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Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xanten

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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von skyfire » Mi 27. Jul 2016, 08:25

Da hier seitens der "jungen Männer" 8man könnte auch einfach sagen der Möchtegernhalbaffen) offebar der Straftatbestand der bedrohung vorliegt, ist im Zweifelsfall Nothilfe zulässig. Die kann zumindest darin bestehen, denjenigen bis zum EIntreffen der Polizei erst einmal ruhigzustellen und dann den Beamten zu übergeben. Sollten sich die Subjekte wehren wollen, kann man sich verteidigen. Wenn man denen dabei ein paar Knochen bricht, trifft es keinesfalls die falschen. Und sollte ein solcher Halbaffe auch noch ein Messer dabeihaben (oder einen ähnlichen "gefährlichen Gegenstand"), darf man das Subjakt sogar straffrei töten, schließlich verteidigt man damit sein eigenes Leben.
Von daher... wer sich nicht wehrt,ist selber schuld. Wieso hat sich so ein Subjekt noch nie in meiner Gegenwart derart bemerkbar gemacht? Ich weiß es nicht, aber vllt sind es "Überlebensinstinkte" von Halbaffen...

 
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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von fkkfan54 » Mi 27. Jul 2016, 13:08

§32(2) StGb bezieht sich auf einen gegenwärtigen Angriff auf Laib und Leben. Solange es rein verbal bleibt ohne Angriff auf die Frauen sehe ich persönlich §32(2) nicht als erfüllt an.

§241 Abs. 1 StGB kannte ich nicht, wieder was gelernt - sehe diesen als erfüllt an.

 
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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von fkkfan54 » Mi 27. Jul 2016, 13:22

skyfire hat geschrieben: Die kann zumindest darin bestehen, denjenigen bis zum EIntreffen der Polizei erst einmal ruhigzustellen und dann den Beamten zu übergeben.

Ja, dies wäre Nothilfe und dürfte erlaubt sein. Wäre eigentlich die richtig Massnahme.

skyfire hat geschrieben:Sollten sich die Subjekte wehren wollen, kann man sich verteidigen. Wenn man denen dabei ein paar Knochen bricht, trifft es keinesfalls die falschen. Und sollte ein solcher Halbaffe auch noch ein Messer dabeihaben (oder einen ähnlichen "gefährlichen Gegenstand"), darf man das Subjakt sogar straffrei töten, schließlich verteidigt man damit sein eigenes Leben.


Hier würde der $32(2) erfüllt werden aus meiner Sicht. Allerdings generell straffrei töten ist nicht, da gibt es noch soetwas von verhältnisgerechte Wahl der Mittel oder so ähnlich.

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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von skyfire » Do 28. Jul 2016, 14:14

...und das ist in dem Moment wo die Gegenpartei einen "gefährlichen Gegenstand" (wozu zB Messer, Schlagring o.ä. gehören) dabeihat (muß ihn nicht mal einsetzen) gestattet.
Habe ich damals von einem OStA a.D. gelernt (als Dozent in einem entsprechenden Kurs) - einer meiner Karate-Sensei war Privatdetektiv. Und hat im Rahmen seiner Ermittlungen mal ein entsprechendes Subjekt, das ihm was wollte, schlicht getötet. Derjenige war bewaffnet (Schlagring), Freispruch wegen berechtigter Notwehr.
Und ja, ich bin in der Lage, jemanden ohne Zuhilfenahme einer Waffe zu töten (wie auch zig andere, die entsprechende Kampfkunst ausüben). Und ein verantwortungsbewußter Sensei weist seine Schüler auch genau darauf hin, wann was erlaubt ist und wann nicht. In dem Moment, wo dein oder das Leben anderer bedroht ist (und das ist bei einem "bewaffneten Angriff" grundsätzlich der Fall), ist tödliche Gewalt als Notwehr/Nothilfe zulässig.

Irgendwie... hatte ich mir, als ich den Mist von Köln an Sylvester gehört habe... nur gedacht... wieso war da nicht die ein oder andere meiner SparringspartnerINNEN unter diesen Frauen... da wäre ganz schnell Schluß gewesen.

 

Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von AndreasO » Do 28. Jul 2016, 18:24

fkkfan54 hat geschrieben:§32(2) StGb bezieht sich auf einen gegenwärtigen Angriff auf Laib und Leben. Solange es rein verbal bleibt ohne Angriff auf die Frauen sehe ich persönlich §32(2) nicht als erfüllt an.


Nein, auch eine Angriff auf die "Ehre", also Beleidigungen genügen hier.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

Andreas

 

Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von Nacktpaar » Do 28. Jul 2016, 19:36

Wir schaffen das !!

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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von ostfriesenpaar » Do 28. Jul 2016, 20:19

Nacktpaar hat geschrieben:Wir schaffen das !!

Auf jeden Fall! :!: Es gibt ja jetzt einen neuen, sensationellen Plan: ;)


Neun-Punkte-Plan für mehr Sicherheit:

Auf ihrer Pressekonferenz am Donnerstag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Neun-Punkte-Plan präsentiert, mit dem die Sicherheit in Deutschland erhöht werden soll.

1.Besseres Frühwarnsystem um bei Verdacht auf Radikalisierung schon während eines Asylverfahrens zu handeln.

2.Bund wird mehr Personal einstellen und Technik beschaffen – überall dort wo es nötig ist.

3.Schnellstmöglicher Aufbau einer neuen Behörde, um das Internet zu überwachen.

4.Übungen für terroristische Großlagen mit Polizei und Bundeswehr zusammen.

5.Alle Forschungsvorhaben zum Terror fortsetzen und erweitern. Daraus Schlussfolgerungen für Prävention ziehen.

