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Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » So 2. Aug 2015, 17:12

Im Gegensatz zu Dir, Aria, hatten wir keine Akteneinsicht.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von ynda » So 2. Aug 2015, 18:07

Ich war an besagtem Tag den ganzen Tag auf Deutschlands Autobahnen unterwegs und hab früh
Morgens die Meldung im Radio gehört.
Wie war das? Der Chef vom Verfassungsschutz/BND hat eine Anzeige gemacht und der Staatsanwalt
hat Ermittlungen aufgenommen. Das muß er nach einer Anzeige ohnehin erst mal.
Im Lauf des Vormittags meldeten sich Abgeordnete aller (!) Parteien zu Wort und bemängelten das
Vorgehen gegen netzpolitik.org.
Gegen Mittag hörte ich auf WDR2 ein Interview mit Gerhard Baum, ehemaliger Innenminister.
Dieser Verurteilte das Vorgehen gegen netzpolitik.org aufs schärfste.
Am frühen Abend schon kam die Meldung übers Radio, das der Bundesanwalt die Ermittlungen
ruhen lassen will und erst mal ein Rechtsgutachten einholen will. So soll geprüft werden,
ob die Anzeige zu Recht ergangen ist.
Ich nenne das mal: "Heftiges zurück rudern unter möglicher Wahrung der eigenen Würde"
Na also, die Demokratie funktioniert doch, oder?

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » So 2. Aug 2015, 20:47

ynda hat geschrieben:Wie war das? Der Chef vom Verfassungsschutz/BND hat eine Anzeige gemacht und der Staatsanwalt hat Ermittlungen aufgenommen. Das muß er nach einer Anzeige ohnehin erst mal.
Nein, das muss er nicht.

Hat er zum Beispiel zuvor bei NSA auch nicht gemacht: Da sagte er, die Hinweise auf die Spionage der NSA in Deutschland reichen nicht aus, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Und das obwohl aufgrund der Wikileaks-Dokumente jeder weiß, dass NSA seit 1998 deutsche Minister und Bundeskanzler abgehört hat, und dies von Obama zumindest im Fall Merkel auch bestätigt worden ist. Aber da hat Kanzlerin wohl gesagt, es soll nicht ermittelt werden, und weil der Generalbundesanwalt weisungsgebunden ist, hat er das Ermittlungsverfahren halt nicht eröffnet.

Und weil jetzt Merkel in Urlaub ist, hat die zweite Garde in Berlin wohl gedacht, jetzt zeigen wir’s der Presse, wo der Hammer hängt. Und haben sich zu ihrer Überraschung selbst auf die Finger gehauen.

Ich schätze, dieser Generalbundesanwalt Range wird – nach einer gewissen Schamfrist - bald pensioniert werden. :D

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » So 2. Aug 2015, 20:55

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Diese Kenntnis kann sie aufgrund einer Strafanzeige erhalten. Sie kann aber auch durch Medienberichte oder selbst die den Verdacht begründenden Tatsachen erfahren.

Fazit: Sie muss.

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von guenni » So 2. Aug 2015, 21:53

Aria hat geschrieben:Aber da hat Kanzlerin wohl gesagt, es soll nicht ermittelt werden, und weil der Generalbundesanwalt weisungsgebunden ist, hat er das Ermittlungsverfahren halt nicht eröffnet.

Und weil jetzt Merkel in Urlaub ist, hat die zweite Garde in Berlin wohl gedacht, jetzt zeigen wir’s der Presse, wo der Hammer hängt.



so war es wohl oder wohl auch nicht.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Cronewcleus » Mo 3. Aug 2015, 00:37

Aria hat geschrieben:
ynda hat geschrieben:Wie war das? Der Chef vom Verfassungsschutz/BND hat eine Anzeige gemacht und der Staatsanwalt hat Ermittlungen aufgenommen. Das muß er nach einer Anzeige ohnehin erst mal.
Nein, das muss er nicht.

Hat er zum Beispiel zuvor bei NSA auch nicht gemacht: Da sagte er, die Hinweise auf die Spionage der NSA in Deutschland reichen nicht aus, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Und das obwohl aufgrund der Wikileaks-Dokumente jeder weiß, dass NSA seit 1998 deutsche Minister und Bundeskanzler abgehört hat, und dies von Obama zumindest im Fall Merkel auch bestätigt worden ist. Aber da hat Kanzlerin wohl gesagt, es soll nicht ermittelt werden, und weil der Generalbundesanwalt weisungsgebunden ist, hat er das Ermittlungsverfahren halt nicht eröffnet.

Und weil jetzt Merkel in Urlaub ist, hat die zweite Garde in Berlin wohl gedacht, jetzt zeigen wir’s der Presse, wo der Hammer hängt. Und haben sich zu ihrer Überraschung selbst auf die Finger gehauen.

