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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Wäller » Di 19. Sep 2023, 09:18

Bummler hat geschrieben:Jetzt ihm die Schuld auch noch zuzuschieben bedeutet nichts weiter als die Verführung zur akzeptierten gesellschaftlichen Norm zu machen.

Wobei ich nach wie vor sagen würde, dass Eule den Begriff "Verführung" viel zu weit auslegt. Wenn es sich bei der Tat wirklich um etwas illegales handelt, dann geht es hier nicht mehr um Verführung, sondern um Anstiftung und dazu hat der Täter ganz klar kein Recht.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Bummler » Di 19. Sep 2023, 09:23

Eule hat geschrieben:...
1. Freiheit hat man nicht, Freiheit muss man sich erarbeiten.
...


Und ich dachte immer, das Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit ist.
Stand im Anti-Dührung von Friedrich Engels, der sich allerdings auf Hegel beruft.

Das kann ich mir auch eher vorstellen, weil Freiheit ja eher ein Gefühl, als eine Eigenheit ist. Und Arbeit gehört wohl nicht zu den Dingen, die man gerne freiwillig macht. Jedenfalls so als Rentner, wenn ich nicht mehr arbeiten muss, fühle ich mich freier als dereinst in der Lohnknechtschaft.
:D

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Campingliesel » Di 19. Sep 2023, 09:50

Trixi hat geschrieben:
Eule hat geschrieben:Und schon wieder beleidigst du hier andere Personen. :evil: Und dann wunderst du dich, wenn du entsprechende Reaktionen bekommst. :evil:


@Eule:

Einfach nicht reagieren. Lass die Dame toben.


Wieder nix kapiert. IHR sitzt doch in eurem Glashaus und schmeißt dauernd mit Steinen herum. Und tobt wie die Irren. IHR braucht euch nicht zu wundern, wenn ich diese Steine zurückwerfe. Und dann heult ihr wie die beleidigten Mimosen. Selber schuld!

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Chris_HH » Di 19. Sep 2023, 10:37

Irgendwie wiederholt es sich die ganze Zeit. Die Steine erden die ganze Zeit hin und her geworfen :lol: Irgendwann bekommt den vielleicht jemand an den Kopf...leider wohl eher einen Unbeteiligten...

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Hannes » Di 19. Sep 2023, 10:48

Ich liebeFKK hat geschrieben:Ich schaffe das auch Campingliesel zu ignorieren. Und wenn nicht arbeite ich daran. Es macht wirklich keinen Sinn mit ihr.

Da fehlt zwar ein Komma, aber ansonsten d‘ accord :D

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von ynda » Di 19. Sep 2023, 10:52

Chris_HH hat geschrieben:Irgendwann bekommt den vielleicht jemand an den Kopf...leider wohl eher
einen Unbeteiligten...

Ist leider schon passiert, eine unbedachte, aber doch versuchsweise schlichtende Äußerung kann
reichen und schon kommt die verbale Watschen hinterher. :(
Hab aber auch manchmal den Eindruck, dass wer, wenn ein Stein fliegt, ganz schnell da hin spurtet,
wo der Stein landen könnte. In der Hoffnung getroffen zu werden um dann aufheulen zu können
"Du hast den Stein .... , ich habe doch nichts, noch nie, würde auch nie ......."
Die Tiefe der menschlichen Psyche scheint auch unendlich, nicht nur die Dummheit. ;)

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Campingliesel » Di 19. Sep 2023, 11:03

Selber schuld! Ihr könnt es eben einfach nicht lassen, die Steine zu werfen. Ihr redet zwar dauernd davon, mich zu ignorieren, aber quatscht doch dauernd von mir. Und es ist völlig egal, ob IHR direkt an mich schreibt oder nur über mich. Es macht nichts besser.

Habt IHR nichts Besseres zu tun oder zu schreiben? Euch ist jedes Thema egal, nur ich bin wohl das Wichtigste hier? Unglaublich! Aber sich dann noch beschweren!

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von ynda » Di 19. Sep 2023, 11:57

@CL: Steht da irgendwo dein Name? Ist da irgendwo eine Anspielung speziell auf dich?
Ich hatte das eigentlich ganz allgemein betrachtet, denn es trifft auf einige zu. Aber bitte, wenn du
dir "den Schuh anziehen" willst, ich werd dich nicht dran hindern. Er scheint ja ohnehin zu passen, oder? ;)

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Bummler » Di 19. Sep 2023, 13:56

Wäller hat geschrieben:
Bummler hat geschrieben:Jetzt ihm die Schuld auch noch zuzuschieben bedeutet nichts weiter als die Verführung zur akzeptierten gesellschaftlichen Norm zu machen.

Wobei ich nach wie vor sagen würde, dass Eule den Begriff "Verführung" viel zu weit auslegt. Wenn es sich bei der Tat wirklich um etwas illegales handelt, dann geht es hier nicht mehr um Verführung, sondern um Anstiftung und dazu hat der Täter ganz klar kein Recht.


Das ist wohl wahr. Wobei selbst hier eine gewisse Mode eingekehrt ist, dem Opfer eine Mitschuld zu geben, statt ganz klar den Verursacher zu verurteilen.
Schlimm ist das, ganz schlimm.