6.Schnelle Vernetzung aller bestehenden europäischen Datenbanken mit Informationen über Terroristen.

7.Schnelle Verabschiedung des neuen europäischen Waffengesetzes. Waffen dürfen nicht mehr online verkauft werden.

8.Kooperation mit den befreundeten Geheimdiensten verstärken

9.Rückführung verstärken. Dazu bessere Zusammenarbeit mit Afghanistan und den nordafrikanischen Ländern.

Zumindest durch ein besseres Frühwarnsystem könnte man die Besucher eines Fkk Badesees rechtzeitig evakuieren. :evil:

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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von Aria » Do 28. Jul 2016, 20:26

skyfire hat geschrieben:Da hier seitens der "jungen Männer" 8man könnte auch einfach sagen der Möchtegernhalbaffen) offebar der Straftatbestand der bedrohung vorliegt, ist im Zweifelsfall Nothilfe zulässig. Die kann zumindest darin bestehen, denjenigen bis zum EIntreffen der Polizei erst einmal ruhigzustellen und dann den Beamten zu übergeben. Sollten sich die Subjekte wehren wollen, kann man sich verteidigen. Wenn man denen dabei ein paar Knochen bricht, trifft es keinesfalls die falschen. Und sollte ein solcher Halbaffe auch noch ein Messer dabeihaben (oder einen ähnlichen "gefährlichen Gegenstand"), darf man das Subjakt sogar straffrei töten, schließlich verteidigt man damit sein eigenes Leben.
Jetzt mal abgesehen von deiner Wortwahl – andere Menschen als Halbaffen zu bezeichnen, geht gar nicht –, wäre deine Vorgehensweise nicht legal.

Zumindest jetzt nicht, nachdem du bekannt gegeben hast, dass du bereit wärst, den schimpfenden und pöbelnden Männern, sollten sie sich gegen Festhalten wehren, paar Knochen zu brechen, und wenn sie dabei Messer oder Ähnliches hätten, auch zu töten, selbst wenn sie Messer gar nicht gezogen bzw. gebraucht hätten.

Wäre das letzte geschehen, würdest du ins Gefängnis wandern. Wegen der nicht verhältnisgerechten Wahl der Mittel, wie fllfan54 schon ganz richtig bemerkte.

PS: Habe gerade nachgelesen: Mündliche Beleidigungen berechtigen nicht zur Notwehr oder Nothilfe, du wärst von vorneherein im Unrecht.

PPS: Im Übrigen hat man bei den 3 der 5 Männern in Xanten die Identität festgestellt: Alle sind Deutsche, allerdings arabisch bzw. polnisch stämmig. Man sieht, nicht nur islamische Fundamentalisten haben was gegen die Nacktheit, die katholischen sind nicht besser - wir alle kennen wahrscheinlich das Problem des FKK-Strands Swinemünde, hart an der polnischen Grenze: viewtopic.php?p=15471#p15471 bzw. http://www.mdr.de/damals/archiv/artikel88288.html

 
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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von fkkfan54 » Do 28. Jul 2016, 21:01

AndreasO hat geschrieben:
fkkfan54 hat geschrieben:§32(2) StGb bezieht sich auf einen gegenwärtigen Angriff auf Laib und Leben. Solange es rein verbal bleibt ohne Angriff auf die Frauen sehe ich persönlich §32(2) nicht als erfüllt an.


Nein, auch eine Angriff auf die "Ehre", also Beleidigungen genügen hier.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

Andreas

Danke für den Link und hier ein Auszug:

Damit kann grundsätzlich auch Notwehr gegen Beleidigungen oder unerwünschte Bildaufnahmen ausgeübt werden. Beachtet werden muss in diesen Fällen nur, dass der Angriff noch gegenwärtig ist, was gerade bei Beleidigungen durch mündliche Äußerungen selten der Fall ist. Denn nach dem Ausspruch der Worte ist die Beleidigung bereits verwirklicht und der Angriff erledigt.

Fazit: Die Nothilfe ist also schon nicht mehr gegeben, sobald die Drohung ausgesprochen wurde. Man wird ergo selbst straffällig wenn man anschließend handgreiflich als Erster in irgendeiner Art wird - also nichts mit Knochen brechen oder Kanickel Fangschlag :P

 
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Re: Wüste Beschimpfungen im FKK-Bereich des Strandbads Xante

Beitrag von fkkfan54 » Do 28. Jul 2016, 21:39

Aria hat geschrieben:
PPS: Im Übrigen hat man bei den 3 der 5 Männern in Xanten die Identität festgestellt: Alle sind Deutsche, allerdings arabisch bzw. polnisch stämmig. Man sieht, nicht nur islamische Fundamentalisten haben was gegen die Nacktheit, die katholischen sind nicht besser - wir alle kennen wahrscheinlich das Problem des FKK-Strands Swinemünde, hart an der polnischen Grenze: http://www.fkk-freunde.info/viewtopic.p ... 471#p15471 bzw. http://www.mdr.de/damals/archiv/artikel88288.html


Von der Drohung mal abgesehen finde ich schlimm, das da Landsleute mitmachen auch wenn sie ein Migrationshintergrund haben. Sie sollten wissen was FKK bedeutet und das dort nicht nach Geschlecht getrennt wird. Bei Flüchtlingen könnte man ja wenigstens noch die andere Kultur als Grund anführen. Hoffe mal, das sie mal für ein paar Wochen in den Bau wandern - können dort in Ruhe überlegen ob das Pöbeln es wert waren. Es beweist wieder : In der Gruppe fühlen Kleingeister sich stark.

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