellen Revolution) in den 1960er und 1970er Jahren.


Eule hat geschrieben:Moralische Normen (die guten Sitten) gehen über das Erlaubte oder über das Verbotene weit hinaus.
Eben – und das ist ja das Drama! Darum widerhole ich gern, was ich schon an vielen Stellen gesagt habe: Erst muss sich das Denken der Mehrheit ändern – man sagt auch: Die Zeit muss für Veränderungen reif werden; oder: Der Zeitgeist ändert sich –, dann sind gesetzlichen Änderungen meistens kein Problem mehr.


FKK ist Freude hat geschrieben:Es macht doch gerade die Freiheit aus beides nebeneinander zu ermöglichen nackt zu schwimmen oder mit Ganzkorperbadeanzug, wenn es der freie Wille des Menschen ist. Dies sollte eine freie Gesellschaft doch aushalten können, hatte der frühere Bundespräsident Wulff doch gesagt. Ich denke, so weit liegen die kulturellen Entwicklungen nicht auseinander, menschlich miteinander umzugehen und dem Mitmenschen seine freie Entfaltung zu lassen.
Du hast völlig recht, aber leider gibt es zu viele Menschen, die sich hierbei auf keinerlei Diskussion einlassen wollen. Die einen meinen, mit der Zulassung des Burkinis würde der Untergang des Abendlandes eingeläutet, und die anderen meinen, „clothing optional“ wäre das Ende von FKK.

Dabei wäre gerade clothing optional der gangbare Weg zu mehr gegenseitigem Verständnis.

hajo hat geschrieben:
Eule hat geschrieben:... Die Begründung: "... und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, ..." ist kein Schutzargument, um sich vor einer Strafe schützen zu können. Es ist nämlich nicht möglich, unbeabsichtigt oder unwissentlich eine sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit auszuführen.

Ich verstehe den Gesetzestext anders:
Hier geht es nicht mehr um die sexuelle Handlung, die die Beteiligten - hoffentlich - absichtlich und wissentlich vollziehen. Hier geht es darum, ob sie absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen.
Das meine ich auch.


hajo hat geschrieben:Was mich an dieser Auslegung stört, ist zweierlei:
1. Es genügt, dass es EINE Person stört. (Mehrheitsprinzip?)
2. Es wird nicht unterstellt, dass diese eine Person wegsehen könnte und wohl nur selten gezwungen wird, zuzusehen.
Ähnlich wird ja auch §118 OWiG ausgelegt.
Das sehe ich genauso. Es ist aber (traurige) Realität.


Akvario hat geschrieben:Ich finde Nacktheit und Sexualität stehen dicht beieinander. Ich erinnere unsere Dänemark Urlaube in Vestjylland auf Camping. Am Strand waren wir immer Nackt und wenn mein Weibchen von mir eingecremt wurde, oder umgekehrt, war es schon sexuell. Natürlich tat sich ein Körperteil bei mir dann auch selbständig zu werden.
Danke, Akvario, du sieht die Sache wie ich.

FKK ist Freude hat geschrieben:Daraus lässt sich erkennen, wie fließend die Dinge sind zwischen Nacktheit und Sexualität. Wäre die Reaktion anders, wenn du eine Badehose angehabt hättest? Wahrscheinlich nicht. Es gibt den schönen Spruch: "Wo rohe Kräfte sinnlos walten, kann kein Knopf die Hose halten." Von den Liebsten umgeben ist es eine vollkommen harmlose und natürliche Reaktion als Zeichen der Freude. Wenn wir uns nicht mehr berühren dürfen, dem Partner die Sonnencreme aufzutragen, was ist dann noch statthaft?
Du hast völlig recht, aber Eule und Bummler werden sagen, wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle. :D

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Shiva205 » Di 30. Aug 2016, 15:52

... wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle ...
Vielleicht will er sich ja gar nicht hundertprozentig kontrollieren. Es ist doch eine nette Geste nicht nur mit Mund und Händen zu sprechen, sondern auch den Lingam mal was "sagen" zu lassen. Das ist vielleicht sogar ehrlicher als ein halbherziges Dankeschön. Wer sich dann wirklich gut unter Kontrolle hat, könnte natürlich auch dies wieder faken.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Di 30. Aug 2016, 19:27

Shiva205 hat geschrieben:
... wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle ...
Vielleicht will er sich ja gar nicht hundertprozentig kontrollieren.

