Das sehe ich anders: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008, das sich mit dem Beischlaf zwischen Geschwistern befasst, wird auf dieses Sittengesetz zurückgegriffen. Es wird sogar auf Kodex des Hammurabi, die Bibel und das islamische Recht verwiesen, um zu begründen, dass das Verbot der Geschwisterliebe rechtens sei, weil ein „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“.CHICO hat geschrieben:Das in Artikel 2 GG angesprochene „Sittengesetz“ – was das auch immer ist - spielt in der aktuellen Rechtsprechung schon viele Jahre keine Rolle mehr. Es ist ein Relikt aus „grauer Vorzeit“.
Es ließe sich dazu Einiges sagen, aber ich verweise hier lediglich auf die „abweichende Meinung des Richters Hassemer zum Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008“, die sich gegen das Ende des verlinkten Dokuments findet.
Was meint ihr: Ist das Sittengesetz, von dem im Art. 2 GG gesprochen wird, tatsächlich tot?