An der Formulierung selbst gibt es zunächst einmal nichts zu beanstanden.
Nur ... bei solchen Gesetzen sollte die Formulierung halt so sein, dass sie keine Fragen aufwirft, weil eben der Text erst einmal schwierig zu verstehen ist. Wenn es in der Presse mal wieder um die Nacktbilder geht, ist mein Postfach mit Anfragen dazu voll.
- "Ich habe Bücher von David Hamilton ... muss ich die jetzt wegschmeissen?"
- "Muss ich Fotos von unseren FKK-Ferien in den 70er Jahren nun vernichten?"
- "Darf ich mein Kind im Planschbecken fotografieren, wenn es nackt ist?"
So - und ähnlich - lauten die Fragen, die ich bekomme. Viele Eltern sind nun einmal verunsichert.
Und dann gibt es da noch das Phänomen der so genannten "Selfies". Selbst Kinder im Alter von 10, 11 oder 12 Jahren stellen sich nackt vor einen Spiegel, posieren (!) dabei und fotografieren sich mit dem Handy selbst. Laut Gesetz ist es verboten, aber will und kann man ein Kind bestrafen, wenn es sich selbst (nackt) fotografiert? Für ein aufklärendes Gespräch ist es dann bereits zu spät, die Bilder sind meist schon im Umlauf. Ein Erwachsener, eine Erwachsene hingegen, darf dies machen: er/sie ist stolz auf seinen/ihren Körper, macht Nackt-Selfies und verschickt sie ... kein Problem. Ein 14- oder 16-jähriger, der stolz auf seinen Körper ist und ... upps: strafbar.