Ich hab ja nun wirklich nicht viel Wissen, manchmal eine Ahnung und kann in dieser Angelegenheit nur von mir und den zwei oder drei Männern reden, mit denen ich mal darüber sprach:
Ich WEISS, dass es Situationen gibt (bei mir: GAB), da ist/war nichts zu kontrollieren.
Das ist wie Gänsehaut oder Zittern oder Schweiß, aus welchem Grund auch immer...
Wer etwas anderen VERLANGT, der WILL vergewaltigen.
Eine Absicht, die zumindest in der christlichen Tradition weit verbreitert war.
Ich hoffe, die Vergangenheitsform trifft's...

Dass man mit diesen Reaktionen, eben WEIL sie männ/mensch/lich sind, selbstverständlich umgehen kann, habe ich zum Glück wirklich NUR erlebt.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Di 30. Aug 2016, 22:28

@ FKK ist Freude
Wenn ich dies so lese gibt es bei allen Unwägbarkeiten doch Aussicht bei so schönem Wetter wie jetzt eines näheren Tags unbekleidet ins Freibad gehen zu können. Welche Freude. Träum.
Last uns gemeinsam darum kämpfen, dass dieses kein Traum bleibt. Noch kurz nach der Wende habe ich es in Ostdeutschland erleben dürfen, dass es an einem Badesee ein nacktes und ein unbekleidetes Baden miteinander ging. Für mich war dieser "Gemischtwarenhandel" ein sehr friedliches und ein sehr erfreuliches Erlebnis. Schade, dass wir Wessis diese Freiheit von den Ossis nicht übernommen haben. :cry:

Wenn es wirklich denkbar ist diesen Paragraphen nicht mehr im gewohnten Sinne anzuwenden, wäre es wirklich schön.
So wie ich diese rechtlichen Bestimmungen lese und verstehe, dürfte es hierzu keine rechtlichen Probleme geben. Die einzige Einschränkung, die hier greifen kann, ist das Hausrecht. Ein solches Hausrecht gilt auch am Badesee.

Wenn man daran denkt, dass andere Lebewesen auch keine, Kleidung tragen und die kleinen wie auch erwachsen Tiere alle Geschlechtsteile frei sehen können, und von diesem Anblick keinen Schaden nehmen, wäre es ein Fortschritt bei uns Menschen.
Der Mensch ist nur deswegen nackt, weil er kein Fell mehr hat. Auch darfst du dein Augenmerk nicht auf die Sichtbarkeit der Genetalien richten. Unser Kultrverständnis und die daraus abgeleitete Moral sieht die Kleidung insgesamt. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an die breite und heftige Diskussion Mitte der 1950ger Jahre, als es darum ging, wo der Saum eines Kleides liegen müsse, um noch als anständig angesehen werden zu können.

@ hajo
Ich habe mir den § 118 OWiG noch einmal genau angesehen. Wenn du nur diesen Paragraphen alleine siehst, dann ist dein Gedankengang nachvollziehbar. Aber der § 119 beschreibt, was ein ordnungswidriges Verhalten ist. Aus der Systematik des § 119 OWiG ist zu entnehmen, dass hier grundsätzlich sexuelle Handlungen angesprochen werden. Grundsätzlich bedeutet nun nicht ausschließlich, dürfte aber heute so gesehen werden.

