von huibu » Mi 12. Apr 2023, 09:46
Zum Thema Beschilderung:
ICH kenne keine Anlage, in der ein Schild auf das "Ende des Nacktbereiches" hinweist.
Das mag aber auch daran liegen, dass alle Anlagen, die ich kenne, gar keine echte Trennung zw. Gastrobereich und dem Rest der Anlage haben. Da passiert es natürlich, dass am Bistrotisch Bademantel getragen wird, während ein Meter weiter nackte vorbeilaufen.
Mit einer "visuellen Beeinträchtigung des Personals" kann die Bademantelpflicht im Bistro also nichts zu tun haben.
Zum Thema Badehose:
ICH kenne keine Anlage, in der Badebekleidung erlaubt ist. Und das schliesst das Bistro mit ein.
Und ich habe auch noch nie Saunagäste in Badebekleidung im Bistro sitzen gesehen.
Zum Thema Bekleidung:
Die meisten Hausordnungen legen fest, dass im Gastrobereich der "Bademantel obligatorisch" ist.
Die Begründung dafür ist simpel: Hygiene. Wie in den Saunakabinen und auf den Ruheliegen soll man nicht mit nackter Haut die Flächen berühren. Einige Anlagen schreiben dafür sogar in den Ruheräumen Bademäntel vor. Denn der Bademantel ist hier das einfachste Mittel. Vor Ort wird das dann aber häufig gar nicht so strikt gehandhabt. Da reicht es dann meist auch, sich ein Badetuch umzuwickeln. Aber welcher Mann hat schon ein Damenbadetuch? Also reicht es bei den Männern nur für unten rum.
Nun zur eigentlichen Frage:
ICH habe kein Problem damit, wenn im Bistro nicht nur die Herren, sondern auch die Damen "oben ohne" sitzen. Gleiches Recht für alle. Die "strikte Bademantel-Pflicht" halte ich für übertrieben. Ein Hinweis auf Hygiene und das Unterlegen eines Handtuches würde meiner Meinung nach völlig ausreichen.