OT:

@Wäller und ynda

Kann sich einer von euch nicht einen Rasentrecker zulegen?
Laufend verwechsle ich euch.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Di 19. Sep 2023, 14:55

@ Wäller
Gerade im Zusammenhang mit Nacktheit/Sexualität (und darum ging es hier ursprünglich) käme ich nie auf die Idee, meiner Tochter das beizubringen, was Du Deinen Töchtern beigebracht hast.
Warum nicht? Wenn jemand kommt und meine Tochter zu einer sexuellen Handlung verführen will, bitte wir reden nicht vom Missbrauch oder einer Gewalttat, dann muss sie sich doch entscheiden, ob sie dem Anliegen des Verführers nachgibt, sich also verführen lässt oder ob sie diesem Anliegen nicht statt gibt und der Verführung nicht erliegt. Für die Frage der Eigenverantwortlichkeit ist es doch unerheblich, welches Anliegen der Verführer vorträgt. Ich entscheide selbst, was ich mache und was nicht. Warum soll dieses im Bereich der Sexualität etwas anderes sein?
Dieses Recht auf Erlaubnis der Verführung verstehst du völlig falsch. Es gibt kein Gesetz und keine moralisches Gebot, welches dem Verführer verbietet, einem Dritten zu verführen.; es sei denn, es würde sich um eine geplante Straftat handeln. Überlege doch einmal, wenn eine Frau zu dir kommt und dich zu einer sexuellen Handlung verführen will, welches Gesetz oder welche moralische Vorschrift verbietet dieses der Verführerin? Aber du stehst dann in der Pflicht zu entscheiden, ob du dieser Verführung nachgeben willst oder dich ihr widersetzt. Kann ich dieser Frau verbieten, dich zu verführen? Welches Recht hätte ich oder eine andere Person hierzu? Also, diese Frau darf es versuchen, dich zu verführen. Und im Sinne der eigenverantwortlichen Handlung darfst du dich nicht verführen lassen. Denn du bist ja nicht Opfer des Wunsches anderer Menschen. Und da du kein Opfer ein es fremden Willens bist, kannst du „Nein“ oder „Ich will nicht“ sagen. Und wie schon gesagt, was hier innerhalb der Sexualität gilt, gilt im gleichen Rahmen ebenso im übrigen Leben.
Der Dissens zwischen uns besteht hier darin, dass du moralische Werte in deiner Bewertung einbeziehst. Für den Entscheidungsprozess als solcher spielen diese moralischen Werte nur eine begleitende Rolle. Ich kann dem Verführer zwar ein moralisches Fehlverhalten vorwerfen, aber keinen Rechtsbruch. Das moralische Fehlverhalten besteht darin, dass dieser eine sexuelle Handlung vollziehen will, die in dieser Form von unserem Moralempfinden nicht abgedeckt wird. Aber der Akt der Verführung, das Anwerben der Einwilligung zu dieser Handlung für sich alleine gesehen, verstößt gegen kein Verbot. Ja, es ist vielen nicht klar, dass der Entscheidungsprozess für sich selbst ein Fakt ist und die Handlung danach ein weiterer Fakt.

@ Bummler
Das Problem ist, dass die Verführer den Verführten himmelweit überlegen sind.
Stimmt, sonst hätte der Verführer keine Möglichkeit zu verführen. Aber dieses mach den Verführten nicht zu einem willenlosen Opfer.
Wenn jemand feststellt, das er verführt worden ist, dann hat er sogar den Nachteil der Legalität der Verführer zu ertragen, obwohl er betrogen wurde. Jetzt ihm die Schuld auch noch zuzuschieben bedeutet nichts weiter als die Verführung zur akzeptierten gesellschaftlichen Norm zu machen.
Die erste Frage für den Verführten ist hier, habe ich gewusst, dass hier eine Verführung vorlag oder nicht. Hat der Verführte dieses gewusst und sich verführen lassen, so trägt der Verführte hier die Verantwortung für sein Handeln. Hat er es nicht gewusst und auch nicht wissen können, dann liegt eine andere Situation vor, die dann nicht mehr zum Themenbereich der Verführung gehört. Eine Verführung setzt immer voraus, dass der Verführte eine Entscheidung fällen kann.

@ Wäller
Wobei ich nach wie vor sagen würde, dass Eule den Begriff "Verführung" viel zu weit auslegt. Wenn es sich bei der Tat wirklich um etwas illegales handelt, dann geht es hier nicht mehr um Verführung, sondern um Anstiftung und dazu hat der Täter ganz klar kein Recht.
Wie kommst du zu dieser Feststellung? Ich habe derartiges nicht gesagt. Zum Wesen der Verführung gehört es , dass der Verführte eine Wahlmöglichkeit hat. Und wenn einer mich zu einer Straftat verführt, so verantworte ich natürlich mein strafwürdiges Handeln, völlig unabhängig davon, dass der Verführer hier wegen der Anstiftung zu einer Straftat sich verantworten muss. Das Argument: „Ich wurde zu dieser Straftat angestiftet/verführt!“ stellt erstmal keine Entschuldigung für mein eigenes Handeln dar.

@ Bummler
Und ich dachte immer, das Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit ist.
So würde ich den Sachzwang beschreiben und nicht unbedingt die Freiheit.
Das ist wohl wahr. Wobei selbst hier eine gewisse Mode eingekehrt ist, dem Opfer eine Mitschuld zu geben, statt ganz klar den Verursacher zu verurteilen.
Das Problem mit der Eigenverantwortlichkeit der eigenen Handlung besteht darin, dass man diese nicht abgeben kann.

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