Wäre es anders, dann wäre ein jedes Nacktbaden an öffentlich zugänglichen Seen und ein Nacktsonnen in öffentlichen Parks grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und müsste als solche geahndet werden.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, sobald sich mind. eine Person gestört fühlt. Sonst wäre ein lautstarkes Feiern auf der Straße, im Garten, auf dem Balkon immer dann möglich, wenn die Gruppe der lautstarken Feierer größer ist, als die Gruppe derjenigen, die sich gestört fühlen.
Der Lärm ist kein "öffentliches Ärgernis"...
Auch Lärm kann ein "öffentliches Ärgernis" sein. Und zwar nur dann, wenn man aus einem anderen Grund diesen Lärm nicht dulden muss. Das OWiG greift also nicht nur in der Frage der Nacktheit, sondern überwiegend in anderen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

@ Akvario
Ich finde Nacktheit und Sexualität stehen dicht beieinander.
Nein, diese Aussage von dir wird nicht nur von mir ausführlich bestritten. Solange die die Nacktheit und die Sexualität als eine Einheit oder eben als eine so nahestehende Sache ansiehst, dass diese beiden Tatbestände verschmelzen, solange brauchst du dich nicht zu wundern, wenn die Nacktheit als solches als unmoralisch angesehen wird.
Am Strand waren wir immer Nackt und wenn mein Weibchen von mir eingecremt wurde, oder umgekehrt, war es schon sexuell.
Dann wäre es auch sexuell, wenn du dein Weibchen eincremst und ihr beide bekleidet seid. Zur Sexualität gehört nicht jeder Kontakt zum Körper eines anderen Menschens.

@ FKK ist Freude
Um deine Aussage mal konkret zu machen an dich die Frage hajo: Bedeutet es für dich eine Einschränkung der Freiheit der anderen Badegäste, wenn ich nackt in einem öffentlichen Freibad schwimmen gehen möchte?
Vorsicht! Ihr verrennt euch jetzt in einen Freiheitsbegriff, der alles andere aussagt, aber nichts über die Freiheit als solches. Diese Frage zielt auf das Gefühl einer Beklemmung ab und somit auf eine Beeinträchtigung des freien Naturerlebnisses. Darum fiele dieses auch unter das OWiG, was meiner Meinung jedoch auch nicht zieht.

@ Aria
Der Begriff Sexualität wird im Duden so definiert: „Gesamtheit der im Geschlechtstrieb begründeten Lebensäußerungen, Empfindungen und Verhaltensweisen.“
Ja, dieses ist eine umfassende Aussage. Wenn wir uns jedoch mit dem Thema dieses Threads beschäftigen, dann können wir uns auf den Begriff der Verhaltensweisen beschränken. Diese Einschränkung habe ich so vorgenommen, um den Unterschied deutlich werden zu lassen.

In einer Demokratie spiegeln die Gesetze immer den Willen der Mehrheit.
In der Schule würde ich es auch so vertreten und sagen. Es gibt jedoch genug Beispiele aus der Wirtschaft und dem allgemneinen gesellschaftlichen Leben, die diese deine Aussagen stark beschädigen.

Darum widerhole ich gern, was ich schon an vielen Stellen gesagt habe: Erst muss sich das Denken der Mehrheit ändern – man sagt auch: Die Zeit muss für Veränderungen reif werden; oder: Der Zeitgeist ändert sich –, dann sind gesetzlichen Änderungen meistens kein Problem mehr.
Aria, mir wurde immer vorgeworfen, ich sei ein hoffnungsloser Idealist. Aber du scheinst ja hier mich noch zu übertreffen! :P Wenn ich mir die Problematik mit der Homosexualität ansehe, wünschte ich mir, dass du Recht haben würdest. Das Denken, ja das Wissen alleine reicht leider nicht aus, fehlerhafte gesetzliche Bestimmungen zu verändern. Übrigens ein Thema, welches ich jetzt auf der politischen Bühne neu anstoßen werde, auch wenn ich hiervon nicht betroffen bin.

