Hier verstehen einige anscheinend immer noch nichts. Nacktfotos von erwachsenen Menschen im Internet sind, sofern von den abgelichteten Personen abgesegnet, vollkommen legal. Jeder muss selber wissen und entscheiden, ob er sich der Weltöffentlichkeit nackt präsentieren will.
Mir geht es um Fotos nackter Minderjähriger ohne eindeutigen sexuellen Bezug, also keine s.g. Posingbilder, bei denen eine „geschlechtsbetonende“ bzw. sexuelle Bildgebung im Vordergrund steht. Ich meine hiermit FKK-Familienfotos im Urlaub vom Strand, zuhause im Garten oder sonstwo, die aber die fotografierten Personen deutlich erkennen lassen.
Derartige Fotos sind ja derzeit im Internet auch gem. neuer Rechtsprechung erlaubt, allerdings mit der Einschränkung, dass diese nicht kommerziellen Zwecken dienen und die Bilder nicht geeignet sind dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden.
Da hier immer wieder um den heißen Brei herumgeredet wurde stelle ich hier einmal ein paar Bilder zur Diskussion, die zunächst einmal völlig gesetzeskonform erscheinen. Nichts anrüchiges, nichts vordergründig sexuelles, einfach nur Familie xy nackt oder Kinder beim Spielen:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 028304.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 028529.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 028597.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 028624.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 028652.jpg
Die Fotos stellen für mich typische Freizeitsituationen von Familien am FKK-Strand oder einem FKK-Vereinsgelände dar. Die Fotos selbst haben nichts Anstößiges an sich und sind in dieser Form wahrsch. in vielen privaten Fotoalben von FKK-Familien zu finden (auch in unseren).
Wenn nun aber Eltern derartige Fotos bzw. ganze Fotoalben mit privaten FKK-Fotos auf ihrer privaten Webseite oder in sozialen Netzwerken für jedermann zur Verfügung stellen, was dann? Es gibt mittlerweile viele Familien, die ihr ganzes Privatleben online stellen („Unser Urlaub 2013“, „Unser Urlaub 2014“, „Picknick im Grünen“, „Unsere Laura wird 14-Geburtstagsparty“, „FKK-Wochenende auf dem Campingplatz Hooksiel“… ).
In § 201a Abs. 2 StGB heißt es:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.“
Da stellt sich nun die Frage, was der Gesetzgeber damit genau meint. Irgendwie scheint das wieder ein Gummiparagraf zu sein, der den Richtern in Zukunft auf der einen Seite Spielraum lässt, auf der anderen Seite aber den Bürgern für Unsicherheit sorgt.
Vollkommen unabhängig von der neuen Rechtsprechung vertrete ich wiederholt folgende Meinung:
Eltern können von sich und ihren Kindern Nacktaufnahmen (FKK-Aufnahmen wie wir sie verstehen) anfertigen, soviel sie wollen, aber nur, wenn sie im häuslich-familiären Bereich verbleiben (privates Fotoalbum) und dürfen nicht der Allgemeinheit im Internet ohne jede Zugangsbeschränkung zugänglich gemacht werden. Werden entsprechende Fotos ins Internet gestellt müssen diese mit einem sicheren Zugangspasswort vor Missbrauch geschützt werden. Das Zugangspasswort darf nur Personen, die ein berechtigtes Interesse an diesen Fotos haben, herausgegeben werden. Beispiel: Familie Müller und Familie Schulze verbringen mit ihren Kindern gemeinsam einen FKK-Urlaub. Herr Müller ist Fotoamateur und stellt im Urlaub ein schönes digitales Fotoalbum mit den Bildern beider Familien und deren Kinder zusammen und stellt dieses Album auf seiner privaten Webseite online.
Der Zugang zu diesem Fotoalbum gehört verschlüsselt, wobei Herr Müller den Eheleuten Schulze das Zugangspasswort geben darf. Schließlich haben beide Familien den FKK-Urlaub gemeinsam verbracht und es besteht zwischen beiden Familien ein Vertrauensverhältnis.
Der Begriff „Cybermobbing“ ist nichts exotisches (mehr). Cybermobbing ist unter Kindern und Jugendlichen allgegenwärtig. Ein Smartphone gehört heute zur Grundausstattung eines jeden Schülers, allerspätestens nach dem Grundschulbesuch.
Die Geräte scheinen bei fast allen Kindern und Jugendlichen an der Hand festgewachsen zu sein. Sie sind an 24 Stunden und 7 Tage die Woche online. Allein während der Unterrichtszeit in der Schule muss das Handy ruhen. YouTube-Videos von Unterrichtssituationen und ausrastenden Lehrern zeichnen aber ein anderes Bild. Nun gut, vielleicht Ausnahmen.
Zurück zum Cybermobbing: Unter Kindern und Jugendlichen ist es geradezu eine Sucht, andere bei irgendwelchen Beschäftigungen zu überraschen und sie dabei unbemerkt mit der Handykamera zu fotografieren oder zu filmen, sei es beim popeln, auf der Schultoilette oder irgendwelchen möglichst peinlichen Situationen. Es geht immer und täglich darum, den besten Schnappschuss zu tätigen. Nacktfotos sind da natürlich geradezu oberaffengeil!
Durch Zufall oder explizite Suche stößt nun ein Schüler auf die Internetseite von Familie Müller mit den unverschlüsselten FKK-Fotos der beiden befreundeten Familien und somit auch auf die Nacktfotos der beiden Klassenkameradinnen/Klassenkameraden. Ruck-zuck sind die entweder auf Facebook verlinkt oder aber auch heruntergeladen und in den verschiedensten sozialen Netzwerken und WhatsApp wieder hochgeladen, zusammen mit hämischen Kommentaren. Die Fotos verbreiten sich so rasant im Prinzip des Schneeballsystems.
Diese Form des Mobbing ist allgegenwärtig und stellt Eltern, Lehrer, Jugendämter, Schulpsychologen und auch die Polizei vor neue Aufgaben. Wer dieses Thema verharmlost hat entweder keine Kinder oder sie wurden bisher von dieser Form des Mobbing noch nicht betroffen.
Sich hinzustellen und zu sagen, dass die Kinder lernen müssen, damit umzugehen, oder, wie im alten Forum ein Mitglied schrieb, dass Kinder, die in einer FKK-Familie aufwachsen, derartige Attacken nichts anhaben könnten ist da gewaltig auf dem Holzweg. Es gibt solche Kinder, ja. Nicht wenige Kinder aber drohen an Mobbing förmlich zu zerbrechen (Erwachsene auch).
Da verstehe ich nicht, wie man da überhaupt noch über geltendes Recht diskutieren muss und wie die neue Gesetzgebung auszulegen ist. Fotos von Minderjährigen gehören einfach nicht frei und ohne Zugangspasswort ins Internet.
Muss so etwas überhaupt gesetzlich geregelt werden? Für einige Forenmitglieder anscheinend ja.