Von dieser Front gibt es Neues zu berichten:Tim007 hat geschrieben:Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, das streng geahndet werden muss, gleich, durch wen.
Kirchliche oder sonstige strafrechtliche Freiräume darf es nicht geben.
(...)
Was der Ordensfrau widerfahren ist, weiß ich nicht. Sollte jemand gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung verstoßen haben, gehört er bestraft. Wie jeder andere auch.
Sonderrecht für die katholische Kirche gilt weiter, denn der Papsterlass fordert zwar, dass alle Fälle sexuellen Missbrauchs binnen 30 Tage an Rom gemeldet werden, aber ansonsten wird erst innerhalb der Kirche für die Dauer von 90 Tagen ermittelt. Neu ist, dass diesmal innerkirchlich auch gegen hohe Würdenträger ermittelt werden kann, ja selbst gegen päpstliche Abgesandte. Aber er fordert nicht, dass diese Fälle auch an die Staatsanwaltschaften gemeldet werden müssen, wenn dies im jeweiligen Staat nicht gefordert wird. Das gilt z.B. in Deutschland, wo im Konkordat festgeschrieben ist, dass das Kirchenrecht vor dem staatlichen Recht geht.
Pikantes Detail, das Tim007 zu denken geben soll - Zitat:
Der Papst hatte vor einigen Monaten eingestanden, dass es in der katholischen Kirche einen teilweise systematischen Missbrauch von Nonnen gab und noch gibt.
Dass der sexuelle Missbrauch in der Kirche schon früher ein Thema war, kann man dieser Karikatur aus der Satirezeitschrift „Der wahre Jakob“ dem Jahr 1910 entnommen werden:
Diese Karikatur hatte ein Nachspiel: Der Chefredakteur der Zeitschrift wurde damals wegen der "Verbreitung unzüchtiger Darstellungen" zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Das folgt dem Prinzip, nicht die Täter werden bestraft, sondern die, die über die Tat berichten.
Jetzt wird sich sicher wieder Eule melden und das zu relativieren versuchen.