Du hast völlig recht, aber leider gibt es zu viele Menschen, die sich hierbei auf keinerlei Diskussion einlassen wollen. Die einen meinen, mit der Zulassung des Burkinis würde der Untergang des Abendlandes eingeläutet, und die anderen meinen, „clothing optional“ wäre das Ende von FKK.
Ich bin voll bei dir und ärgere mich häufig über die dummen und dümmlichen Argumente, die ich mir diesbezüglich anhören muss.
Dabei wäre gerade clothing optional der gangbare Weg zu mehr gegenseitigem Verständnis.
Ja, Ich habe ja oben schon beschrieben, wie ich dieses in der ehemaligen DDR so erfolgreich vorgefunden hatte.

Bezüglich deiner Meinung zum § 118 OWiG siehe meine Erklärung an hajo mit dem Verweis auf den § 119 OWiG.

Du hast völlig recht, aber Eule und Bummler werden sagen, wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle. :D
Na, ich hoffe, dass Bummler und ich nicht so engstirnig denken und argumentieren, wie du uns dieses jetzt unterstellst. Also für mich kann ich sagen, dass ich da viel lockerer bin. Aber diese meine Lockerheit ist für mich kein Hindernis, sexuelle Aktivitäten in der Öffentlichkeit abzulehnen.

@ hajo
Ich WEISS, dass es Situationen gibt (bei mir: GAB), da ist/war nichts zu kontrollieren.
Das ist wie Gänsehaut oder Zittern oder Schweiß, aus welchem Grund auch immer...
Wer etwas anderen VERLANGT, der WILL vergewaltigen.
Also gut, du tischst hier mir wieder meine Kritik auf. Dein gutes Recht und jetzt eine hoffentlich klärende Antwort. Wer mir erklärt, er könne sich in der Öffentlichkeit nicht gegen seine sexuellen Regungen wehren, jeder Impuls also zu einer entsprechenden Handlung führen kann, der erhält von mir die Kritik, dass er seine Sexualität nicht im Griff hat. Leichte Erektionen sind beim Mann weder unnatürlich und nicht immer sexuell motiviert. Die Grenze ist für mich jedoch dann überschritten, wenn eindeutig sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Und da dulde ich auch kein: "Es kann ja mal passieren!"
Eine Absicht, die zumindest in der christlichen Tradition weit verbreitert war.
Im Großen und Ganzen schon. Es gibt jedoch einzelne Personen oder Gruppen, bei denen sich eine Lockerung nicht eingestellt hat.
Ich hoffe, die Vergangenheitsform trifft's...
Leider nicht unbedingt. :cry:

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Bummler » Mi 31. Aug 2016, 10:26

Aria hat geschrieben:Du hast völlig recht, aber Eule und Bummler werden sagen, wenn sich in solchen Momenten beim Mann was regt, hat er sich schlicht nicht unter Kontrolle. :D


Die Frage ist doch nicht ob sich was regt, in solchen Momenten, sondern wie man dann damit umgeht.
Man(n) kann, da nun mit Ständer paarungsbereit, zur Paarung schreiten, oder eben die infolge der Cremerei ausgelösten körperlichen Reaktionen mittels verschiedenen Techniken beenden.

Ich gebe da mal ein paar Ratschläge aus meinem Reservoire an Erfahrung:

1. Vor dem Cremen vom Strandkiosk ein eiskaltes Bier (0,5 Liter, außer man hat einen Kleinen dann reichen 0,25) holen und das beste Stück ab und an ins Bier stippen.
2. Beim Cremen an die Kosten des Urlaubs denken und das auf dem Rückflug noch Gebühren für das Übergepäck fällig werden.
3. Gelegentlich helfen Blicke auf die Strandnachbarn, insbesondere dann wenn die älteren Exemplare Boule spielen.
4. Beim Eincremen der Rückseite auf die Zellulitestreifen achten und dem Weibchen gefühlvoll das Ergebnis mitteilen.
5. Überlegen, ob man zuhause denn wirklich den Stecker vom Bügeleisen rausgezogen hat.
6. Zweckmäßig ist auch, vor und nach dem Strandbesuch es so richtig zu treiben, also Du weist schon was ich meine...
7. Neben der Cremerei mit einem Auge auf die Bild-Zeitung zu schielen.
8. Bei ausgeprägter Erektion kann man sich hinknien und den Oberkörper vorwinkeln, so dass die Strandlatte zwischen den Oberschenkeln klemmt, so dass sie von Strandnachbarn nicht zu sehen ist und nicht aufstehen und mit verklärtem Gesichtsausdruck herumstolzieren.