Ich schätze, dieser Generalbundesanwalt Range wird – nach einer gewissen Schamfrist - bald pensioniert werden. :D

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Mo 3. Aug 2015, 09:54

Tim007 hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Diese Kenntnis kann sie aufgrund einer Strafanzeige erhalten. Sie kann aber auch durch Medienberichte oder selbst die den Verdacht begründenden Tatsachen erfahren.

Fazit: Sie muss.
Nein, ein Ermittlungsverfahren wird nur dann eröffnet, wenn es Aussicht auf Erfolg hat. Oder anders gesagt: „Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“ Eine Anzeige allein, reicht dafür nicht.

Was in diesem Fall vorher bei der Bundesanwaltschaft lief, nennt sich Vorermittlung. Hier die Chronologie der Ereignisse laut der Süddeutschen von heute – Zitat:

Am 13. Mai leitet die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts auf Landesverrat gegen Beckedahl und Meister sowie gegen unbekannt ein. Das meint den unbekannten Informanten.
[…]
Um die Verjährung zu verhindern, teilt dann die Bundesanwaltschaft den Bloggern mit, dass gegen sie ermittelt wird.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » Mo 3. Aug 2015, 10:20

Aria hat geschrieben:Nein, ein Ermittlungsverfahren wird nur dann eröffnet, wenn es Aussicht auf Erfolg hat.


Ach, Aria.
Du meinst sicherlich den Anfangsverdacht.

Für Dich geklaut:
Ein Ermittlungsverfahren wird von den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) eingeleitet, wenn sie Kenntnis erlangen, dass eine Straftat begangen wurde. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein so genannter Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht liegt schon dann vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde. Regelmäßig ist das der Fall, wenn eine Strafanzeige erstattet wird, Strafantrag gestellt wird oder wenn die Polizei sonst Kenntnis von der Begehung einer Straftat erlangt. Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.


Hinter der Strafanzeige stehen mehrere Juristen, die das auch geprüft haben werden.
Aber keine Angst: ich werde keine juristische Nachhilfe geben.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Bummler » Mo 3. Aug 2015, 13:31

...
Auszüge aus Unterlagen des Verfassungsschutzes über die geplante "Massenauswertung von Internetinhalten"
...


Ich finde den eigentlichen Anlass der Ermittlungen viel interessanter, als den Streit ob da ein Staatsanwalt ein Verfahren einleiten müsste oder nicht.
Ich meine, ich kann nun sicher sein, dass alles was ich hier schreibe ausgewertet wird.
Was dann damit passiert, z.B. im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, kann ich nicht wissen.
Wobei, früher hat mich das ja auch nicht wirklich gestört, wenn Horch und Guck aktiv war.
Das ist doch alles eine Frage der Gewöhnung, da braucht man doch nicht solchen Bohei zu machen.
Alle, die nichts am Stecken haben, haben doch nichts zu befürchten.
Und wieso das jetzt ein Staatsgeheimnis sein soll, wenn der Geheimdienst das macht, was ein Geheimdienst nun mal macht, weiß ich auch nicht.

Wahrscheinlich Sommerloch... :mrgreen:

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Bummler » Mo 3. Aug 2015, 13:55

Tim007 hat geschrieben:Hinter der Strafanzeige stehen mehrere Juristen, die das auch geprüft haben werden.


Und wieso braucht man dazu mehrere Juristen?
Reicht da einer nicht aus?
Oder treten die nur im halben Dutzend auf, weil sie sonst Angst vor Vereinsamung haben?

Wenn ich eine Statik prüfe, dann schaffe ich das doch auch alleine. Mein Chef unterschreibt und fertig.
Und so eine Statik hat auch manches mal 500 Seiten. Das ist nicht selten. Da muss man schon ordentlich aufpassen um nichts zu übersehen. Sonst knallt so ein Haus zusammen, was auch nicht schön aussieht.

Was mich da in diesem Zusammenhang noch interessieren würde, wenn so ein Staatsgeheimnis verraten wird, was passiert dann eigentlich mit dem Staat? Muss dann Frau Merkel zurück treten? Oder gar der Gehimdienst aufgelöst werden?
Oder bricht der Staat dann zusammen und wir haben Anarchie? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Ach, jetzt weiß ich es! Wenn jetzt alle wissen, dass der Geheimdienst das Internet durchforstet, dann verabreden sich die Bösewichter nicht mehr dort und der Geheimdienst kann dann nicht den Staat vor einem Terrorakt schützen, weil er ja von nichts weiß.
Ein dummes Ding. dann wäre das mal doch besser ein Geheimnis geblieben. :(

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