fkkmark hat geschrieben:Ich sehe kein menschliches Grundrecht verletzt, wenn ich als privates Hotel nicht geimpfte Kunden ablehne oder als private Flug- oder Bahngesellschaft auf einen Impfnachweis bestehe.
Abzuklären wäre dann, ob er überhaupt dazu befugt ist. Schließlich ist der Impfausweis ein persönliches Dokument.fkkmark hat geschrieben:Ich sehe kein menschliches Grundrecht verletzt, wenn ich als privates Hotel nicht geimpfte Kunden ablehne oder als private Flug- oder Bahngesellschaft auf einen Impfnachweis bestehe.
fkkmark hat geschrieben:Ich sehe kein menschliches Grundrecht verletzt, wenn ich als privates Hotel nicht geimpfte Kunden ablehne oder als private Flug- oder Bahngesellschaft auf einen Impfnachweis bestehe.
Das ist m.E. etwas verkürzt formuliert, es verpflichtet ihn, für die Durchsetzung zu sorgen und entsprechende Gesetze/Regelungen zu erlassen. Es gibt genügend Branchen, die verpflichtet sind, ohne Einschränkungen und ohne Ansehen der Person Kunden zu bedienen. Dies gillt für Hotels, Restaurants, fürs Taxigewerbe, für den Einzelhandel, Beförderungsunternehmen, Banken und viele mehr. Nicht nur Unternehmen in öffentlicher Hand sondern auch Privatunternehmen. Überall wo im Normalfall jedermann Zutritt hat, kann mithilfe des Staates (z.B. durch die Polizei) der Zutritt erzwungen werden. In diesem Falle sind Regelungen in der Hausordnung oft nichtig, wenn sie gegen bestehende Gesetze verstoßen.Zunächst einmal ist es natürlich richtig, dass Grundrechte einzig den Staat verpflichten.
Aria hat geschrieben:Daher noch einmal: Grundrechte sind unveräußerlich und an keine Bedingung geknüpft.
Da muß schon exakter formuliert werden, sonst ist es Hetze!.dass die Schulpflicht aufgehoben wird, Geschäfte schließen müssen, die Grenze dicht gemacht wird, Demonstrationen verboten werden, Besuchsverbote ausgesprochen werden, Bewegungseinschränkungen erlassen werden usw.?
Auch die körperliche Unversehrtheit gehört zu den verfassungsmäigen Rechten. Nicht jedes der garantierten Rechte hat einen Absolutheitsanspruch, sondern steht mit den anderen Rechten im Widerstreit. Deshalb muß jeweils abgewogen werden, welches der Rechte höher zu bewerten ist.gegen die verfassungsmäßigen Rechte.
riedfritz hat geschrieben:Wer im Bus seinen Platz verläßt, weil ein Schwarzer sich auf den Platz Platz daneben gesetzt hat, verletzt die Gleichbehandlung, nur wird dies wahrscheinlich nie verfolgt werden, weil sich kein Kläger findet.
Mitglieder in diesem Forum: Seelöwe und 2 Gäste