Nein, das muss er nicht.ynda hat geschrieben:Wie war das? Der Chef vom Verfassungsschutz/BND hat eine Anzeige gemacht und der Staatsanwalt hat Ermittlungen aufgenommen. Das muß er nach einer Anzeige ohnehin erst mal.
Aria hat geschrieben:Aber da hat Kanzlerin wohl gesagt, es soll nicht ermittelt werden, und weil der Generalbundesanwalt weisungsgebunden ist, hat er das Ermittlungsverfahren halt nicht eröffnet.
Und weil jetzt Merkel in Urlaub ist, hat die zweite Garde in Berlin wohl gedacht, jetzt zeigen wir’s der Presse, wo der Hammer hängt.
Aria hat geschrieben:Nein, das muss er nicht.ynda hat geschrieben:Wie war das? Der Chef vom Verfassungsschutz/BND hat eine Anzeige gemacht und der Staatsanwalt hat Ermittlungen aufgenommen. Das muß er nach einer Anzeige ohnehin erst mal.
Hat er zum Beispiel zuvor bei NSA auch nicht gemacht: Da sagte er, die Hinweise auf die Spionage der NSA in Deutschland reichen nicht aus, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Und das obwohl aufgrund der Wikileaks-Dokumente jeder weiß, dass NSA seit 1998 deutsche Minister und Bundeskanzler abgehört hat, und dies von Obama zumindest im Fall Merkel auch bestätigt worden ist. Aber da hat Kanzlerin wohl gesagt, es soll nicht ermittelt werden, und weil der Generalbundesanwalt weisungsgebunden ist, hat er das Ermittlungsverfahren halt nicht eröffnet.
Und weil jetzt Merkel in Urlaub ist, hat die zweite Garde in Berlin wohl gedacht, jetzt zeigen wir’s der Presse, wo der Hammer hängt. Und haben sich zu ihrer Überraschung selbst auf die Finger gehauen.
Ich schätze, dieser Generalbundesanwalt Range wird – nach einer gewissen Schamfrist - bald pensioniert werden.
Nein, ein Ermittlungsverfahren wird nur dann eröffnet, wenn es Aussicht auf Erfolg hat. Oder anders gesagt: „Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“ Eine Anzeige allein, reicht dafür nicht.Tim007 hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Diese Kenntnis kann sie aufgrund einer Strafanzeige erhalten. Sie kann aber auch durch Medienberichte oder selbst die den Verdacht begründenden Tatsachen erfahren.
Fazit: Sie muss.
Aria hat geschrieben:Nein, ein Ermittlungsverfahren wird nur dann eröffnet, wenn es Aussicht auf Erfolg hat.
Ein Ermittlungsverfahren wird von den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) eingeleitet, wenn sie Kenntnis erlangen, dass eine Straftat begangen wurde. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein so genannter Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht liegt schon dann vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde. Regelmäßig ist das der Fall, wenn eine Strafanzeige erstattet wird, Strafantrag gestellt wird oder wenn die Polizei sonst Kenntnis von der Begehung einer Straftat erlangt. Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.
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Auszüge aus Unterlagen des Verfassungsschutzes über die geplante "Massenauswertung von Internetinhalten"
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Tim007 hat geschrieben:Hinter der Strafanzeige stehen mehrere Juristen, die das auch geprüft haben werden.
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