Da hier seitens der "jungen Männer" 8man könnte auch einfach sagen der Möchtegernhalbaffen) offebar der Straftatbestand der bedrohung vorliegt, ist im Zweifelsfall Nothilfe zulässig. Die kann zumindest darin bestehen, denjenigen bis zum EIntreffen der Polizei erst einmal ruhigzustellen und dann den Beamten zu übergeben. Sollten sich die Subjekte wehren wollen, kann man sich verteidigen. Wenn man denen dabei ein paar Knochen bricht, trifft es keinesfalls die falschen. Und sollte ein solcher Halbaffe auch noch ein Messer dabeihaben (oder einen ähnlichen "gefährlichen Gegenstand"), darf man das Subjakt sogar straffrei töten, schließlich verteidigt man damit sein eigenes Leben.
Von daher... wer sich nicht wehrt,ist selber schuld. Wieso hat sich so ein Subjekt noch nie in meiner Gegenwart derart bemerkbar gemacht? Ich weiß es nicht, aber vllt sind es "Überlebensinstinkte" von Halbaffen...