Schulen sollten sich dieses Gerät leisten: http://www.emv-b.net/shop/mobilfunkdetektor-mds.html Damit könnten sie sich wohl einigen Stress ersparen. Natürlich hängt so etwas auch an den Kosten, da der Preis ja mit der Anzahl der Klassenräume multipliziert werden muss. Sinnvoll wäre die Investition bestimmt. (Ich weiß nicht, ob es noch günstigere Konkurrenzangebote gibt). Ansonsten natürlich völlig richtig die Aussage deines letzten Satzes - und wo er nicht vergessen wird (der Erziehungsauftrag - jedenfalls ist er nicht vergessen wenn man das anspricht) wird er teilweise auch recht verzerrt wahrgenommen.
Zurück zu meiner Aussage zum Stichwort "arbeitsrechtlich": das bezog ich auf die Sicht des Betroffenen, der im genannten Fall in einer anderen Firma sitzt. Der kann nicht arbeitsrechtlich bei der Firma des Verursachers klagen. Soweit die von mir zuvor gemeinte Logik. Natürlich kann er durch Beschwerde bei der anderen Firma dort ein arbeitsrechtliches Verfahren auslösen - so also indirekt schon. Wir hatten uns also in diesen Aussagen lediglich in der Logik der Sicht aus einem bestimmten Standpunkt unterschieden.
Das aber hier nur nebenbei, denn der Kern des Problems - sowohl die oft vernachlässigte Erziehungsverpflichtung als auch die mangelhafte Sensibilität der Jugendlichen gegenüber dem leichtfertigen Umgang mit den Medien und dem Persönlichkeitsrecht der eigenen Kameraden lässt sich nicht mit Erläuterungen über die rechtliche Situation lösen - die scheren sich nicht drum, damit hast du (leider) vollkommen Recht.