Wenn man diese Tipps beherzigt, dann sind solche Momente beherrschbar. Vielleicht hat ja der Eine oder die Andere noch welche.
Wenn ja, dann könnte man ja auch einen eigenen Thread zu dem Thema aufmachen.

Vielleicht mit dem Thema:
"Wie verhindere ich eine Erektion am Nacktbadestrand, obwohl ich doch eine bekommen möchte?"

:mrgreen:

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Shiva205 » Mi 31. Aug 2016, 11:04

Bummler hat geschrieben:Eiskaltes Bier, Kosten des Urlaubs, Boule, Zellulitestreifen, Bügeleisen, Bild-Zeitung ...
Daran sieht man, was für ein zartes "Pflänzchen" wir haben. Ein falsches Wort - und schon ist man abgeturned.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von norbert » Mi 31. Aug 2016, 12:06

Machts doch nicht so kompliziert. Man legt sich ein paar Minuten auf den Bauch und gut ists. :shock:

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von FKK ist Freude » Mi 31. Aug 2016, 18:04

Da nun geklärt ist, wie Mann mit einer Erektion umgehen kann, könnten wir uns dem eigentlichen Thema, der Nacktheit widmen.

Wie können wir Menschen, die selbst noch nicht mit diesem Thema vertraut sind erklären, warum es unterstützt werden sollte, damit wir uns mit- und nebeneinander beispielsweise im Schwimmbad aufhalten dürfen? Was ist schön, angenehm am nackten Leben?

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Mi 31. Aug 2016, 21:35

@ FKK ist Freude
Wie können wir Menschen, die selbst noch nicht mit diesem Thema vertraut sind erklären, warum es unterstützt werden sollte, damit wir uns mit- und nebeneinander beispielsweise im Schwimmbad aufhalten dürfen? Was ist schön, angenehm am nackten Leben?
Deine Frage ist leider etwas ungenau. Ich nehme aber an, dass du wissen willst, wie wir den Mitmenschen erklären können, dass die unbekleideten und die bekleideten Badegäste sich ungestört zusammen im Schwimmbad aufhalten dürfen und können. Nun, dieses ist relativ einfach und deswegen scheinbar so kompliziert. Wenn wir erklären, dass meine Nacktheit weder eine Provokation gegen die moralischen Vorstellungen meiner Mitmenschen ist, diese meine Nacktheit auch kein Angebot oder Nachfrage auf/nach einen/m sexuellen Kontakt darstellt, dann dürfte sich erst einmal eine gewisse Abwehrhaltung abbauen. Die Vorteile meiner Nacktheit sehe ich darin, dass ich ein direktes Naturerlebnis habe, welches nicht durch die Badebekleidung eingeschränkt wird. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die nackte Haut schneller trocknet und die Nässe durch die Badebekleidung die Gefahr für eine Erkältung erheblich vergrößert.

Mit diesen beiden Sätzen ist das Problem vollständig erfasst. Du solltest dieses aber mit deinen eigenen Worten ausdrücken, damit dein Gegenüber den Eindruck hat, dass du es wirklich ernst meinst und nicht nur so irgend einen gelernten Satz daher plapperst. Die Leute haben ein feines Gespür dafür, ob du da eine Show abziehst oder ob du von dem Überzeugt bist, was du da sagst.

Bei einem Schwimmbad kommt jedoch dazu, dass der Betreiber/Besitzer dieses Schwimmbades ein Haustrecht hat und ein Nacktbaden untersagen kann. Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir solche hausrechtlichen Hemmnisse abbauen und überwinden könnten.

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