@ BOeinNackter
Nach deutschem Strafrecht kann einer wegen seines Tuns, auch wenn dieses aufgrund einer Erkrankung erfolgte, strafrechtlich belangt und verurteilt werden. Der Umstand, dass ein Verhalten als Ausdruck einer Erkrankung bewertet wird, schützt nicht vor Strafe.
Es ist auch nicht im Sinne der Psychiatrie, jemanden mit einer Diagnose zu versehen, der nicht um Hilfe nachgesucht hat.
In einem Strafverfahren lässt ein Gericht den Beschuldigten psychiatrisch untersuchen, wenn es um die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten geht. So kann jemand zu einer medizinischen Diagnose kommen, um die dieser nicht nachgesucht hat.
Deine Äußerungen zum Voyeurismus sind für mich nicht deutlich. Was willst du wirklich ausdrücken?
Sie können auch Schuldgefühle entwickeln und Ängste, weil Selbstbefriedigung dem Rückenmark schaden soll.
Also, die Mär dürfte heute wirklich keiner mehr im Sinn haben.
Die Perversionen sind allesamt Abweichungen vom Normalen und Durchschnittlichen.
Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber deswegen trotzdem nicht richtig. Denn nicht alle Abweichungen vom Normalen und Durchschnittlichen werden als Perversion bezeichnet.
Die Homosexualität wurde vor etlichen Jahren gestrichen.
Die Homosexualität wurde nicht gestrichen. Sie wurde nur schon länger nicht mehr als eine Perversion, Erkrankung oder Störung innerhalb der sexuellen Entwicklung des Mannes bezeichnet. Erst mit dem ICD10 wurde sie als eine behandelbar Erkrankung aus der Internationalen Diagnoseschlüssel herausgenommen und kann seit dem Inkrafttreten vom ICD10 nicht mehr als solche abgerechnet werden. Eine Behandlung wegen oder gegen die Homosexualität ist nicht mehr abrechnungsfähig. Behandlungsfähig sind nur Folgeerkrankungen, die aufgrund der Jahrtausende langen Diskriminierung der männlichen Homosexualität entstanden sind. Bedenke bitte, die weibliche Homosexualität war zu keinem Zeitpunkt unter Strafe gestellt. Sie wurde schlichtweg nicht ernst genommen.
Es ist schwer, eine Krankheit einfach abzuschaffen und es gibt wohl kaum eine voyeuristische Interessenvertretung, die sich dafür einsetzt.
Was verstehst du hier unter deiner Aussage, eine Krankheit abzuschaffen? Mit deiner Aussage nach dem Fehlen einer voyeuristische Interessenvertretung beziehst du dich, so nehme ich an, auf den Kampf der Homosexuellen um ihre Anerkennung als einen sexuellen Normalfall. Entweder weißt du nicht, was Homosexualität ist, außer der gleichgeschlechtlichen sexuellen Neigung/Veranlagung oder du verbindest zwei Sachverhalte, die nicht zusammen gehören.
Andere kämpfen darum, dass ihr Leiden voll als Krankheit anerkannt wird, z.B. Suchtkranke.
Welche Suchterkrankte kämpfen darum, dass ihre Sucht als Krankheit anerkannt wird?